


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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Freitag, Januar 17, 2025
Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)
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Donnerstag, Januar 16, 2025
Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)
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08.09.2023
Bundesgericht: Obligatorische Sprachförderung ist kostenlos
Das Bundesgericht auferlegt den Gemeinden die vollen Kosten für die vorschulische Sprachförderung und befreit die Eltern von einer finanziellen Beteiligung: Die Transportkosten und die Kosten für den Deutschunterricht in Spielgruppen müssen künftig vollumfänglich vom Staat übernommen werden, wie aus dem neuen Bundesgerichtsurteil gegen den Kanton Thurgau hervorgeht (Link).
Als die Thurgauer Regierung und das Parlament im vergangenen Jahr die Forderungen der Jungen SVP «aufs Wort» übernommen hatte, feierte die Partei dies als ihren grossen Erfolg: Eltern von Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen vor dem Kindergarteneintritt sollen verpflichtet werden, einen Sprachkurs zu besuchen. Dabei sollen die Eltern einkommensabhängig einen Teil der Kosten übernehmen. Dahinter stehe die Idee, so Marco Bortoluzzi Präsident der Jungen SVP Thurgau, den Eltern zu signalisieren, dass sie sich an der Integration beteiligen sollen. «Wer dafür zahlen muss, wird angespornt, es ernst zu nehmen», sagt er. Zudem entlaste die Regelung den Staat, weil «auf kostspielige Deutschfördermassnahmen in Kindergarten und Primarstufe verzichtet werden kann».
Jetzt hat das Bundesgericht den Kanton Thurgau zurückgepfiffen. Faktisch habe der Kanton Thurgau ein allgemeines Obligatorium zum Spracherwerb vor dem Kindergarten eingeführt. Im Prinzip für alle Kinder. Nur würden jene ohne Förderbedarf in einem zweiten Schritt wieder davon befreit. Diese vorschulische Sprachförderung sei als Ausweitung der Schulpflicht zu betrachten und damit Grundschulunterricht. Und der sei laut Bundesverfassung für die Eltern kostenlos.
Signalwirkung
Es geht um mehr in diesem Bundesgerichtsurteil: Der Begriff Grundschulunterricht wird zum ersten Mal auf den vorschulischen Unterricht ausgeweitet. Der Lehrerverband Schweiz spricht von einem «wegweisenden Urteil mit Signalwirkung» und freut sich: «Das Urteil stärkt die Chancengerechtigkeit im Schweizer Bildungssystem, indem es Klarheit schafft: Obligatorische vorschulische Förderung ist Teil des Grundschulunterrichts und muss für Eltern kostenlos sein.»
Betroffen sind verschiedene Kantone in der Schweiz, die schon Dreijährige zum Deutschunterricht in Spielgruppen aufbieten. Etwa die Kantone Solothurn, Basel-Stadt und Luzern. In der Verordnung des Zentralschweizer Kantons heisst es: «Die Gemeinden können von den Erziehungsberechtigten angemessene finanzielle Beiträge verlangen.» Nicht, dass die Eltern dort bereits zur Kasse gebeten worden wären, aber jetzt sei die Konsequenz aus diesem Urteil für den Kanton Luzern, «dass von den Eltern keine finanzielle Mitbeteiligung verlangt werden darf.» Bei der nächsten Gesetzesrevision werde die Anpassung geprüft.
Basel-Stadt übernimmt «nur» die Kosten für zwei halbe Tage pro Woche. In der Praxis werden die Kinder aber auch nicht für mehr aufgeboten. Das Erziehungsdepartement schreibt: «Wir prüfen das Urteil derzeit, gehen aber im Moment nicht davon aus, dass die Verordnung angepasst werden muss.»
Hintergrund des Urteils ist, dass im Kanton Thurgau rund ein Viertel der Kinder mit ungenügenden Sprachkenntnissen in den Kindergarten eintreten. Die Junge SVP hätte gerne eine Vollkostendeckung gesehen, begnügte sich aber letztlich damit, dass sich die Eltern einkommensabhängig, maximal aber mit 800 Franken an der Integration ihrer Kinder beteiligen.
Lehrer ging gegen Verordnung vor
Nicht eine Ausländerfamilie, sondern ein Sekundarlehrer opponierte gegen die Thurgauer Verordnung. Doch bei der Regierung biss er auf Granit. Der Lehrer sei gar nicht betroffen und daher nicht einspracheberechtigt, argumentierte der Rechtsdienst. Wenn schon, dann könne der Lehrer seine Kinder selbst in Deutsch unterrichten.
Das liessen die fünf Bundesrichter (2 x Grüne, 1x SP, 1 x CVP und 1 x SVP) nicht durchgehen. Der Lehrer sei beschwerdelegitimiert, weil er selbst betroffen sei, wenn er Kinder habe oder hätte.
Heute dürfte sich Bortoluzzi auf die Lippe beissen. Mit dem neuen Bundesgerichtsurteil werden Eltern, die zu obligatorischen Sprachkursen aufgeboten werden, nicht nur finanziell entlastet. Nun dürfen sie auch noch die Transportkosten geltend machen, sofern der Weg den Kindern wegen übermässiger Länge und Gefährlichkeit nicht zugemutet werden kann. Das ist bei Dreijährigen schnell der Fall.
Daniel Wahl
Nebelspalter
[Quelle: Erschienen am 31.8.2023 im Nebelspalter]