Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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04.09.2023

Depressions- und Suizid-Prävention bei Schüler/-innen

Ende März 2021 reichte Landrätin Laura Grazioli (Grüne) das Postulat 2021/214 «Depressions- und Suizid-Prävention bei Kindern & Jugendlichen» ein. Grund dafür ist die steigenden Anzahl depressiver Kinder und Jugendlichen und die Zunahme der Suizide. In dem vor Kurzem publzierten Bericht nimmt der Regierungsrat nun Stellung zum Postulat.

Rund 75% der Menschen entwickeln vor dem 25. Lebensjahr eine psychische Erkrankung. In den meistens Fällen ist dies eine Depression. Zudem haben Studien ergeben, dass rund 20 Prozent der weiblichen und etwa 10 Prozent der männlichen Jugendlichen schon einmal Suizidgedanken hatten. Nicht selten wird dadurch ein ungestörtes Lernen des Schulstoffes erschwert.

Landrat fordert Baselbieter Regierungsrat zum Handeln auf

Die Ursachen und Gründe für diese Situation sind verschieden: Zunehmender Konsum von sozialen Medien, Drogenkonsum sowie der allgemeine Leistungsdruck in den Schulen spielen eine wesentliche Rolle. Fachpersonen bemängeln, dass das Thema psychische Gesundheit bisher zu wenig Aufmerksamkeit erhielt und immer noch tabuisiert wird. Deshalb fordert Grazioli den Regierungsrat zum Handeln auf:

«Der Regierungsrat wird gebeten,

  1. wirksame Präventionsmassnahmen für Depressionen und Suizidgefährdung bei Kindern und Jugendlichen einzuleiten und dabei einerseits Schulen, Sport- und andere Jugendvereine sowie Lehrbetriebe einzubeziehen und andererseits Eltern gezielt anzusprechen.
  2. zu prüfen, wie das Thema «psychische Gesundheit» zukünftig in den Lehrplan aufgenommen werden kann, um die Heranwachsenden entsprechend zu sensibilisieren.»

Der Regierungsrat hat für die Beantwortung des Postulats eine Umfrage mit 20 Fachpersonen aus dem Kinder- und Jugendbereich durchgeführt. Dabei wurden die Themenbereiche Gesellschaft, Familiäres System, Schule/Ausbildung und soziales Umfeld besonders häufig als Belastung für die Kinder und Jugendlichen angegeben.

In den Baselbieter Lehrplänen wird das Thema im Fach ERG erwähnt

Zur zweiten Forderung, betreffend Aufnahme des Themas «psychische Gesundheit» in den Lehrplan, schreibt der Regierungsrat im Zusammenhang mit den Volksschulen Folgendes: «Zur Thematisierung der Depressions- und Suizidprävention gibt es im Lehrplan keine konkreten Inhalte bzw. Kompetenzenbeschreibung. Im Lehrplan der Volksschule Basel-Landschaft finden sich am ehesten im Fach Ethik, Religion, Gemeinschaft ERG ansatzweise Lerninhalte [...].»

Auch auf Sekundarstufe II gibt es im Lehrplan keinen spezifischen Inhalt betreffend der psychischen Gesundheit. Es gibt zwar Einträge zu Gesundheitsbewusstsein und auch im Fach Sport wird das Thema «Gesundheit» erwähnt, jedoch ist der Fokus dort grundsätzlich auf Bewegung und Gesundheit beschränkt. Der Regierungsrat erklärt sich das Fehlen des Themenpunkts «psychische Gesundheit» im allgemeinen Lehrplan auch durch die unterschiedliche Wahl der Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern.

Vorschläge des Regierungsrates

Sowohl an den Volksschulen (Primarstufe und Sekundarstufe 1) als auch an den weiterführenden Schulen gibt es mehrere Projekttage, welche für zusätzliche Inhalte, die nicht in den Lehrplänen aufgenommen wurden, genutzt werden können. Ein weiterer Ansatz des Regierungsrates ist auch die Weiterbildung der Lehrpersonen und Bezugspersonen im Bereich Früherkennung psychischer Belastung, Depression und Suizidalität. Zudem sollen die Screening-Fragebogen für die Schüler/-innen der 8. Klasse im Rahmen des Schulgesundheitsangebots überprüft und gegebenenfalls um den Bereich psychische Belastungen ergänzt werden.

Angebote im Bereich «psychische Gesundheit» müssen verstärkt werden

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) befürwortet die Wichtigkeit dieses Themas. An den Schulen aller Schulstufen sollte der Bereich «psychische Gesundheit» im Rahmen von Projekttagen angesprochen werden. Notwendig ist jedoch, dass der Kanton Basel-Landschaft ein gutes und fundiertes Angebot betreffend Prävention und Behandlung von psychischen Krankheiten auch ausserhalb der Schulen anbietet, weil die Bewältigung dieses gesellschaftlichen Problems nicht einfach nur an die Schulen übertragen werden kann. Schulen können höchsten eine Symptom- und keine Ursachenbekämpfung leisten.

Lena Heitz
Vorstand Starke Schule beider Basel

[Quelle: Postulat]