Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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Montag, Oktober 21, 2024
Der Schulabsentismus im Basler Stadtkanton nimmt immer wie mehr zu. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, findet im kommenden Monat eine vom Erziehungsrat organisierte Podiumsdiskussion statt, die das Thema kontrovers beleuchten soll. (as)
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Samstag, Oktober 12, 2024
Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)
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Dienstag, Oktober 01, 2024
Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)
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06.02.2022
Bildungsvorstösse fluten den Grossen Rat
Für die beiden Grossrats-Sitzungen im Februar stehen ein Dutzend Bildungsvorstösse auf der Traktandenliste, die das Erziehungsdepartement betreffen. Die Fragen und Forderungen im Bildungsbereich sind sehr unterschiedlich und betreffend diverse Zuständigkeitsbereiche. Folgend werden drei Vorstösse exemplarisch erläutert.
«Praxisbezug im Lehrkörper der FHNW»
Mehrfach haben Studierenden die Qualität der Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (PH FHNW) auf einem bedenklich tiefen Niveau eingestuft. Insbesondere bemängeln sie die unzureichende oder gänzlich fehlende Unterrichtserfahrung der Didaktik-Dozierenden, was deren Glaubwürdigkeit in Frage stellt. Die Motion verlangt die Sicherstellung einer Unterrichtserfahrung von mindestens 5 Jahren für 75% der Dozierenden. Da die vier Trägerkantone der FHNW (BL, BS, SO, AG) nur gemeinsam Änderungen vornehmen können, liegen die Forderungen der Motion ausserhalb des Kompetenzbereiches des Regierungsrates von Basel-Stadt. Dieser unterstützt die vorliegenden Anliegen jedoch und beantragt deshalb, die Motion als weniger verbindlichen Anzug zu überweisen.
«Einsatz von digitalen Lehrmitteln und Lernprogrammen»
Bis anhin wurden grösstenteils Schulbücher als Lehrmittel im Unterricht eingesetzt. Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden die Schüler/-innen mit elektronischen Endgeräten ausgestattet und die Möglichkeiten der Stoffvermittlung erweitern sich deutlich. Programme können individualisiert auf die Lernbedingungen der Lernenden eingehen, sind jedoch nicht auf den aktuellen, in Basel-Stadt gültigen, Lehrplan 21 angepasst. Der eingereichte Anzug bittet den Regierungsrat zu prüfen, wie diese Möglichkeiten optimal genutzt werden können und welche Schritte in den Bereichen Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen sowie betreffend Datenschutz unternommen werden müssen, um einen adäquaten Einsatz im Schulalltag zu ermöglichen.
«Trainerhosen erlaubt oder nicht»
Nachdem der Kanton Basel-Landschaft sich mit dem Thema Trainerhosen im Schulalltag auf politischer Ebene auseinandergesetzt hat, äussert sich nun auch der Regierungsrat in Basel-Stadt aufgrund einer eingereichten Interpellation dazu. Dabei meidet er eine klare Aussage, ob Trainerhosen verboten werden dürfen. Er hält fest, dass das Schulgesetz grundsätzlich keine Vorschriften betreffend Bekleidung enthält. Hier anzumerken ist, dass Kleidervorschriften an den obligatorischen Schulen ein übergeordnetes Grundrecht der Bundesverfassung verletzen würden, wie der Regierungsrat in Baselland vor einigen Wochen bekanntgegeben hat. An den weiterführenden Schulen sieht die Situation anders aus: Dort dürfen, so der Regierungsrat Basel-Stadt, die Schulleitungen unter Einbezug aller Beteiligten (Schulangestellte und Lernende) eine Kleidervorschrift in die Hausordnung aufnehmen.
Hier finden Sie die vollständige Traktandenliste der beiden Grossrats-Sitzungen im Februar sowie sämtliche Unterlagen zu den entsprechenden Vorstössen.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel