Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Gastbeitrag

Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen

Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.

Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
 

News

  • Samstag, Oktober 12, 2024

    Repetition – der immer seltener genutzte Schlüssel zum Lernerfolg

    Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)

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  • Dienstag, Oktober 01, 2024

    Machen Hausaufgaben Sinn?

    Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)

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  • Montag, September 30, 2024

    Förderklassen-Initiave im Grossen Rat

    Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)

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  • Donnerstag, September 12, 2024

    Ausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!"

    In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)

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  • Samstag, September 07, 2024

    Neuer Unterrichsbereich an den Gymnasien

    Zum Rahmenlehrplan der Gymnasien gehören schweizweit Fächer wie Mathematik, Chemie, Biologie, diverse Sprachen wie auch Bildnerisches Gestalten. Nun soll zu diesen Kernfächern ein neuer Unterrichtbereich eingeführt werde, welcher vor allem bei Eltern für viel Kritik sorgt. Der neue Bereich: «Bildung für nachhaltige Entwicklung» (BNG) soll innerhalb der nächsten fünf Jahre von den Kantonen umgesetzt werden. (lbe)

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  • Sonntag, August 18, 2024

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache

    Wahlmöglichkeiten bei der zweiten Landessprache Ab dem Sommer 2027 müssen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten beim Eintritt ins Gymnasium die Wahl zwischen zwei Landessprachen haben. Dies laut nationaler Vorgabe. (lbe)

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11.11.2022

Fragwürdige Arbeit der Jugendanwaltschaft

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft hat es hin und wieder nicht eilig, offene Fälle im Jugendstrafverfahren abzuschliessen. Der Starken Schule beider Basel (SSbB) sind mehrere Fälle bekannt, in denen das Verfahren der Jugendanwaltschaft von der Eröffnung bis zum Urteil ein Jahr und länger dauerte. Diese lange Zeit der Ungewissheit ist nicht nur für die betroffenen Jugendlichen belastend, sondern oft auch für eine ganze Schulklasse.

Über solch einen gravierenden Fall hat die SSbB kürzlich berichtet (siehe hier): Nach rund 30 belastenden Monaten wurde die beschuldigte 15-jährige Schülerin vom Jugendgericht in allen Punkten freigesprochen, nachdem Jugendanwalt Baumgartner die Jugendliche mittels Strafbefehl für schuldig gesprochen hatte. Das Jugendgericht kritisierte die Anklageschrift des Jugendanwaltes in einer bemerkenswerten Deutlichkeit, welche die Arbeit des Jugendanwaltes in diesem Fall in kein gutes Licht rückt.

Nach dem rechtskräftigen Freispruch der Schülerin bleiben jedoch einige offene Fragen, welche die Jugendanwaltschaft betreffen:

  • Beim besagten Fall wird das beschuldigte Mädchen von Jugendanwalt Baumgartner verurteilt, ohne dass das Mädchen von diesem befragt wurde. Einzig ganz zu Beginn des Verfahrens durfte die Jugendliche sich gegenüber einem Polizisten rechtfertigen. Was hat Jugendanwalt Baumgartner daran gehindert, beim Eingang der Anzeige die Angeschuldigte sofort und persönlich zu befragen, bevor die Untersuchungsbeauftragten unter seiner Verfahrungsleitung 9 Monate nach dem Vorfall sieben Mitschülerinnen der beschuldigten Jugendlichen als Zeuginnen oder Auskunftspersonen befragten?
  • Ist es Praxis der Jugendanwaltschaft, Zeugeneinvernahmen durchzuführen und im Anschluss danach einen Strafbefehl zu erlassen ohne vorgängig das beschuldigte Mädchen mit den Ergebnissen der Zeugenbefragungen zu konfrontieren und ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Position dem Jugendanwalt darzulegen?
  • Das beschuldigte Mädchen hat den Jugendanwalt mehrfach mündlich und schriftlich gebeten, ihren Klassenlehrer und eine weitere involvierte Lehrperson anzuhören, welche sachdienliche und entlastende Hinweise hätten geben können. Der Jugendanwalt hat sich jedoch entschieden, die Beweisanträge des Mädchens (Befragung der Lehrpersonen) zu ignorieren und nicht formell zu behandeln. Weshalb sind die entlastenden Beweisanträge des Mädchens nicht formell behandelt worden?
  • Jugendanwalt Baumgartner hat das 15-jährige Mädchen mittels Strafbefehl und hohen Folgekosten verurteilt, ohne dass sich das Mädchen verteidigen konnte. Das Mädchen wurde bis dahin weder von ihren fremdsprachigen Eltern noch von einem Anwalt juristisch unterstützt. Nach dem Urteil der Jugendanwaltschaft vermittelte ihr die Starke Schule beider Basel einen Strafverteidiger, der beim Jugendgericht Einsprache gegen den Strafbefehl von Jugendanwalt Baumgartner erhob und fortan auch ihre Interessen vor dem Jugendgericht vertrat. Die Urteilsbegründung des Strafbefehls von Jugendanwalt Baumgartner war offensichtlich derart fehlerhaft, dass das Jugendgericht die Arbeit des Jugendanwaltes scharf kritisierte und die Jugendliche in allen Punkten freisprach. Ist sich Jugendanwalt Baumgartner bewusst, dass der Erlass eines Strafbefehls mit dem Vorwurf, eine Körperverletzung begangen zu haben, wodurch hohe Schadenersatzkosten zu leisten sind, für eine Jugendliche einschneidend ist und deshalb die Arbeit der Jugendanwaltschaft mit grosser Sorgfalt erledigt werden muss?

Die Starke Schule beider Basel erwartet von der Jugendanwaltschaft, strafrechtliche Verfahren gegen Jugendliche im schulpflichtigen Alter zügig anzugehen und abzuschliessen, so wie dies gemäss Strafprozessordnung auch vorgesehen ist. Dies, weil laufende Strafverfahren ein Klassenklima erheblich belasten und das unbeschwerte Lernen behindern können.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel