Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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10.10.2023

Die Schattenseiten der schulischen Digitalisierung

Wie in vielen anderen Kantonen auch wird in den Baselbieter Bildungseinrichtungen die Digitalisierung gefördert und die Schüler*innen der Primar- und Sekundarstufe arbeiten regelmässig mit Tablets. Allerdings warnen mehrere wissenschaftliche Studien vor den negativen Auswirkungen auf die Lernenden, einschliesslich Leistungsabfall und Gesundheitsproblemen. Auch die UNESCO weist auf die Problematik hin und hat die Dringlichkeit von Richtlinien für den digitalen Bildungseinsatz betont.

Die Digitalisierung hat in Basel-Landschaft in den letzten Jahren rasante Fortschritte gemacht und die Bildungslandschaft massgeblich beeinflusst. Diese teilweise umstrittene Entwicklung ist eng mit der basellandschaftlichen ICT-Schuloffensive verbunden, die den Einsatz von digitalen Technologien in den Schulen vorantreibt.

Zahlreiche Studien zeigen erhebliche Nachteile der heutigen Digitalisierung auf

Philipp Loretz, Sekundarlehrer und Präsident des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland (LVB), beleuchtet in einem kürzlich erschienenen Artikel «Schulische Digitalisierung bedarf der Reflexion» im lvb.inform genau diese Entwicklungen kritisch und zeigt die wissenschaftliche Studienlage auf:

«Mit der basellandschaftlichen ICT-Schuloffensive wurde die Bildschirm-Armada weiter ausgebaut. An den Sekundarschulen gehören persönliche Tablets bereits zum Standard. Und die Gemeinden sind aufgefordert, auch Primarschulkinder mit iPads – also überdimensionierten Smartphones – auszurüsten. Um die Ähnlichkeit der beiden Schiefertafeln zu kaschieren, werden die Tablets liebevoll "digitale Lernbegleiter" genannt. Härzig! Weniger härzig sind jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse, die dem übermässigen Einsatz digitaler Technologien ein bedenkliches Zeugnis ausstellen. Unter Berufung auf 89 internationale Studien warnt die UNESCO in ihrem 435 Seiten starken Monitoring Report "Technology in education" vor den negativen Folgen einer unreflektierten digitalen Transformation. Das umfangreiche Datenmaterial weise auf einen negativen Zusammenhang zwischen intensiver ICT-Nutzung und den Leistungen der Schüler hin.

Das renommierte Karolinska Institut hat die schwedische Bildungsbehörde unlängst aufgefordert, die eindeutigen wissenschaftlichen Belege nicht länger zu ignorieren. Der Einsatz digitaler Werkzeuge führe erwiesenermassen u.a. zu mehr Ablenkung, schwäche die Konzentrationsfähigkeit, behindere das Arbeitsgedächtnis und verschlechtere damit die Lernleistung markant. Pikant: Ausgerechnet Kinder mit besonderen Bedürfnissen wie z.B. ADHS treffe die Digitalisierung besonders hart.

Darüber hinaus wirke sich auch das Lesen und Schreiben am Bildschirm negativ auf das Leseverständnis aus. "Der negative Effekt beträgt 36 Prozent, was etwa zwei Jahren Leseentwicklung in der Mittelstufe entspricht." Ähnliches hatte 2019 schon die Stavanger-Erklärung ans Licht gebracht: Das Lesen von gedruckten Texten ist effektiver, vor allem wenn es darum geht, Texten Informationen bzw. Zusammenhänge zu entnehmen und sie wiederzugeben. Zudem verweisen die schwedischen Psychologen und Neurowissenschaftler auf eine weitere Studie, die "einen positiven Zusammenhang zwischen Bildschirmzeit und verschiedenen Aspekten der psychischen Gesundheit (z.B. Depression, Angstzustände, […] geringes Selbstwertgefühl, Essstörungen, Schlafprobleme) und der körperlichen Gesundheit (z.B. Fettleibigkeit, Kurzsichtigkeit, schlechtere motorische Fähigkeiten)" beschreibt. […]

Angesichts der besorgniserregenden Faktenlage sind verbindliche Leitlinien dringend erforderlich. Die geistige und körperliche Unversehrtheit gehört ins Zentrum pädagogischer Medienkonzepte. Der Schutz der Privatsphäre muss gewährleistet sein. Es ist z.B. nicht einzusehen, warum Minderjährige nach Schulschluss und am Wochenende für Lehrpersonen erreichbar sein sollen – und umgekehrt. Weder mein Zahnarzt noch mein Gärtner stehen mir nach Ladenschluss zur Verfügung.

Der Eingriff der Schule in das digitale Erziehungskonzept der Eltern ist zu unterlassen. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind verbindlich zu klären. Der Einsatz von iPads in der Basis- und Unterstufe ist zu hinterfragen. Kurz: Die Schule ist aufgefordert, ihre pädagogische Verantwortung wahrzunehmen und den negativen Folgen der grassierenden digitalen Vereinnahmung der Kinder und Jugendlichen entschieden entgegenzutreten.» (lvb.inform, September 2023)

Keine unbedachte Umsetzung an den Schulen

Auch wenn regelmässig kritische Stimmen laut werden, stellt sich die Starke Schule beider Basel (SSbB) nicht grundsätzlich gegen die Digitalisierung, jedoch darf diese nicht exzessiv Eingang in den Unterricht finden. Die Schüler*innen sollen in ihrer Schulzeit zwar auf das Berufsleben vorbereitet werden, weshalb die sichere Anwendung der digitalen Endgeräte gelernt werden soll. Das Lesen und Schreiben ohne Bildschirm und Tastatur darf aber nicht vernachlässigt werden und müssen im Fokus bleiben. Wichtig ist, dass offene Fragen betreffend Digitalisierung in den Schulen geklärt werden müssen. Braucht es auf der Primarstufe tatsächlich schon elektronische Endgeräte für die Kinder? Dürfen die Volksschulen die iPads generell nach Hause geben und so die Handhabung respektive die damit einhergehenden Problematiken auf das Elternhaus verschieben? Wie kann die heute oft sehr hohe Bildschirmzeit reduziert und die Geräte trotzdem in einem vernünftigen Mass verwendet werden?

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel