Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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20.10.2023

Der Lehrberuf wird zunehmend anspruchsvoller

Der Pfarrer, der Dorfpolizist und der Lehrer waren einst unantastbare, gesellschaftlich angesehene und hoch geachtete Respektpersonen. Ihr Wort hatte Gewicht und eine besondere Bedeutung; ihnen zu widersprechen galt als unanständig. Ein halbes Jahrhundert später hat sich dies völlig geändert.

Der Lehrberuf ist anspruchsvoller geworden. Die zahlreichen Reformen und neuen pädagogischen Grundsätze haben ihren Teil dazu beigetragen. Zunehmend müssen sich die Pädagoginnen und Pädagogen gegenüber Lernenden und Eltern rechtfertigen. Nicht selten wird jenen mit einem Anwalt gedroht, wenn Eltern mit Massnahmen, Schulhausregeln oder den Noten nicht einverstanden sind. Hinzu kommen gesellschaftliche Veränderungen, welche den Lehrberuf anstrengender machen: Reibereien, rebellisches Verhalten, Provokationen von Schüler/-innen und sogar Drohungen gegenüber den Lehrpersonen kommen immer wieder vor. Dies macht den Lehrberuf anstrengend und überfordert viele Lehrpersonen. Die Folgen sind schwerwiegend: Die Burnout-Rate ist hoch. Viele für teures Geld ausgebildete Lehrpersonen stossen an ihre Grenzen und steigen nach nur wenigen Jahren aus ihrem Beruf frühzeitig aus.

Überforderte Lehrperson ohrfeigt einen Schüler

Ein bedenklicher Vorfall an der Sekundarschule Liestal zeigt die Schattenseiten des Lehrberufs in aller Deutlichkeit: Eine Lehrperson ohrfeigt einen Schüler und betitelt ihn mit «Arschloch», nachdem dieser sich mehrfach provozierend verhalten hat. Die Ausübung körperlicher Gewalt ist eine Tat, die unentschuldbar ist und die nie hätte geschehen dürfen.

Verletzen Jugendliche Normen oder Regeln, so stehen den Lehrpersonen viele Massnahmen zur Verfügung: Dies geht von einem einfachen Zurechtweisen über das Erteilen von Strafaufgaben oder eines Arrests bis zu einem Verweis, einem kurzfristigen Ausschluss aus dem Unterricht oder ein mehrwöchiges Timeout, wenn es sich um schwerwiegende Vorfälle handelt. Psychische oder physische Gewalt gehören auf jeden Fall nicht zu den zulässigen Massnahmen, auch wenn die Schülerprovokationen erheblich sind.

Physische und psychische Gewalt sind für ein Schulkind einschneidend  

Schwerwiegender als die physische Gewalt ist für einen Jugendlichen oft die Demütigung infolge eines tätlichen Übergriffs, insbesondere wenn die Tat vor den Mitschüler/-innen stattfindet. Verletzende Sprüche oder gar Mobbing der Klassenkameradinnen und -kameraden wirken in solchen und ähnlichen Fällen während Monaten und Jahren nach. Die dadurch bedingte psychische Belastung kann enorm und langanhaltend sein und fatale Folgen für die schulische und persönliche Entwicklung des Betroffenen haben. Die Schule ist kein Safe-Space mehr.

Umfassende Bewältigung nach einem tätlichen Übergriff sind wichtig

Erfolgt ein tätlicher Übergriff, ist die Bewältigung mit Hilfe dafür spezialisierten Fachpersonen wichtig. Zudem kann eine offene Kommunikation aller Beteiligten deeskalierend sein und dazu beitragen, das gegenseitige Vertrauen zu fördern und ein Miteinander im Klassenzimmer wieder möglich zu machen. Wird der Übergriff jedoch verharmlost oder – wie im Fall Liestal – der Schüler und deren Eltern durch die Schulleitung verdeckt unter Druck gesetzt, trägt dies nichts zur Konfliktbewältigung bei.  

Im Fall Liestal muss man von einem Versagen der Schule auf ganzer Linie sprechen: Lehrpersonen sowie Schulleitung ergriffen keine ausreichenden Deeskalationsmassnahmen, was zur Folge hat, dass die Eltern des geohrfeigten Schülers strafrechtlich gegen die Lehrperson vorgehen. Dies bringt weitreichende, nachhaltig negative Konsequenzen für alle Beteiligten mit sich.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel