Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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03.06.2021

Erneute Zwangsverschiebungen in Baselland

In verschiedenen Baselbieter Gemeinden werden für das kommende Jahr erneut Zwangsverschiebungen vorgenommen. Zahlreiche Familien erhielten vom Amt für Volksschulen (AVS) eine entsprechende Verfügung mit der Ankündigung, dass ihr Kind die Sekundarschule an einem weiter entfernt liegenden Schulstandort besuchen müsse. Dagegen erhebt sich breiter Widerstand.

Die Ankündigung von Zwangsverschiebungen sind auch für das AVS unangenehm, Proteste mit Briefen und Missfallsbekundungen sind zahlreich. Einige erheben Einsprache, auch wenn die Chancen klein sind, die Zwangsverschiebungen damit zu verhindern. Durch diese Verschiebungen sollen Klassen bis zur maximalen Obergrenze aufgefüllt werden, um aus Kostengründen möglichst wenige Klassen bilden zu müssen. Die Gesamtkosten einer zusätzlichen Sekundarschulklasse beträgt jährlich 250'000 Franken.

Aesch und Muttenz trifft es besonders hart

In der Gemeinde Aesch werden ab Sommer 2021 sechs Sekundarschüler/-innen des Niveau P in Reinach und acht des Niveau E in Münchenstein in die Schule gehen. Die betroffenen Eltern sowie der Gemeinderat wehren sich vehement gegen die angekündigten Zwangszuweisungen und fordern das AVS dazu auf, eine Lösung für eine Verbesserung dieser unbefriedigenden Situation zu suchen. Dasselbe Problem besteht auch in Muttenz: Eine zweistellige Anzahl Schüler/-innen werden nach Birsfelden verschoben. Ebenso müssen auch Schüler/-innen von anderen Gemeinden die Sekundarschule in Allschwil absolvieren. 

Insgesamt werden ab Sommer 2021 80 Schüler/-innen in eine andere Schule eingeteilt. Über die Hälfte aller Zuweisungen, insgesamt 57 Stück, sind Schüler/-innen, welche freiwillig einen anderen Schulstandort besuchen möchten. Auf der abgebildeten Grafik sind alle vorgenommenen Verschiebungen des Schuljahres 2021/22 im Kanton Basel-Landschaft abgebildet.

Zwangsverschiebungen bringen pädagogische Nachteile

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) lehnt Zwangsverschiebungen als Sparmassnahme ab. Sekundarschüler/-innen sollen die nächst gelegene Sekundarschule besuchen dürfen. Wird dies nicht ermöglicht, so ist der Wechsel in eine weiter entferne Schule immer mit einem teilweise deutlich längeren Schulweg verbunden. Dies führt häufig dazu, dass die betroffenen Kinder über Mittag nicht mehr nach Hause können und sie auswärts essen müssen, was wiederum mit Mehrkosten für die externe Verpflegung verbunden ist. Auch geht damit das für viele Familien wichtige gemeinsame Mittagessen und auch ein Stück Familienleben verloren. Genau deshalb gibt es zahlreiche Familien, die ihren Wohnort bewusst so wählen, dass sich Angebote des täglichen Bedarfs, ÖV-Anschlüsse sowie Schulen und Freizeitangebote in Gehnähe befinden. Müssen die Kinder nun eine Schule einer weiter entfernten Gemeinde besuchen, fällt ein Stück Lebensqualität weg.

Auch aus pädagogischer Sicht geben Zwangsverschiebungen keinen Sinn: Schon lange ist klar, dass Schüler/-innen die vorgegebenen Lernziele besser erreichen, je kleiner die Schulklassen sind. Zurzeit werden zudem bereits im Voraus die Klassenhöchstzahlen so ausgereizt, dass keine Plätze mehr freibleiben für Schüler/-innen, die aufgrund eines Niveauwechsels oder einer Repetition in eine andere Klasse eingeteilt werden. Immer häufiger kommt es in solchen Fällen zu einer Überschreitung der maximalen Klassengrössen.

Die Schule ist zudem einer der wichtigsten Bereiche, um Freundschaften im Kindes- und Jugendalter zu knüpfen. Bereits der Übertritt von der Primar- in die Sekundarschule bereitet vielen Schüler/-innen Sorgen und Ängste. Im Normalfall helfen dabei die bereits bekannten Gspänli, die mit ihnen den Wechsel in die neue Schulumgebung durchmachen. Fällt dieser Aspekt weg und werden die Kinder aus ihrem sozialen Umfeld rausgerissen, fällt der Übertritt noch schwerer.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel