Leserkommentar
Kommentar zu: Verstehendes Lernen wird vernachlässigt von Carl Bossard
Carl Bossard deckt überzeugend auf, dass die Bildungspolitik ihr Hauptziel aus den Augen verloren hat. Eine bombastische Ausweitung des Bildungsprogramms hat dazu geführt, dass ganz wesentliche Bildungsziele verfehlt wurden. Dazu bestimmten eine dogmatisch vorangetriebene Gleichmacherei mit entsprechenden Strukturreformen und Steuerungsphantasien der Bildungsplaner weitgehend die Agenda der Bildungspolitik. Die Resultate dieser Reformen sind in jeder Hinsicht ernüchternd. Für Klassenlehrkräfte wurde durch das belastende Integrationskonzept mit strikter Ablehnung von Förderklassen die Unterrichtsarbeit erschwert. Statt zu schauen, was das Lernen wirklich fördert, wurde die Lehrerrolle schleichend abgewertet. Doch Jugendliche wollen keine Lernbegleiter als graue Mäuse im Klassenzimmer. Sie wünschen sich eine kompetente und vertrauenswürdige Lehrerpersönlichkeit, die mit Freude die Klasse führt und wesentliche Inhalte vermittelt. Die Bildungspolitik hat es verpasst, die Prioritäten richtig zu setzen. Man hat jahrelang umgebaut, ohne über den Kernbereich der Pädagogik zu reden.
Unsere Schule braucht verbindliche Bildungsinhalte, eine Stärkung der Lehrerrolle und ein gründliches Ausmisten bei den schulischen Wunschzielen. Dies unter Berücksichtigung des wichtigen kulturellen Auftrags der Schule bei der Allgemeinbildung zu realisieren, ist die grosse Herausforderung der kommenden Jahre.
Hanspeter Amstutz
Ehem. Bildungsrat und Sekundarlehrer, Fehraltdorf ZH
Hier kommen Sie zum Artikel von Carl Bossard
News
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Sonntag, Dezember 29, 2024
Auch in Grossbritannien werden aktuell ähnliche Themen diskutiert, wie kurz zuvor in Australien. Die Social-Media-Firmen sollen Minderjährige vor dem Konsum schädlicher Inhalten schützen. Dies betrifft unter anderem die Verbreitung von Mobbing, Gewalt, wie auch von gefährlichen Stunts, so Technologieminister Peter Kyle gegenüber Sky News. Zudem sollen Apps, welche nur der Nutzung von Erwachsenen dienen, eine entsprechende Alterüberprüfung integriert haben. (lbe)
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Samstag, Dezember 28, 2024
Gegen den Projektierungskredit in der Höhe von 4.1 Millionen Franken für den Schulhausneubau in Therwil, welcher am 11. Dezember an der Gemeindeversammlung mit einem deutlichen ja befürwortet wurde, wird das Referendum ergriffen. Die geplanten Ausgaben für den gesamten Neubau betragen rund 33 Millionen. (lb)
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Samstag, Dezember 21, 2024
Mit 13'325 Studierenden und Doktorierenden bricht die Universität Basel ihren eigenen Rekord. Noch nie haben sich so viele eingeschrieben wie im aktuellen Herbstsemester. (lbe)
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Sonntag, Dezember 15, 2024
Im Kanton Basel-Stadt wird ab dem Schuljahr 2025/26 das Lehrmittel «M & I», Medien und Informatik 2 vom Verlag Westermann mit dem Status «alternativ-obligatorisch» in die Lehrmittelliste der Primarschule aufgenommen. Alternativ-obligatorisch bedeutet, dass die Lehrperson zwischen mehreren vorgeschlagenen Lehrmitteln auswählen kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Lehrmittelfreiheit im Stadtkanton. (lbu)
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Sonntag, Dezember 08, 2024
Um ab 2026 wieder schwarze Zahlen zu schreiben, hat der Kanton Basel-Landschaft auch im Bildungswesen Sparmassnahmen beschlossen. Beispielsweise möchte der Kanton den Unterstützungsbeitrag für Lernende in der Lehrwerkstatt für Mechanik in Basel schrittweise reduzieren. Die Bildungs-, Kultur und Sportdirektion (BKSD) begründet ihren Entscheid damit, dass die Lehrwerkstatt kein rein schulisches Ausbildungsangebot ist, sondern auch für andere Unternehmen produziert und somit zusätzliches Einkommen generiert. (lbu)
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Samstag, November 23, 2024
In einem aktuellen Fall entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Prüflinge bei einer mündlichen Prüfung im Falle eines Rekurses das Recht auf eine rudimentäre Begründung haben. (lbe)
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06.02.2022
Bildungsvorstösse fluten den Grossen Rat
Für die beiden Grossrats-Sitzungen im Februar stehen ein Dutzend Bildungsvorstösse auf der Traktandenliste, die das Erziehungsdepartement betreffen. Die Fragen und Forderungen im Bildungsbereich sind sehr unterschiedlich und betreffend diverse Zuständigkeitsbereiche. Folgend werden drei Vorstösse exemplarisch erläutert.
«Praxisbezug im Lehrkörper der FHNW»
Mehrfach haben Studierenden die Qualität der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) auf einem bedenklich tiefen Niveau eingestuft. Insbesondere bemängeln sie die unzureichende oder gänzlich fehlende Unterrichtserfahrung der Didaktik-Dozierenden, was deren Glaubwürdigkeit in Frage stellt. Die Motion verlangt die Sicherstellung einer Unterrichtserfahrung von mindestens 5 Jahren für 75% der Dozierenden. Da die vier Trägerkantone der FHNW (BL, BS, SO, AG) nur gemeinsam Änderungen vornehmen können, liegen die Forderungen der Motion ausserhalb des Kompetenzbereiches des Regierungsrates von Basel-Stadt. Dieser unterstützt die vorliegenden Anliegen jedoch und beantragt deshalb, die Motion als weniger verbindlichen Anzug zu überweisen.
«Einsatz von digitalen Lehrmitteln und Lernprogrammen»
Bis anhin wurden grösstenteils Schulbücher als Lehrmittel im Unterricht eingesetzt. Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden die Schüler/-innen mit elektronischen Endgeräten ausgestattet und die Möglichkeiten der Stoffvermittlung erweitern sich deutlich. Programme können individualisiert auf die Lernbedingungen der Lernenden eingehen, sind jedoch nicht auf den aktuellen, in Basel-Stadt gültigen, Lehrplan 21 angepasst. Der eingereichte Anzug bittet den Regierungsrat zu prüfen, wie diese Möglichkeiten optimal genutzt werden können und welche Schritte in den Bereichen Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen sowie betreffend Datenschutz unternommen werden müssen, um einen adäquaten Einsatz im Schulalltag zu ermöglichen.
«Trainerhosen erlaubt oder nicht»
Nachdem der Kanton Basel-Landschaft sich mit dem Thema Trainerhosen im Schulalltag auf politischer Ebene auseinandergesetzt hat, äussert sich nun auch der Regierungsrat in Basel-Stadt aufgrund einer eingereichten Interpellation dazu. Dabei meidet er eine klare Aussage, ob Trainerhosen verboten werden dürfen. Er hält fest, dass das Schulgesetz grundsätzlich keine Vorschriften betreffend Bekleidung enthält. Hier anzumerken ist, dass Kleidervorschriften an den obligatorischen Schulen ein übergeordnetes Grundrecht der Bundesverfassung verletzen würden, wie der Regierungsrat in Baselland vor einigen Wochen bekanntgegeben hat. An den weiterführenden Schulen sieht die Situation anders aus: Dort dürfen, so der Regierungsrat Basel-Stadt, die Schulleitungen unter Einbezug aller Beteiligten (Schulangestellte und Lernende) eine Kleidervorschrift in die Hausordnung aufnehmen.
Hier finden Sie die vollständige Traktandenliste der beiden Grossrats-Sitzungen im Februar sowie sämtliche Unterlagen zu den entsprechenden Vorstössen.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel