Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

Inserat

 
 

News

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    Vortrag zum Thema «Streitpunkt Smartphone»

    Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)

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  • Montag, März 31, 2025

    In Schulen fehlen die Französischlehrpersonen

    Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)

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  • Dienstag, März 04, 2025

    Handyverbote an Schulen wirken sich positiv aus

    Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)

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  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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09.11.2020

Bildungsdirektion will Kompetenzhoheit in Personalfragen

Die Vorlage mit dem beschönigenden Titel "Klare Führungsstrukturen für die kantonalen Schulen, Stärkung von Qualität und Aufsicht im Bildungswesen des Kantons Basel-Landschaft" befindet sich zurzeit in der Vernehmlassung. Politische Parteien und Bildungsorganisationen sind aufgefordert, Stellung zu beziehen.

Ziel der Vorlage ist es, auf der Sekundarstufe 1 die einzelnen Aufgabenbereiche der drei Ebenen Schulleitung, Schulrat und Bildungsdirektion (BKSD) neu zu strukturieren: Gemäss den Erläuterungen in der Vorlage soll eine «effektivere und effizientere Führung» der Schule ermöglicht werden. Die Schulleitungen sollen «gestärkt» werden und die BKSD zusätzliche Kompetenzen in Personalfragen erhalten. Neu soll die BKSD die Schulleitungen wählen. Damit kann das Amt für Volksschulen (AVS) einen stärkeren Einfluss auf die Schulleitungen nehmen und so auch auf die Schulentwicklung der einzelnen Schulen. Die Schulräte hingegen würden in Personalfragen vollständig entmachtet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird eine stärkere Hierarchie mit Rektor und Konrektoren angestrebt.

Heute agieren die Schulleitungen meist im Team und fällen ihre Entscheide nach dem Mehrheitsprinzip, oft auch mit Einbindung der Lehrpersonen. Dies bewirkt, dass alle Schulbeteiligten die Entscheide wesentlich besser mittragen. Die gute und kooperative Zusammenarbeit ist an vielen Sekundarschulen auch zwischen Lehrpersonen, Schulleitung und Schulrat sichtbar vorhanden: Beispielsweise nehmen Vertreter/-innen der Lehrpersonen und der Schulleitung an den Schulratssitzungen mit beratender Stimme teil. Dies ermöglicht einen konstruktiven Austausch, der dem Schulrat einen vertieften Einblick ins alltägliche Schulgeschehen erlaubt. Meist arbeiten Schulräte, Schulleitungen und Delegierte der Lehrpersonen konstruktiv zusammen. Dieses Gefüge würde gestört, wenn die Hierarchien verstärkt und betreffend Personalentscheide eine Machtkonzentration beim AVS resp. BKSD entstünde.

Mit den geplanten Änderungen können AVS und BKSD indirekt über die Schulleitungen Einfluss auf die rund 5’500 Lehrpersonen nehmen. Die BKSD wäre neu in übergeordneter Linie weisungsberechtigt gegenüber Schulleitung und Lehrpersonen.

Diese Struktur finden wir heute im Polizei- und Gesundheitswesen: Die Angestellten sind deutlich stärker gehemmt, sich zu Missständen in der eigenen Direktion kritisch zu äussern. Im Schulbereich können sich hingegen sowohl Personalverbände und bildungspolitische Gruppierungen pointierter äussern und damit einen stärkeren Einfluss auf die bildungspolitischen Entscheide nehmen und korrigierend einwirken. Mit der angestrebten Machtkonzentration würden sich weitaus weniger Lehrpersonen getrauen, in politischen Schulfragen sich öffentlich kritisch zu äussern.

Der Schulrat steht in bildungspolitischen Fragen selten im Fokus der Kritik. Gibt es Differenzen und Unstimmigkeiten zwischen Schulrat und dem Konvent der Lehrpersonen, so hat dies meist andere Gründe: Beispielsweise können einzelne Schulräte, deren eigenen Kinder dieselbe Schule besuchen, ihr Amt ausnutzen und eine Lehrperson aus privaten Gründen unter Druck setzen, was allerdings sehr selten vorkommt. Für die Lehrperson weitreichende Konsequenzen (z.B. Kündigung) hatte dies - soweit bekannt - bislang jedoch noch nie.

Die Starke Schule beider Basel lehnt die vorgeschlagenen Änderungen aus den erwähnten Gründen ab.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel