Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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Montag, Oktober 21, 2024
Der Schulabsentismus im Basler Stadtkanton nimmt immer wie mehr zu. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, findet im kommenden Monat eine vom Erziehungsrat organisierte Podiumsdiskussion statt, die das Thema kontrovers beleuchten soll. (as)
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Samstag, Oktober 12, 2024
Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)
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Dienstag, Oktober 01, 2024
Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)
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Montag, September 30, 2024
Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)
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11.11.2022
Fragwürdige Arbeit der Jugendanwaltschaft
Die Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft hat es hin und wieder nicht eilig, offene Fälle im Jugendstrafverfahren abzuschliessen. Der Starken Schule beider Basel (SSbB) sind mehrere Fälle bekannt, in denen das Verfahren der Jugendanwaltschaft von der Eröffnung bis zum Urteil ein Jahr und länger dauerte. Diese lange Zeit der Ungewissheit ist nicht nur für die betroffenen Jugendlichen belastend, sondern oft auch für eine ganze Schulklasse.
Über solch einen gravierenden Fall hat die SSbB kürzlich berichtet (siehe hier): Nach rund 30 belastenden Monaten wurde die beschuldigte 15-jährige Schülerin vom Jugendgericht in allen Punkten freigesprochen, nachdem Jugendanwalt Baumgartner die Jugendliche mittels Strafbefehl für schuldig gesprochen hatte. Das Jugendgericht kritisierte die Anklageschrift des Jugendanwaltes in einer bemerkenswerten Deutlichkeit, welche die Arbeit des Jugendanwaltes in diesem Fall in kein gutes Licht rückt.
Nach dem rechtskräftigen Freispruch der Schülerin bleiben jedoch einige offene Fragen, welche die Jugendanwaltschaft betreffen:
- Beim besagten Fall wird das beschuldigte Mädchen von Jugendanwalt Baumgartner verurteilt, ohne dass das Mädchen von diesem befragt wurde. Einzig ganz zu Beginn des Verfahrens durfte die Jugendliche sich gegenüber einem Polizisten rechtfertigen. Was hat Jugendanwalt Baumgartner daran gehindert, beim Eingang der Anzeige die Angeschuldigte sofort und persönlich zu befragen, bevor die Untersuchungsbeauftragten unter seiner Verfahrungsleitung 9 Monate nach dem Vorfall sieben Mitschülerinnen der beschuldigten Jugendlichen als Zeuginnen oder Auskunftspersonen befragten?
- Ist es Praxis der Jugendanwaltschaft, Zeugeneinvernahmen durchzuführen und im Anschluss danach einen Strafbefehl zu erlassen ohne vorgängig das beschuldigte Mädchen mit den Ergebnissen der Zeugenbefragungen zu konfrontieren und ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Position dem Jugendanwalt darzulegen?
- Das beschuldigte Mädchen hat den Jugendanwalt mehrfach mündlich und schriftlich gebeten, ihren Klassenlehrer und eine weitere involvierte Lehrperson anzuhören, welche sachdienliche und entlastende Hinweise hätten geben können. Der Jugendanwalt hat sich jedoch entschieden, die Beweisanträge des Mädchens (Befragung der Lehrpersonen) zu ignorieren und nicht formell zu behandeln. Weshalb sind die entlastenden Beweisanträge des Mädchens nicht formell behandelt worden?
- Jugendanwalt Baumgartner hat das 15-jährige Mädchen mittels Strafbefehl und hohen Folgekosten verurteilt, ohne dass sich das Mädchen verteidigen konnte. Das Mädchen wurde bis dahin weder von ihren fremdsprachigen Eltern noch von einem Anwalt juristisch unterstützt. Nach dem Urteil der Jugendanwaltschaft vermittelte ihr die Starke Schule beider Basel einen Strafverteidiger, der beim Jugendgericht Einsprache gegen den Strafbefehl von Jugendanwalt Baumgartner erhob und fortan auch ihre Interessen vor dem Jugendgericht vertrat. Die Urteilsbegründung des Strafbefehls von Jugendanwalt Baumgartner war offensichtlich derart fehlerhaft, dass das Jugendgericht die Arbeit des Jugendanwaltes scharf kritisierte und die Jugendliche in allen Punkten freisprach. Ist sich Jugendanwalt Baumgartner bewusst, dass der Erlass eines Strafbefehls mit dem Vorwurf, eine Körperverletzung begangen zu haben, wodurch hohe Schadenersatzkosten zu leisten sind, für eine Jugendliche einschneidend ist und deshalb die Arbeit der Jugendanwaltschaft mit grosser Sorgfalt erledigt werden muss?
Die Starke Schule beider Basel erwartet von der Jugendanwaltschaft, strafrechtliche Verfahren gegen Jugendliche im schulpflichtigen Alter zügig anzugehen und abzuschliessen, so wie dies gemäss Strafprozessordnung auch vorgesehen ist. Dies, weil laufende Strafverfahren ein Klassenklima erheblich belasten und das unbeschwerte Lernen behindern können.
Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel