Starke Schule beider Basel (SSbB)

4127 Birsfelden, E-Mail: Starke.Schule.beider.Basel@gmx.ch, PC 60-128081-8

 

Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

    Mehr

  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

    Mehr

  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

    Mehr

  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

    Mehr

  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

    Mehr

  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

    Mehr

Spenden

Wir freuen uns über Ihre Spende.

Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden

PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8

26.03.2023

Check-S3 Prüfung enthält Teile von WBS-Abschlussprüfung

Das Institut für Bildungsevaluation der Universität Zürich entwickelt seit einigen Jahren für den Bildungsraum Nordwestschweiz (Baselland, Basel-Stadt, Solothurn, Aargau) die Check-Prüfungen. Nach der schriftlichen Deutschprüfung wurden der Starken Schule beider Basel (SSbB) die Prüfung mit den Aufsatzthemen und den dazugehörigen Erläuterungen und Fragestellungen zugespielt. Mindestens eines der zur Auswahl stehenden Themen stimmt mit dem entsprechenden Teil einer Abschlussprüfung der ehemaligen Weiterbildungsschule Basel (WBS) überein.

Dass Lehrpersonen der Primar- und Sekundarstufe 1 bei der Vorbereitung ihrer Prüfungen Aufgabenstellungen mehr oder weniger verändert aus ihren alten Prüfungen oder dem Internet abschreiben, kommt vor und ist meist unbedeutend. Jedoch sollten die heutigen Prüfungsaufgaben an den aktuellen, kompetenzorientierten Lehrplan und die neue Unterrichtsphilosophie angepasst werden.

Abgeschrieben oder Zufall?

Nicht schlecht gestaunt hat das Büro der SSbB: Die Struktur und das Konzept der schriftlichen Check S3-Prüfung im Fach Deutsch stimmt mit einer uralten Abschlussprüfung der Weiterbildungsschule Basel (WBS) überein. Der Titel eines der zur Wahl stehenden Aufsatzthemen ist wörtlich praktisch identisch, die dazugehörigen Erklärungen und Fragestellungen stimmen inhaltlich ebenfalls weitgehend überein. Die entsprechenden Dokumente und alten Prüfungen der WBS erhielt die SSbB von den Lehrpersonen zugestellt, welche die Aufgaben damals in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bildungsevaluation ausgearbeitet haben. Einer der damaligen Autoren schreibt uns auf Anfrage: «Das Thema stammt von mir und wurde (…) in der Abschlussprüfung WBS verwendet. Unterschied: Unsere Anleitung war expliziter, wir boten bereits die Einleitung zur Erörterung, die Schüler konnten sich auf die lineare Argumentation und die Schlussfolgerung beschränken.».

Es stellt sich unweigerlich die Frage, ob das Institut für Bildungsevaluation unter der Leitung von Prof. Dr. Urs Moser bei der Entwicklung der Prüfungsfragen aus alten Beständen abgeschrieben hat oder ob es sich hier um einen puren Zufall handelt. Trifft Ersteres zu, wäre dies irritierend, da das Institut die Vergleichsprüfungen den vier Kantonen des Bildungsraums Nordwestschweiz für teures Geld verkauft.

Teure Checks aufgrund grossem Entwicklungsaufwand

Die Durchführungs- und Betriebskosten der Checks S2 und S3 beziffert die Bildungsdirektion des Kantons Basel-Landschaft mit durchschnittlich Fr. 299'000.- pro Jahr bei rund 2'650 Sekundarschüler/-innen. Die Zahl hängt von der Anzahl Teilnehmenden ab und variiert erheblich. Die beiden Check-Prüfungen P3 und P6 der Primarstufe betragen Fr. 222'000.-.[1]. Entsprechende Beträge überweisen auch die anderen Kantone dem Institut.

Die hohen Kosten der Check-Vergleichsprüfungen wurden behördlicherseits u.a. auch damit begründet, dass die neue, kompetenzorientierte Unterrichtsphilosophie eine umfangreiche und zeitaufwändige Ausarbeitung der Prüfungsfragen erfordere.

Kontrollgremium gefordert

Interessant zu wissen wäre, ob andere Teile der Check-Prüfung, die nur am Computer durchgeführt werden, aus alten Prüfungen der WBS oder anderen weiterführenden Schulen entnommen wurden, ohne den aktuellen kompetenzorientierten Lehrplan hinreichend zu berücksichtigen. Das zu überprüfen, wäre Aufgabe der Auftraggeber, d.h. der Erziehungsdepartemente der vier an den Check-Prüfungen beteiligten Kantone. Die Geheimhaltung, welche dieses Prüfungsverfahren umgibt, verunmöglicht den Lehrpersonen leider den erforderlichen Einblick. Offenbar herrscht seitens der Behörden ein unerschütterliches Vertrauen in das Institut für Bildungsevaluation.

Gefragt wäre ein Kontrollgremium, welches die Tätigkeit des Instituts beaufsichtigt. Immerhin hat eine Evaluation der Mathematikaufgaben zur Erhebung der Leistungsstandards, welche die EDK 2016 bei einem luxemburgischen Institut in Auftrag gab, Mängel in der Aufgabenstellung festgestellt.[2] Das Institut ist also nicht unfehlbar.

Jürg Wiedemann
Vorstand Starke Schule beider Basel