Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

Inserat

 
 

News

  • Dienstag, April 01, 2025

    Vortrag zum Thema «Streitpunkt Smartphone»

    Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)

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  • Montag, März 31, 2025

    In Schulen fehlen die Französischlehrpersonen

    Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)

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  • Dienstag, März 04, 2025

    Handyverbote an Schulen wirken sich positiv aus

    Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)

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  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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11.11.2022

Fragwürdige Arbeit der Jugendanwaltschaft

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft hat es hin und wieder nicht eilig, offene Fälle im Jugendstrafverfahren abzuschliessen. Der Starken Schule beider Basel (SSbB) sind mehrere Fälle bekannt, in denen das Verfahren der Jugendanwaltschaft von der Eröffnung bis zum Urteil ein Jahr und länger dauerte. Diese lange Zeit der Ungewissheit ist nicht nur für die betroffenen Jugendlichen belastend, sondern oft auch für eine ganze Schulklasse.

Über solch einen gravierenden Fall hat die SSbB kürzlich berichtet (siehe hier): Nach rund 30 belastenden Monaten wurde die beschuldigte 15-jährige Schülerin vom Jugendgericht in allen Punkten freigesprochen, nachdem Jugendanwalt Baumgartner die Jugendliche mittels Strafbefehl für schuldig gesprochen hatte. Das Jugendgericht kritisierte die Anklageschrift des Jugendanwaltes in einer bemerkenswerten Deutlichkeit, welche die Arbeit des Jugendanwaltes in diesem Fall in kein gutes Licht rückt.

Nach dem rechtskräftigen Freispruch der Schülerin bleiben jedoch einige offene Fragen, welche die Jugendanwaltschaft betreffen:

  • Beim besagten Fall wird das beschuldigte Mädchen von Jugendanwalt Baumgartner verurteilt, ohne dass das Mädchen von diesem befragt wurde. Einzig ganz zu Beginn des Verfahrens durfte die Jugendliche sich gegenüber einem Polizisten rechtfertigen. Was hat Jugendanwalt Baumgartner daran gehindert, beim Eingang der Anzeige die Angeschuldigte sofort und persönlich zu befragen, bevor die Untersuchungsbeauftragten unter seiner Verfahrungsleitung 9 Monate nach dem Vorfall sieben Mitschülerinnen der beschuldigten Jugendlichen als Zeuginnen oder Auskunftspersonen befragten?
  • Ist es Praxis der Jugendanwaltschaft, Zeugeneinvernahmen durchzuführen und im Anschluss danach einen Strafbefehl zu erlassen ohne vorgängig das beschuldigte Mädchen mit den Ergebnissen der Zeugenbefragungen zu konfrontieren und ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Position dem Jugendanwalt darzulegen?
  • Das beschuldigte Mädchen hat den Jugendanwalt mehrfach mündlich und schriftlich gebeten, ihren Klassenlehrer und eine weitere involvierte Lehrperson anzuhören, welche sachdienliche und entlastende Hinweise hätten geben können. Der Jugendanwalt hat sich jedoch entschieden, die Beweisanträge des Mädchens (Befragung der Lehrpersonen) zu ignorieren und nicht formell zu behandeln. Weshalb sind die entlastenden Beweisanträge des Mädchens nicht formell behandelt worden?
  • Jugendanwalt Baumgartner hat das 15-jährige Mädchen mittels Strafbefehl und hohen Folgekosten verurteilt, ohne dass sich das Mädchen verteidigen konnte. Das Mädchen wurde bis dahin weder von ihren fremdsprachigen Eltern noch von einem Anwalt juristisch unterstützt. Nach dem Urteil der Jugendanwaltschaft vermittelte ihr die Starke Schule beider Basel einen Strafverteidiger, der beim Jugendgericht Einsprache gegen den Strafbefehl von Jugendanwalt Baumgartner erhob und fortan auch ihre Interessen vor dem Jugendgericht vertrat. Die Urteilsbegründung des Strafbefehls von Jugendanwalt Baumgartner war offensichtlich derart fehlerhaft, dass das Jugendgericht die Arbeit des Jugendanwaltes scharf kritisierte und die Jugendliche in allen Punkten freisprach. Ist sich Jugendanwalt Baumgartner bewusst, dass der Erlass eines Strafbefehls mit dem Vorwurf, eine Körperverletzung begangen zu haben, wodurch hohe Schadenersatzkosten zu leisten sind, für eine Jugendliche einschneidend ist und deshalb die Arbeit der Jugendanwaltschaft mit grosser Sorgfalt erledigt werden muss?

Die Starke Schule beider Basel erwartet von der Jugendanwaltschaft, strafrechtliche Verfahren gegen Jugendliche im schulpflichtigen Alter zügig anzugehen und abzuschliessen, so wie dies gemäss Strafprozessordnung auch vorgesehen ist. Dies, weil laufende Strafverfahren ein Klassenklima erheblich belasten und das unbeschwerte Lernen behindern können.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel