Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

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    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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20.01.2023

Bildung für alle – die sich einen Computer leisten können

Die Schweiz hat eines der besten Bildungssysteme. Wir können uns jederzeit weiterbilden oder auch neu orientieren. Der Staat steckt viel Geld in die Bildung, damit alle eine Chance haben, eine gute Ausbildung zu absolvieren. Doch auch die Bedürfnisse im Bildungsbereich haben sich verändert. Wieder einmal zum Nachteil der ärmeren Bevölkerung.

Gemäss Angaben des Bundesamtes für Statistik «[haben] im Jahr 2020 Bund, Kantone und Gemeinden 40,8 Milliarden Franken für Bildungszwecke ausgegeben.» [Quelle, 16.01.23]. Davon werden 5’880 Millionen Franken (14%) für die Sekundarstufe II ausgegeben und 9’376 Millionen Franken (23%) für die Tertiärstufe. Die Schweiz gibt bewusst viel Geld für die Bildung auch auf diesen Stufen aus (über einen Drittel der gesamten Finanzen fürs Bildungswesen), um es auch finanziell schwächer gestellten Familien zu ermöglichen, ihre Kinder in den Genuss einer höheren Bildung kommen zu lassen, ohne sich endlos zu verschulden. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft, macht aber auch vor dem Bildungswesen nicht halt und bringt viele Jugendliche dazu, über sieben Stunden am Tag vor dem Computer zu sitzen, weil ihnen ein Grossteil der Aufgaben nur noch digital zur Verfügung gestellt werden. Während in der Sekundarstufe I die Geräte von der Schule zur Verfügung gestellt werden müssen und nach Austritt aus der Schule wieder eingesammelt werden, besteht diese Pflicht auf Sekundarstufe II nicht mehr. Seit dem Schuljahr 2022/23 gilt das BYOD-Prinzip (Bring Your Own Device), mit klaren Mindestanforderungen an das Gerät. So muss es mindestens Windows 10 als Betriebssystem haben, einen Touchscreen sowie einen Eingabestift. Die folgende Tabelle zeigt die detaillierten Anforderungen des benötigten IT-Gerätes [Quelle, 16.01.23] am Beispiel des Basler Gymnasium Kirschgarten.

Gerätebestandteile und Zubehör   
Empfehlung
 Betriebssystem Windows 10 (nicht Windows 10S!), Windows 11
macOS 12.x oder grösser
 Display Touchscreen
12 - 15 Zoll (ab 15 Zoll wird das Gerät zu schwer)
 RAM (Arbeitspeicher)
8GB oder mehr
 Prozessor Windows: Intel Core 5i oder vergl. Prozessor von AMD usw.,
keine ARM Prozessoren
macOS: Apple M1 oder besser
 Harddisk (SSD)
256 GB SSD oder mehr
 Akku-Laufzeit 6 Stunden oder mehr
 Tastatur zwingend erforderlich
 Stift Eingabestift zwingend erforderlich
 WLAN zwingend erforderlich
 Bluetooth zwingend erforderlich
 Kopfhörer zwingend erforderlich
 Video-Anschluss HDMI intern oder HDMI-Adapter (vom selben Hersteller wie das
Gerät) bei anderen Anschlüssen

Hat man ein Gerät, das die Stifteingabe nicht erfüllt, muss es durch ein Grafik-Tablet ergänzt werden. Nur ein Tablet anstelle eines Computers ist aber aufgrund des Lehrplans Informatik, der auch das Programmieren vorsieht, ebenfalls nicht zulässig.

Geräteanschaffung belastet viele Familienbudget

Geht man auf Google-Suche mit dem Suchbegriff «PC mit Touchscreen und Stift» ist das günstigste Angebot 429 Franken. Der Haken: Der RAM-Arbeitsspeicher ist mit 4GB halb so gross, wie gefordert. Das nächstgünstigste Angebot liegt bei 699 Franken und die darauffolgenden Angebote sind sie ohne Rabatt 1000 Franken aufwärts. Für eine durchschnittliche Familie mit zwei bis drei Kindern, die häufig altersmässig nahe beieinander liegen, sodass man den Computer nicht einfach «weitergeben» kann, falls er dann überhaupt noch den neuen technischen Ansprüchen gerecht wird, bedeutet dies, dass sie innerhalb von 4-6 Jahren 1400-3000 Franken ausgeben muss, nur damit ihre Kinder einen Computer zur weiterführenden Schule nehmen können. Der Unterhalt mit Software etc. ist da noch nicht einberechnet. Für viele ist das machbar, aber gerade die ärmeren Familien müssen sich dadurch nochmals überlegen, ob sie ihren Kindern eine höhere Ausbildung finanzieren können.

Finanzielle Unterstützung ermöglichen

Eine mögliche Lösung wäre, eine finanzielle Unterstützung an die Krankenkassenprämienvergünstigungsstufe zu koppeln, wie dies in Basel z.B. bei den Sprachintegrationskursen gemacht wird. Wer eine geringe Vergünstigung bekommt, empfängt auch einen kleinen Beitrag an den Computer. Wer hingegen in der höchsten Vergünstigungsstufe ist, erhält z.B. 80% des günstigsten valablen Geräts bezahlt. So würden die Familien gemessen am Familieneinkommen unterstützt, was eine sinnvolle Verteilung der Zuwendungen gewährleistet.

Der Verzicht von ärmeren Familien, ihre Kinder ans Gymnasium zu schicken, hat Folgen: Die Subventionen, welche für die finanziell schwächer Gestellten gedacht sind, kommen dort oft gar nicht an, da sie sich aus finanziellen Gründen gegen eine weiterführende Schule entscheiden und entsprechend nicht studieren gehen. Dadurch kommen die vergünstigten Studiengebühren hauptsächlich der Mittel- und Oberschicht zugute. Da stellt sich die Frage, ob Bildung in der Schweiz – wie es das Menschenrecht fordert – für alle ist oder nur für diejenigen, welche sich einen eigenen PC für jedes Kind leisten können.

Kathrin Zimmermann
Vorstand Starke Schule beider Basel