Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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31.03.2023 - Gastbeitrag

Das Missverständnis von Salamanca

Die «integrative Schule» als gemeinsamer Ort, wo verhaltensauffällige Kinder, Lernbehinderte, körperlich Behinderte zusammen mit «Normalos» unterrichtet werden, steht heute unter Beschuss. Sie überfordere die Lehrer, sie sei für die Personalflut im Klassenzimmer und den Lehrermangel verantwortlich; sie habe den Niedergang der Volksschule, eine Niveausenkung, eingeläutet, monieren Politiker von links bis rechts.

Nach einem Boom schlägt jetzt das Pendel zurück. Initiativen in verschiedenen Kantonen (Link) zielen darauf ab, vom Modell der integrativen Schule abzukehren. Man will wieder vermehrt separativen Unterricht anbieten – Sonderschulen, Förderklassen, im Grunde genommen Kleinklassen.

Warum aber wurde die integrative Schule überhaupt initiiert?

Wir drehen die Zeit zurück. Für ein Treffen von 300 Bildungsverantwortlichen aus 92 Ländern bot Salamanca, eine der schönsten Städte Spaniens, 200 Kilometer westlich von Madrid, im Frühsommer 1994 die perfekte Kulisse, um Gutes zu tun: das einnehmende Flair einer Weltkulturerbe-Stadt, die älteste Universität Spaniens mit Schwerpunkt Geisteswissenschaften und das Bronze-Denkmal des hilfsbedürftigen Blinden und des kleinen Lazarus am Kopfende der «Puente Romano». Es ging den Schulreformern darum, die Unesco-Agenda «Bildung für alle» (Education for all) zu vertiefen, die vier Jahre zuvor in Thailand lanciert wurde. Am Schluss der Konferenz verabschiedeten die Bildungsverantwortlichen die «Erklärung von Salamanca» – in aller Stille, ohne Vernehmlassung und ohne demokratische Legitimation.

Integration als Instrument gegen Diskriminierung

Das Dokument hat den Zeitgeist der 80er- und 90er-Jahre eingeatmet und gibt die Stossrichtung vor, was unter «Bildung für alle» zu verstehen sei: Jedes Kind habe einmalige Eigenschaften, Interessen, Fähigkeiten und Lernbedürfnisse. Am besten würden sich diese entwickeln, wenn man auf eine integrierende Gesellschaft aufbaue. Am besten könne mit Integration auch Diskriminierung bekämpft werden, heisst es darin (Link) . Wie sich die Länder dabei organisieren, lässt die Erklärung offen.

Auf diese «Erklärung von Salamanca» beriefen sich 13 Jahre später die Heilpädagogen der Heilpädagogischen Schule in Zürich, die den Bestrebungen nach einer integrativen Schule im Kanton Aargau im 2007 zum Durchbruch verhelfen wollten. Sie appellierten, der Aargau müsse sich nichts auf seine Vorreiterrolle einbilden, denn die Unesco-Weltkonferenz in Salamanca habe schon längst alle Staaten aufgerufen, das Prinzip der integrativen Pädagogik zu realisieren.

Auf die «Erklärung von Salamanca» berufen sich heute Bildungsverantwortliche, wie Marijana Minger, Präsidentin der Schulpsychologen im Kanton Zürich, wenn sie die Idee verteidigen, alle möglichen und unmöglichen Kinder im selben Schulzimmer unterrichten zu müssen. «Ich glaube nicht, dass man heute schon sagen kann, dass das Integrationsmodell gescheitert ist. Zudem haben wir uns ja als Land verpflichtet, den UNO-Grundsatz der inklusiven Bildung für alle zu gewährleisten», sagte Minger kürzlich im «Tagesanzeiger».

Falsch übersetzt

So aber ist das falsch. Bei der UNO stand ursprünglich gar nicht eine «integrative Schule» zur Debatte, sondern «Bildung für alle». Der frühere Basler Sonderschulleher und Kritiker der Abschaffung von Kleinklassen, Roland Stark, sagt: «In der UN-Konvention von Salamanca ist an keiner Stelle die Rede davon, dass Sonderschulen abzuschaffen seien. Im Mittelpunkt der Bemühungen um Integration stehen nicht organisatorische Fragen, sondern die Erfüllung der Bedürfnisse aller Lernenden.»

Und er wirft jenen, die sich auf die UN-Konvention berufen, vor, einem Übersetzungsfehler, einem Missverständnis, aufgesessen zu sein: Die Vertragspartner hätten sicherzustellen, dass kein Kind vom «general education system», also vom allgemeinen Schulsystem, ausgeschlossen wird, wie die Erklärung ausdrückt. Doch der englische Terminus «general education system» sei fälschlicherweise mit dem deutschen Begriff der «allgemeinen Schulen» – im Unterschied zu den Kleinklassen – gleichgesetzt worden. «‹General education system›» entspricht aber eindeutig dem, was wir als ‹allgemeinbildendes Schulsystem› – im Unterschied zu berufsbildenden Schulen – verstehen, und zu dem nach schweizerischem Schulrecht der Kantone eindeutig auch die Kleinklassen gehören», sagt Stark.

Weltweite Bildungserosion in den 80er-Jahren

Als sich nämlich 1990 die Unesco-Mitglieder in Jomtien, Thailand, trafen, um die Bildung-für-alle-Agenda aufzugleisen, ging es darum, weltweit den Kindern Zugang zur Grundschulbildung zu gewähren. Dies vor dem Hintergrund, dass in der dritten Welt in den 80er-Jahren eine «Bildungserosion» und ein «Niedergang» bemerkt worden war. Man stellte beispielsweise fest, dass in ländlichen Gebieten der Drittweltländer viele Schulen geschlossen wurden, dass aufgrund der Weltwirtschaftslage vielen Lehrern der Lohn nicht mehr ausbezahlt wurde.

In den Industrieländern konstatierten die Bildungsforscher vermehrt «funktionalen Analphabetismus». «Zwischen 10 und 20 Prozent der Bevölkerung in den Industrieländern verfügen über keine grundlegenden Fähigkeiten wie Lesen, Schreiben, Rechnen und Problemlösen, heisst in der Unesco-Zusammenfassung der Weltkonferenz in Jomtien. Das führte zum Programm, in dem Frauen und Mädchen aus Diskriminierungsgründen vorrangig gefördert werden sollten.

Gleichstellungs- und Gleichberechtigungsbewegung

Die Erklärung von Salamanca macht aber nur vier Jahre später auch ersichtlich, dass sich der Schwerpunkt von «Bildung für alle» auf «integrative Schule» zu verschieben begonnen hatte. Das fiel mitten in eine Zeit, in der es vor allem in Deutschland um Gleichstellung und Gleichberechtigung ging. Die Bahnunternehmen bauten ihre Waggons behindertengerecht um. In öffentlichen Bauten wurden Rampen und rollstuhlgängige WC und Lifte gefordert.

In der Schweiz wurden die Hochschule für Heilpädagogik in Zürich und die Universität Zürich zu den Hotspots der Dozenten, die eine integrative Pädagogik lehrten. Es war deshalb auch kein Zufall, dass Zürich im Februar 1990 als erster Kanton seinen Gemeinden die «integrative Schule anstelle von Sonderklassen» offerierte.

Der grosse Durchbruch der integrativen Schule kam in der Schweiz aber erst zwei Jahrzehnte später, mit der Einführung des Lehrplan 21.

Daniel Wahl
Journalist Nebelspalter

[Dieser Artikel ist zuerst bei Nebelspalter.ch erschienen.]