


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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09.05.2023
Blindflug im Umgang mit schulischen Störungen
Immer mehr Kinder mit Lernstörungen, Sprachstörungen und anderen Defiziten in einem Schulfach erhalten heute einen «Nachteilsausgleich». Das sind Erleichterungen beim Schreiben von Prüfungen. Der Nachteilsausgleich soll den Kindern das Gefühl vermitteln, mit ihren Schulkameraden leistungsmässig gleichauf zu sein. Er soll schwache Schüler vor dem Schulverleider schützen. Die Erleichterungen und Massnahmen für das Erzielen guter Noten werden im Zeugnis nicht festgehalten. Ob das Instrument des «Nachteilsausgleichs» erfolgreich und zielführend ist, wissen die Bildungsdirektionen oft nicht. Evaluiert wird dies in vielen Kantonen nicht; man ist im Blindflug unterwegs.
Die Idee des Nachteilsausgleichs fusst auf dem Behindertengleichstellungsgesetz, das 2004 in Kraft trat und in der Bundesverfassung verankert ist. Es fordert, dass Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verringern seien. Auch in der Schule. Doch dort werden unter dem Begriff Nachteilsausgleich nun nicht mehr nur Körperbehinderte und geistig Behinderte erfasst, sondern alle Kinder, die irgendwie aus der Norm fallen, Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwächen oder Defiziten beim Rechnen, oder mit ADHS.
Das geschah zunächst schleichend. Erste Wegleitungen sind aus der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik in Zürich (Link) oder aus der Pädagogischen Hochschule Bern (Link) im Jahr 2012 hervorgegangen. In vielen Kantonen wurden die ersten Konzepte 2015 geschrieben. Vor ein paar Jahren versuchte sogar ein Elternpaar im Kanton Zürich, einen Nachteilsausgleich für Knaben zu erwirken, weil der durchschnittliche Reifegrad für Buben in den Teenagerjahren hinter jenen der Mädchen liegt.
Reduktion des Anspruchsniveaus
Ganz wohl scheint es den Bildungsdirektionen dabei aber nicht zu sein, wie aus deren Konzepten und Begleiterklärungen zum Nachteilsausgleich hervorgeht. So schreibt der Kanton Baselland: «Ein Nachteilsausgleich darf nicht zu einer Reduktion des Anspruchsniveaus oder zu einer Benachteiligung der übrigen Schüler einer Klasse führen. Der Nachteilsausgleich ist keine Massnahme zur Prüfungserleichterung, sondern dient der Korrektur einer unausgeglichenen Situation, um einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung vorzubeugen.» Der Nachteilsausgleich dürfe auch nicht zur Aufgabenerleichterung führen. Lesen Sie hier weiter.
Daniel Wahl
Journalist Nebelspalter