Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

News

  • Freitag, Mai 23, 2025

    Workshop gegen Gewalt

    In einer Sonderausstellung im Museum Tinguely behandelt die Künstlerin Suzanne Lacy in ihrem Werk "By your own hand" das Thema sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Das Museum bietet Workshops für Schulklassen an, in welchen nebst dem Werk auch mit einer Fachperson der Opferhilfe beider Basel Gefahren und Möglichkeiten der Prävention besprochen werden können. (lh)

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  • Donnerstag, Mai 22, 2025

    "Bildungspolitisches Leuchtturmprojekt" startet

    Muttenz erhält einen neuen Schulcampus, in welchem das neue Berufsbildungszentrum Baselland, das Gymnasium Muttenz und das Zentrum für Brückenangebote vereint werden. Der Landrat bewilligte die Ausgabe von 188 Millionen Franken. Gestartet wird nun mit dem Bau des neuen Berufsbildungszentrums, welches 2028 bezugsbereit sein soll. (lh)

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  • Dienstag, Mai 20, 2025

    Abschaffung von Bilingue-Klassen

    Im Jahr 2019 führte die Stadt erstmals das Modell der Bilingue-Klassen ein. Der Unterricht in diesen Klassen wird zur Hälfte auf Deutsch und zur anderen Hälfte auf Französisch unterrichtet. Diese Klassen werden jetzt aber bereits sechs Jahre nach der Einführung wieder abgeschafft (as).

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  • Sonntag, Mai 18, 2025

    Änderung des Curriculums an der ETH Zürich

    Viele Studierende berichten über einen beachtlichen Stress, welchem sie während des Studiums an der ETH Zürich ausgesetzt sind. Rund ein Viertel leidet unter Depressionen, wie die NZZaS soeben berichtete. Ab 2027 plant der ETH-Direktor ein neues Curriculum, welches die Studentinnen und Studenten entlasten soll.(ch)

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  • Montag, Mai 05, 2025

    Handyverbot an Nidwaldner Schulen

    Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)

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  • Freitag, April 25, 2025

    Logopädie auf der Sekundarstufe 2

    Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)

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06.02.2022

Bildungsvorstösse fluten den Grossen Rat

Für die beiden Grossrats-Sitzungen im Februar stehen ein Dutzend Bildungsvorstösse auf der Traktandenliste, die das Erziehungsdepartement betreffen. Die Fragen und Forderungen im Bildungsbereich sind sehr unterschiedlich und betreffend diverse Zuständigkeitsbereiche. Folgend werden drei Vorstösse exemplarisch erläutert.

«Praxisbezug im Lehrkörper der FHNW»

Mehrfach haben Studierenden die Qualität der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) auf einem bedenklich tiefen Niveau eingestuft. Insbesondere bemängeln sie die unzureichende oder gänzlich fehlende Unterrichtserfahrung der Didaktik-Dozierenden, was deren Glaubwürdigkeit in Frage stellt. Die Motion verlangt die Sicherstellung einer Unterrichtserfahrung von mindestens 5 Jahren für 75% der Dozierenden. Da die vier Trägerkantone der FHNW (BL, BS, SO, AG) nur gemeinsam Änderungen vornehmen können, liegen die Forderungen der Motion ausserhalb des Kompetenzbereiches des Regierungsrates von Basel-Stadt. Dieser unterstützt die vorliegenden Anliegen jedoch und beantragt deshalb, die Motion als weniger verbindlichen Anzug zu überweisen.

«Einsatz von digitalen Lehrmitteln und Lernprogrammen»

Bis anhin wurden grösstenteils Schulbücher als Lehrmittel im Unterricht eingesetzt. Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden die Schüler/-innen mit elektronischen Endgeräten ausgestattet und die Möglichkeiten der Stoffvermittlung erweitern sich deutlich. Programme können individualisiert auf die Lernbedingungen der Lernenden eingehen, sind jedoch nicht auf den aktuellen, in Basel-Stadt gültigen, Lehrplan 21 angepasst. Der eingereichte Anzug bittet den Regierungsrat zu prüfen, wie diese Möglichkeiten optimal genutzt werden können und welche Schritte in den Bereichen Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen sowie betreffend Datenschutz unternommen werden müssen, um einen adäquaten Einsatz im Schulalltag zu ermöglichen.

«Trainerhosen erlaubt oder nicht»

Nachdem der Kanton Basel-Landschaft sich mit dem Thema Trainerhosen im Schulalltag auf politischer Ebene auseinandergesetzt hat, äussert sich nun auch der Regierungsrat in Basel-Stadt aufgrund einer eingereichten Interpellation dazu. Dabei meidet er eine klare Aussage, ob Trainerhosen verboten werden dürfen. Er hält fest, dass das Schulgesetz grundsätzlich keine Vorschriften betreffend Bekleidung enthält. Hier anzumerken ist, dass Kleidervorschriften an den obligatorischen Schulen ein übergeordnetes Grundrecht der Bundesverfassung verletzen würden, wie der Regierungsrat in Baselland vor einigen Wochen bekanntgegeben hat. An den weiterführenden Schulen sieht die Situation anders aus: Dort dürfen, so der Regierungsrat Basel-Stadt, die Schulleitungen unter Einbezug aller Beteiligten (Schulangestellte und Lernende) eine Kleidervorschrift in die Hausordnung aufnehmen.

Hier finden Sie die vollständige Traktandenliste der beiden Grossrats-Sitzungen im Februar sowie sämtliche Unterlagen zu den entsprechenden Vorstössen.

Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel