Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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09.10.2021

Digitalisierung der Lehrpersonen soll gefördert werden

Die Nutzung von digitalen Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) gewinnt in der heutigen Zeit an immer grösserer Bedeutung. So auch im schulischen Bereich, wie sich dies vor allem zur Zeit des Fernunterricht aufgrund der Corona-Pandemie gezeigt hat. Die Baselbieter Bildungsdirektion beantragt nun dem Landrat für die Jahre 2022 bis 2028 für die Kompetenzentwicklung der Lehrpersonen in den Bereichen Medien und Informatik 11.4 Millionen Franken sowie für Projekt- und Schulungskosten einmalig rund 1.6 Millionen.

Viele Lehrpersonen haben im IT-Bereich noch Entwicklungsbedarf. Mit verschiedenen Massnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden: Spezifische Weiterbildung für die Lehrpersonen sowie Bildung einer neue Spezialfunktion PICTS (Pädagogischer ICT Support) an den Schulen. Damit sollen die verfügbaren digitalen Möglichkeiten längerfristig in den Präsenzunterricht eingebaut und auch zielführend eingesetzt werden.

Die Kosten dieser Massnahmen übernimmt der Kanton Basel-Landschaft. Während der fünfjährigen Einführungsphase bis 2026 zahlt der Kanton einmalig rund 1.6 Millionen Franken für die Projekt- und Schulungskosten, danach jährlich etwa 1.9 Millionen Franken für die Mehrausgaben. Für die Gemeinden ergeben sich ab 2027 jährliche Mehrkosten von ungefähr 1.65 Millionen Franken. 2026 findet dann eine Ressourcenüberprüfung statt. Wird weiteres Geld zur Umsetzung benötigt, müsste der Landrat einer ergänzenden Vorlage zustimmen.

Von diesem Projekt sollen alle Lehrpersonen ab dem kommenden Schuljahr 2022/2023 profitieren, wenn erste Weiterbildungen verfügbar sind. Dieser Veränderungsprozess wird breit unterstützt und soll ein Kooperationsprojekt in enger Zusammenarbeit mit der FHNW und weiteren externen Schulungsanbietern werden.

Der Landrat entscheidet an der kommenden Landratssitzung über die geplanten Mehrausgaben. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) befürwortet das Projekt, wenn die angestrebten Weiterbildungen von den Lehrpersonen freiwillig genutzt werden können.

Lena Heitz
Sekretariat Starke Schule beider Basel