Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
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Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
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Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
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Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
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Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
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Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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20.01.2023
Bildung für alle – die sich einen Computer leisten können
Die Schweiz hat eines der besten Bildungssysteme. Wir können uns jederzeit weiterbilden oder auch neu orientieren. Der Staat steckt viel Geld in die Bildung, damit alle eine Chance haben, eine gute Ausbildung zu absolvieren. Doch auch die Bedürfnisse im Bildungsbereich haben sich verändert. Wieder einmal zum Nachteil der ärmeren Bevölkerung.
Gemäss Angaben des Bundesamtes für Statistik «[haben] im Jahr 2020 Bund, Kantone und Gemeinden 40,8 Milliarden Franken für Bildungszwecke ausgegeben.» [Quelle, 16.01.23]. Davon werden 5’880 Millionen Franken (14%) für die Sekundarstufe II ausgegeben und 9’376 Millionen Franken (23%) für die Tertiärstufe. Die Schweiz gibt bewusst viel Geld für die Bildung auch auf diesen Stufen aus (über einen Drittel der gesamten Finanzen fürs Bildungswesen), um es auch finanziell schwächer gestellten Familien zu ermöglichen, ihre Kinder in den Genuss einer höheren Bildung kommen zu lassen, ohne sich endlos zu verschulden. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft, macht aber auch vor dem Bildungswesen nicht halt und bringt viele Jugendliche dazu, über sieben Stunden am Tag vor dem Computer zu sitzen, weil ihnen ein Grossteil der Aufgaben nur noch digital zur Verfügung gestellt werden. Während in der Sekundarstufe I die Geräte von der Schule zur Verfügung gestellt werden müssen und nach Austritt aus der Schule wieder eingesammelt werden, besteht diese Pflicht auf Sekundarstufe II nicht mehr. Seit dem Schuljahr 2022/23 gilt das BYOD-Prinzip (Bring Your Own Device), mit klaren Mindestanforderungen an das Gerät. So muss es mindestens Windows 10 als Betriebssystem haben, einen Touchscreen sowie einen Eingabestift. Die folgende Tabelle zeigt die detaillierten Anforderungen des benötigten IT-Gerätes [Quelle, 16.01.23] am Beispiel des Basler Gymnasium Kirschgarten.
Gerätebestandteile und Zubehör | Empfehlung |
Betriebssystem | Windows 10 (nicht Windows 10S!), Windows 11
macOS 12.x oder grösser |
Display | Touchscreen
12 - 15 Zoll (ab 15 Zoll wird das Gerät zu schwer) |
RAM (Arbeitspeicher) | 8GB oder mehr |
Prozessor | Windows: Intel Core 5i oder vergl. Prozessor von AMD usw.,
keine ARM Prozessoren
macOS: Apple M1 oder besser |
Harddisk (SSD) | 256 GB SSD oder mehr |
Akku-Laufzeit | 6 Stunden oder mehr |
Tastatur | zwingend erforderlich |
Stift | Eingabestift zwingend erforderlich |
WLAN | zwingend erforderlich |
Bluetooth | zwingend erforderlich |
Kopfhörer | zwingend erforderlich |
Video-Anschluss | HDMI intern oder HDMI-Adapter (vom selben Hersteller wie das
Gerät) bei anderen Anschlüssen |
Hat man ein Gerät, das die Stifteingabe nicht erfüllt, muss es durch ein Grafik-Tablet ergänzt werden. Nur ein Tablet anstelle eines Computers ist aber aufgrund des Lehrplans Informatik, der auch das Programmieren vorsieht, ebenfalls nicht zulässig.
Geräteanschaffung belastet viele Familienbudget
Geht man auf Google-Suche mit dem Suchbegriff «PC mit Touchscreen und Stift» ist das günstigste Angebot 429 Franken. Der Haken: Der RAM-Arbeitsspeicher ist mit 4GB halb so gross, wie gefordert. Das nächstgünstigste Angebot liegt bei 699 Franken und die darauffolgenden Angebote sind sie ohne Rabatt 1000 Franken aufwärts. Für eine durchschnittliche Familie mit zwei bis drei Kindern, die häufig altersmässig nahe beieinander liegen, sodass man den Computer nicht einfach «weitergeben» kann, falls er dann überhaupt noch den neuen technischen Ansprüchen gerecht wird, bedeutet dies, dass sie innerhalb von 4-6 Jahren 1400-3000 Franken ausgeben muss, nur damit ihre Kinder einen Computer zur weiterführenden Schule nehmen können. Der Unterhalt mit Software etc. ist da noch nicht einberechnet. Für viele ist das machbar, aber gerade die ärmeren Familien müssen sich dadurch nochmals überlegen, ob sie ihren Kindern eine höhere Ausbildung finanzieren können.
Finanzielle Unterstützung ermöglichen
Eine mögliche Lösung wäre, eine finanzielle Unterstützung an die Krankenkassenprämienvergünstigungsstufe zu koppeln, wie dies in Basel z.B. bei den Sprachintegrationskursen gemacht wird. Wer eine geringe Vergünstigung bekommt, empfängt auch einen kleinen Beitrag an den Computer. Wer hingegen in der höchsten Vergünstigungsstufe ist, erhält z.B. 80% des günstigsten valablen Geräts bezahlt. So würden die Familien gemessen am Familieneinkommen unterstützt, was eine sinnvolle Verteilung der Zuwendungen gewährleistet.
Der Verzicht von ärmeren Familien, ihre Kinder ans Gymnasium zu schicken, hat Folgen: Die Subventionen, welche für die finanziell schwächer Gestellten gedacht sind, kommen dort oft gar nicht an, da sie sich aus finanziellen Gründen gegen eine weiterführende Schule entscheiden und entsprechend nicht studieren gehen. Dadurch kommen die vergünstigten Studiengebühren hauptsächlich der Mittel- und Oberschicht zugute. Da stellt sich die Frage, ob Bildung in der Schweiz – wie es das Menschenrecht fordert – für alle ist oder nur für diejenigen, welche sich einen eigenen PC für jedes Kind leisten können.
Kathrin Zimmermann
Vorstand Starke Schule beider Basel