Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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23.05.2023

Fokussierung der Lehrpersonen auf zwei Leistungsniveaus

Die aktuelle Ausbildung von Sekundarlehrpersonen sieht keine Spezialisierung respektive keine Fokussierung auf einzelne Leistungsniveaus vor, auch wenn in der Berufsrealität beim Unterrichten der verschiedenen Niveaus (A, E und P) sehr unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen von den Lehrpersonen abverlangt werden. Ein Vorstoss verlangt nun die Berücksichtigung dieser Unterschiede.

Anita Biedert, Landrätin (SVP) und langjähriges Mitglied der Starken Schule beider Basel (SSbB), reicht am Donnerstag einen Vorstoss betreffend Spezialisierung von Sekundarlehrpersonen ein. Basierend auf den aussagekräftigen Ergebnissen einer Umfrage der SSbB (siehe hier) ist in Zusammenarbeit ein Vorstoss mit der Forderung entstanden, dass sich Lehrpersonen künftig auf zwei Leistungsniveaus (A/E oder E/P) fokussieren dürfen und von den Schulleitungen auch nur in diesen eingesetzt werden. Folgend der Wortlaut des Vorstosses:

«Um an den Sekundarschulen I einen qualitativ hochstehenden und zielführenden Unterricht erteilen zu können, benötigen Lehrpersonen für den Unterricht in den drei Leistungsniveaus A, E und P der Sekundarstufe I unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen. Die Ergebnisse einer Umfrage der Starken Schule beider Basel bestätigten dies mit grossem Mehr. Für den Unterricht im Leistungsniveau A benötigen die Lehrpersonen sehr hohe Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften. Im leistungsstarken Niveau P hingegen sind vor allem im fachlichen Bereich ausgesprochen hohe Fähigkeiten gefordert. Für den Unterricht in einer Niveau E-Klasse ist wiederum der Bereich Fachdidaktik am wichtigsten.

Gemäss Berufsauftrag investieren die Lehrpersonen der Sekundarstufe I mindestens 2% ihrer Jahresarbeitszeit in Weiterbildungen mit dem Ziel, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen während ihrer aktiven Berufszeit zu vertiefen. Weil die Klassen der drei Leistungsniveaus A, E und P der Sekundarstufe I von den Lehrpersonen unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen abverlangen, sollen die Lehrpersonen einen überwiegenden Teil ihrer Weiterbildungszeit für eine Fokussierung resp. eine Spezialisierung auf zwei der drei Leistungsniveaus investieren. Von den Schulleitungen sollen diese Lehrpersonen hauptsächlich in diesen beiden Niveaus (A-/E-Niveau oder E-/P-Niveau) eingesetzt werden. Wo sinnvoll, sollen Ausnahmen weiterhin möglich sein. Dadurch kann sowohl die Klassenführung als auch der Unterricht professioneller und zielgerichteter erfolgen.

Ich bitte den Regierungsrat um die Ausarbeitung der entsprechenden Regelungen.»

Das Postulat wird am 25. Mai 2023 im Baselbieter Landrat eingereicht. Der Landrat und die Bildungsdirektion werden sich in einigen Wochen mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel