


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
-
Freitag, Mai 23, 2025
In einer Sonderausstellung im Museum Tinguely behandelt die Künstlerin Suzanne Lacy in ihrem Werk "By your own hand" das Thema sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Das Museum bietet Workshops für Schulklassen an, in welchen nebst dem Werk auch mit einer Fachperson der Opferhilfe beider Basel Gefahren und Möglichkeiten der Prävention besprochen werden können. (lh)
-
Donnerstag, Mai 22, 2025
Muttenz erhält einen neuen Schulcampus, in welchem das neue Berufsbildungszentrum Baselland, das Gymnasium Muttenz und das Zentrum für Brückenangebote vereint werden. Der Landrat bewilligte die Ausgabe von 188 Millionen Franken. Gestartet wird nun mit dem Bau des neuen Berufsbildungszentrums, welches 2028 bezugsbereit sein soll. (lh)
-
Dienstag, Mai 20, 2025
Im Jahr 2019 führte die Stadt erstmals das Modell der Bilingue-Klassen ein. Der Unterricht in diesen Klassen wird zur Hälfte auf Deutsch und zur anderen Hälfte auf Französisch unterrichtet. Diese Klassen werden jetzt aber bereits sechs Jahre nach der Einführung wieder abgeschafft (as).
-
Sonntag, Mai 18, 2025
Viele Studierende berichten über einen beachtlichen Stress, welchem sie während des Studiums an der ETH Zürich ausgesetzt sind. Rund ein Viertel leidet unter Depressionen, wie die NZZaS soeben berichtete. Ab 2027 plant der ETH-Direktor ein neues Curriculum, welches die Studentinnen und Studenten entlasten soll.(ch)
-
Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
-
Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
Spenden
Wir freuen uns über Ihre Spende.
Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden
PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8
09.05.2023
Blindflug im Umgang mit schulischen Störungen
Immer mehr Kinder mit Lernstörungen, Sprachstörungen und anderen Defiziten in einem Schulfach erhalten heute einen «Nachteilsausgleich». Das sind Erleichterungen beim Schreiben von Prüfungen. Der Nachteilsausgleich soll den Kindern das Gefühl vermitteln, mit ihren Schulkameraden leistungsmässig gleichauf zu sein. Er soll schwache Schüler vor dem Schulverleider schützen. Die Erleichterungen und Massnahmen für das Erzielen guter Noten werden im Zeugnis nicht festgehalten. Ob das Instrument des «Nachteilsausgleichs» erfolgreich und zielführend ist, wissen die Bildungsdirektionen oft nicht. Evaluiert wird dies in vielen Kantonen nicht; man ist im Blindflug unterwegs.
Die Idee des Nachteilsausgleichs fusst auf dem Behindertengleichstellungsgesetz, das 2004 in Kraft trat und in der Bundesverfassung verankert ist. Es fordert, dass Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verringern seien. Auch in der Schule. Doch dort werden unter dem Begriff Nachteilsausgleich nun nicht mehr nur Körperbehinderte und geistig Behinderte erfasst, sondern alle Kinder, die irgendwie aus der Norm fallen, Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwächen oder Defiziten beim Rechnen, oder mit ADHS.
Das geschah zunächst schleichend. Erste Wegleitungen sind aus der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich (Link) oder aus der Pädagogischen Hochschule Bern (Link) im Jahr 2012 hervorgegangen. In vielen Kantonen wurden die ersten Konzepte 2015 geschrieben. Vor ein paar Jahren versuchte sogar ein Elternpaar im Kanton Zürich, einen Nachteilsausgleich für Knaben zu erwirken, weil der durchschnittliche Reifegrad für Buben in den Teenagerjahren hinter jenen der Mädchen liegt.
Reduktion des Anspruchsniveaus
Ganz wohl scheint es den Bildungsdirektionen dabei aber nicht zu sein, wie aus deren Konzepten und Begleiterklärungen zum Nachteilsausgleich hervorgeht. So schreibt der Kanton Baselland: «Ein Nachteilsausgleich darf nicht zu einer Reduktion des Anspruchsniveaus oder zu einer Benachteiligung der übrigen Schüler einer Klasse führen. Der Nachteilsausgleich ist keine Massnahme zur Prüfungserleichterung, sondern dient der Korrektur einer unausgeglichenen Situation, um einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung vorzubeugen.» Der Nachteilsausgleich dürfe auch nicht zur Aufgabenerleichterung führen. Lesen Sie hier weiter.
Daniel Wahl
Journalist Nebelspalter