Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

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  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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  • Donnerstag, April 24, 2025

    konsumGLOBAL in den Unterricht integrieren

    Landrat Jan Kirchmayr (SP) hat kürzlich einen Vorstoss eingereicht, in dem das Projekt konsumGLOBAL und dessen Integration in den Unterricht auf der Sekundarstufe 1 & 2 thematisiert. Das Projekt des Ökozentrums basiert auf der Stadtführung «Weltbewusst» in Deutschland. In Basel und Zürich werden bereits interaktive Rundgänge zu verschiedenen Themen rund um die Ökologie angeboten. Nun gilt es zu evaluieren, ob dieses Projekt gewinnbringend für den Unterricht auf den genannten Stufen wäre und inwiefern es noch bekannter gemacht werden könnte. (lbu)

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  • Dienstag, April 22, 2025

    Postulat Übertrittsverfahren abgelehnt

    Nach langer Diskussion lehnt die Politik allgemeine Übertrittsprüfungen für Primarschüler/-innen ab. Noten sollen beim Übertritt von der Primarstufe auf die Sekundarstufe 1 im Baselbiet nicht allein massgebend sein. Auch die Gesamtbeurteilung soll weiterhin eine Rolle spielen. (ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Neue Schulanlage

    Die Baselbieter Regierung beantragt dem Landrat 36 Millionen Franken, um eine neue zusammengelegte Schulanlage im Muttenzer Gebiet zu bauen. Mit dem Rückbau der Anlage Gründen soll ab Sommer 2031 voraussichtlich die erweiterte Anlage Hinterzweien betriebsbereit sein.(ch)

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  • Montag, April 21, 2025

    Vegane Mensa an der Universität Basel

    Der Studierendenrat in Basel fordert eine Umstellung auf eine vegane Mensa innerhalb der nächsten fünf Jahre. Doch die Initiative für eine «Plant-based-university» stösst nicht nur auf Begeisterung. (lbe)

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11.11.2022

Fragwürdige Arbeit der Jugendanwaltschaft

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft hat es hin und wieder nicht eilig, offene Fälle im Jugendstrafverfahren abzuschliessen. Der Starken Schule beider Basel (SSbB) sind mehrere Fälle bekannt, in denen das Verfahren der Jugendanwaltschaft von der Eröffnung bis zum Urteil ein Jahr und länger dauerte. Diese lange Zeit der Ungewissheit ist nicht nur für die betroffenen Jugendlichen belastend, sondern oft auch für eine ganze Schulklasse.

Über solch einen gravierenden Fall hat die SSbB kürzlich berichtet (siehe hier): Nach rund 30 belastenden Monaten wurde die beschuldigte 15-jährige Schülerin vom Jugendgericht in allen Punkten freigesprochen, nachdem Jugendanwalt Baumgartner die Jugendliche mittels Strafbefehl für schuldig gesprochen hatte. Das Jugendgericht kritisierte die Anklageschrift des Jugendanwaltes in einer bemerkenswerten Deutlichkeit, welche die Arbeit des Jugendanwaltes in diesem Fall in kein gutes Licht rückt.

Nach dem rechtskräftigen Freispruch der Schülerin bleiben jedoch einige offene Fragen, welche die Jugendanwaltschaft betreffen:

  • Beim besagten Fall wird das beschuldigte Mädchen von Jugendanwalt Baumgartner verurteilt, ohne dass das Mädchen von diesem befragt wurde. Einzig ganz zu Beginn des Verfahrens durfte die Jugendliche sich gegenüber einem Polizisten rechtfertigen. Was hat Jugendanwalt Baumgartner daran gehindert, beim Eingang der Anzeige die Angeschuldigte sofort und persönlich zu befragen, bevor die Untersuchungsbeauftragten unter seiner Verfahrungsleitung 9 Monate nach dem Vorfall sieben Mitschülerinnen der beschuldigten Jugendlichen als Zeuginnen oder Auskunftspersonen befragten?
  • Ist es Praxis der Jugendanwaltschaft, Zeugeneinvernahmen durchzuführen und im Anschluss danach einen Strafbefehl zu erlassen ohne vorgängig das beschuldigte Mädchen mit den Ergebnissen der Zeugenbefragungen zu konfrontieren und ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Position dem Jugendanwalt darzulegen?
  • Das beschuldigte Mädchen hat den Jugendanwalt mehrfach mündlich und schriftlich gebeten, ihren Klassenlehrer und eine weitere involvierte Lehrperson anzuhören, welche sachdienliche und entlastende Hinweise hätten geben können. Der Jugendanwalt hat sich jedoch entschieden, die Beweisanträge des Mädchens (Befragung der Lehrpersonen) zu ignorieren und nicht formell zu behandeln. Weshalb sind die entlastenden Beweisanträge des Mädchens nicht formell behandelt worden?
  • Jugendanwalt Baumgartner hat das 15-jährige Mädchen mittels Strafbefehl und hohen Folgekosten verurteilt, ohne dass sich das Mädchen verteidigen konnte. Das Mädchen wurde bis dahin weder von ihren fremdsprachigen Eltern noch von einem Anwalt juristisch unterstützt. Nach dem Urteil der Jugendanwaltschaft vermittelte ihr die Starke Schule beider Basel einen Strafverteidiger, der beim Jugendgericht Einsprache gegen den Strafbefehl von Jugendanwalt Baumgartner erhob und fortan auch ihre Interessen vor dem Jugendgericht vertrat. Die Urteilsbegründung des Strafbefehls von Jugendanwalt Baumgartner war offensichtlich derart fehlerhaft, dass das Jugendgericht die Arbeit des Jugendanwaltes scharf kritisierte und die Jugendliche in allen Punkten freisprach. Ist sich Jugendanwalt Baumgartner bewusst, dass der Erlass eines Strafbefehls mit dem Vorwurf, eine Körperverletzung begangen zu haben, wodurch hohe Schadenersatzkosten zu leisten sind, für eine Jugendliche einschneidend ist und deshalb die Arbeit der Jugendanwaltschaft mit grosser Sorgfalt erledigt werden muss?

Die Starke Schule beider Basel erwartet von der Jugendanwaltschaft, strafrechtliche Verfahren gegen Jugendliche im schulpflichtigen Alter zügig anzugehen und abzuschliessen, so wie dies gemäss Strafprozessordnung auch vorgesehen ist. Dies, weil laufende Strafverfahren ein Klassenklima erheblich belasten und das unbeschwerte Lernen behindern können.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel