Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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11.06.2024

Französisch nicht mehr als Pflichtfach an Basler Gymnasien?

Der Kanton Basel-Stadt plant ab dem Schuljahr 2027/28 den Gymnasiast*innen mehr Freiheiten in der Fremdsprachenwahl zu geben. So soll neu zwischen Französisch und Italienisch als Grundlagenfach auf der Sekundarstufe II gewählt werden können. Grund für diese Änderung ist die revidierte Verordnung über die gymnasiale Maturität, welche verlangt, dass die Schüler*innen als zweite Landesprache aus mindestens zwei Sprachen auswählen können. Ziel dieser Verordnung ist es, den prüfungsfreien Zugang zu allen Schweizer Universitäten mit der gymnasialen Matur langfristig sicherzustellen.

Aktuell wird von den Schüler*innen für die Fremdsprachen Englisch und Französisch ein Niveau B2/C1* zum Ende der Gymnasialzeit verlangt. Ein Level, welches einige Lernende nach mehr als zehn Jahren Französischunterricht überfordert. Nun soll genau dieses Niveau in nur vier Jahren Grundlagenfach auf Italienisch erreicht werden. Dies führt seit einiger Zeit zu hitzigen Debatten, wie realistisch dieses Level erreicht werden kann. Viele fürchten sich zudem vor einem allgemeinen Niveauverlust. Dies habe auch «bildungs- und staatspolitische Konsequenzen», so Grossrätin Brigitte Gysin (EVP) in ihrer Interpellation an die Regierung. So könnte es für Basler Maturandinnen und Maturanden schwieriger werden an Westschweizer Universitäten aufgenommen zu werden oder eine Stelle beim Bund zu erhalten.

In ihrer Interpellation weisst Gysin zudem darauf hin, dass dieser Beschluss nie öffentlich oder mit den betroffenen Fachschaften besprochen worden sei. Ausserdem werde unter der neuen Regelung Französisch «nur noch» als wählbares Grundlagenfach bestehen. Im Gegensatz dazu wäre Italienisch «nicht nur» eine wählbares Grundlagenfach, sondern – wie bereits heute schon – ein Schwerpunktfach. Befürchtet wird, dass Französisch deutlich an Bedeutung verliert, weil nur noch weniger Lernende Französisch am Gymnasium wählen werden.

Gysin stellt konkrete Fragen an die Regierung

Gysin reichte im Mai 2024 eine Interpellation mit den folgenden Fragen an die Regierung ein:

  1. Warum weicht der Regierungsrat von der bisherigen Haltung zu Französisch ab und ist dazu bereit, Französisch als die zweithäufigste gesprochene Landessprache respektive die Sprache unserer französischen Nachbarn zu schwächen?
  2. Wie soll die Qualität und Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturität sichergestellt werden, wenn es möglich ist, eine Maturprüfung ohne genügende Kenntnisse in einer zweiten Landessprache (d.h. nicht auf Niveau B2/C1) abzulegen?
  3. Ist mit einem Basler Maturzeugnis, das lediglich Grundkenntnisse in der zweiten und dritten Landessprache bescheinigt, der direkte Universitätszugang auch an führenden Universitäten wie Genf (Internationale Beziehungen) und Lausanne (EPFL) garantiert?
  4. Wie soll der Nachwuchs an fachlich qualifizierten Französisch- und Italienischlehrpersonen für alle Schulstufen gewährleistet werden, wenn das Niveau B2/C1 an der Maturität nicht mehr erreicht wird?
  5. Wie sollen anspruchsvolle Stellen beim Bund, in der Politik und Diplomatie sowie in internationalen Organisationen und national aufgestellten Firmen besetzt werden, wenn die Kandidat:innen ungenügende Französischkenntnisse mitbringen?
  6. Wie wird begründet, dass Italienisch und Französisch nicht behandelt werden, indem Italienisch im Unterschied zu Französisch zusätzlich als Schwerpunktfach gewählt werden kann? Weshalb ist in Basel-Stadt im Gegensatz zu anderen Kantonen, die die Wählbarkeit zwischen Französisch und Italienisch an den Gymnasien eingeführt haben, kein Schwerpunktfach Französisch geplant?

Mehrere Kantone setzen die revidierte Maturitätsverordnung nicht vollständig um

Nicht in allen Kantonen wird die revidierte Verordnung derart exakt und wortwörtlich umgesetzt wie es der Kanton Basel-Stadt tun will. So bleibt im Kanton Solothurn Französisch als obligatorisches Grundlagenfach weiterhin bestehen. Italienisch kann nur als Zusatzfach gewählt werden. Im Kanton Basel-Landschaft ist die Umsetzung noch unklar. Bis anhin hatten sich die beiden Basel, Solothurn und weitere Kantone aufgrund der Grenznähe zum französischsprachigen Raum zusammen mit den zweisprachigen Kantonen für eine Sonderregelung entschieden. Diese sah die Fortsetzung des Französischunterrichts bis zur Matur vor.

Klar ist, dass der Französischunterricht weiter heftig diskutiert werden wird und allfällige Varianten geprüft werden sollten. Wichtig für die Zukunft wäre eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Erziehungsdepartement und den betroffenen Fachschaften, um eine möglichst sinnvolle Lösung für das Fach Französisch zu finden.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel

*Gemäss dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER):
B2-Niveau: Schüler*in kann sich zu vielen Themen spontan und klar ausdrücken
C1-Niveau: Schüler*in kann sich fliessend und praktisch fehlerfrei ausdrücken