Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

    Mehr

  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

    Mehr

  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

    Mehr

  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

    Mehr

  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

    Mehr

  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

    Mehr

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden

PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8

18.04.2023

Ein Verbot von Hausaufgaben würde zum Bumerang werden

Es ist unbestritten, dass Kinder oft für sie unangenehme Arbeiten zu vermeiden versuchen; so zum Beispiel Aufräumen, Mithilfe im Haushalt oder eben Hausaufgaben. Vielfach sind diese Arbeiten aus ihrer kindlichen Sicht weder sinnvoll noch anregend und auch nicht emotional positiv konnotiert. Ein Kind sieht diese Tätigkeiten als nicht zielführend an, da es das Ziel darin nicht erkennt. Somit entsprechen diese Aktivitäten normalerweise nicht dem Lustprinzip eines Kindes, welches naturgemäss im Hier und Jetzt lebt und sich kaum rational mit tieferem Sinn, Bedeutung und Auswirkungen auseinandersetzt.

Das Einknicken vor dem jugendlichen Lustprinzip

Ein Kind, das in den ersten Schuljahren keine positiven Assoziationen mit Haus- und anderen Aufgaben hat machen können, wird diesen auch als Jugendlicher vermutlich nicht viel abgewinnen. Das «Unlustprinzip» wird nun insofern begründet, dass Hausaufgaben Freizeit verschlingen würden, die mit Sinnvollerem verbracht werden könnte. Hier wird oft vorgegaukelt, dass die Jugendlichen wegen den Hausaufgaben sämtliche privaten Interessen und ihr Familienleben aufgeben müssten und in Stress gerieten. An dieser Stelle liesse sich hingegen in der Tat ein Diskurs über den heute zum Teil inflationären Gebrauch von Handy, Instagram, Netflix, Youtube, Snapchat und Co. führen.

Ebenfalls gerne ins Feld geführt wird das Argument, Hausaufgaben würden ohnehin meist in den Pausen vor dem Unterricht voneinander abgeschrieben oder sogar von den Eltern erledigt. Dies mag punktuell wohl so sein, verrät dann jedoch mehr über die Schüler respektive deren Erziehungsberechtigte als über die eigentliche Bedeutung von Hausaufgaben.

Der tiefere Sinn von Hausaufgaben

Dieser ist denn auch mitnichten einfach ein Verlagern von Lernzeit vom Klassenzimmer in die heimische Stube oder stupides Repetieren, sondern eine individuelle Überprüfung dessen, was in den Unterrichtslektionen gelernt worden ist. Anhand von Hausaufgaben lässt sich überprüfen, ob man den Schulstoff wirklich verstanden und gefestigt hat und effizient anwenden kann. Desgleichen übt man sich in Ausdauer, Gewissenhaftigkeit, Selbständigkeit und kritischem Beleuchten der eigenen Fähigkeiten. Inhaltliche Probleme mit dem Schulstoff treten hier rechtzeitig zutage und können anschliessend im Unterricht im Sinne der Chancengleichheit angegangen werden, was wiederum Frustration zu vermeiden hilft, wenn Schüler vermeintlich alles verstanden haben und sich dies jedoch bei Lichte betrachtet nicht bewahrheitet.

Aber auch die Hausaufgaben per se können nicht über einen Kamm geschert werden. Um mit Paracelsus’ Worten zu sprechen, entscheidet hier ebenfalls die Dosis: Was für den einen Schüler gut und angezeigt sein mag, kann sich für einen anderen Schüler als unnötig erweisen, da dieser bereits über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt. Dies liesse sich umgehen, indem beispielsweise auf ein bestimmtes vernünftiges Minimum (oder Maximum) an Quantität oder Zeit fokussiert wird, mit Möglichkeiten der Steigerung bei Bedarf – so viel, wie nötig eben. Oder die Lehrperson offeriert eine Serie an Aufgaben oder Fragestellungen zur Überprüfung auf freiwilliger Basis. Hier gäbe es bestimmt noch weitere pädagogisch wertvolle Ansätze, die je nach Klasse, Leistungsniveau, Alter oder Klassenzusammensetzung sinnvoll variiert werden könnten. Ein kategorisches Verbot von Hausaufgaben gehört sicher nicht dazu.

Michael Pedrazzi
Vorstand Starke Schule beider Basel