


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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Freitag, Januar 17, 2025
Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)
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Donnerstag, Januar 16, 2025
Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)
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06.02.2022
Bildungsvorstösse fluten den Grossen Rat
Für die beiden Grossrats-Sitzungen im Februar stehen ein Dutzend Bildungsvorstösse auf der Traktandenliste, die das Erziehungsdepartement betreffen. Die Fragen und Forderungen im Bildungsbereich sind sehr unterschiedlich und betreffend diverse Zuständigkeitsbereiche. Folgend werden drei Vorstösse exemplarisch erläutert.
«Praxisbezug im Lehrkörper der FHNW»
Mehrfach haben Studierenden die Qualität der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) auf einem bedenklich tiefen Niveau eingestuft. Insbesondere bemängeln sie die unzureichende oder gänzlich fehlende Unterrichtserfahrung der Didaktik-Dozierenden, was deren Glaubwürdigkeit in Frage stellt. Die Motion verlangt die Sicherstellung einer Unterrichtserfahrung von mindestens 5 Jahren für 75% der Dozierenden. Da die vier Trägerkantone der FHNW (BL, BS, SO, AG) nur gemeinsam Änderungen vornehmen können, liegen die Forderungen der Motion ausserhalb des Kompetenzbereiches des Regierungsrates von Basel-Stadt. Dieser unterstützt die vorliegenden Anliegen jedoch und beantragt deshalb, die Motion als weniger verbindlichen Anzug zu überweisen.
«Einsatz von digitalen Lehrmitteln und Lernprogrammen»
Bis anhin wurden grösstenteils Schulbücher als Lehrmittel im Unterricht eingesetzt. Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden die Schüler/-innen mit elektronischen Endgeräten ausgestattet und die Möglichkeiten der Stoffvermittlung erweitern sich deutlich. Programme können individualisiert auf die Lernbedingungen der Lernenden eingehen, sind jedoch nicht auf den aktuellen, in Basel-Stadt gültigen, Lehrplan 21 angepasst. Der eingereichte Anzug bittet den Regierungsrat zu prüfen, wie diese Möglichkeiten optimal genutzt werden können und welche Schritte in den Bereichen Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen sowie betreffend Datenschutz unternommen werden müssen, um einen adäquaten Einsatz im Schulalltag zu ermöglichen.
«Trainerhosen erlaubt oder nicht»
Nachdem der Kanton Basel-Landschaft sich mit dem Thema Trainerhosen im Schulalltag auf politischer Ebene auseinandergesetzt hat, äussert sich nun auch der Regierungsrat in Basel-Stadt aufgrund einer eingereichten Interpellation dazu. Dabei meidet er eine klare Aussage, ob Trainerhosen verboten werden dürfen. Er hält fest, dass das Schulgesetz grundsätzlich keine Vorschriften betreffend Bekleidung enthält. Hier anzumerken ist, dass Kleidervorschriften an den obligatorischen Schulen ein übergeordnetes Grundrecht der Bundesverfassung verletzen würden, wie der Regierungsrat in Baselland vor einigen Wochen bekanntgegeben hat. An den weiterführenden Schulen sieht die Situation anders aus: Dort dürfen, so der Regierungsrat Basel-Stadt, die Schulleitungen unter Einbezug aller Beteiligten (Schulangestellte und Lernende) eine Kleidervorschrift in die Hausordnung aufnehmen.
Hier finden Sie die vollständige Traktandenliste der beiden Grossrats-Sitzungen im Februar sowie sämtliche Unterlagen zu den entsprechenden Vorstössen.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel