Gastbeitrag
Abschaffen der Hausaufgaben und die nicht bedachte Nebenwirkungen
Die Bildung kennt das „Gesetz der nicht beabsichtigen Nebenwirkungen“. Formuliert hat es der Philosoph und Pädagoge Eduard Spranger. Kaum jemand beachtet es. Viele Schulen wollen die offiziellen Hausaufgaben weglassen – aus pädagogischen Gründen, wie es heisst. Man will Chancengleichheit. Doch wer die Hausaufgaben abschafft, schafft sie trotzdem nicht ab. Bildungsbewusste Eltern werden mit ihren Kindern weiterhin wiederholen und automatisieren. Sie wissen um den Wert des Übens und Festigens. Kinder aus anderen Familien haben diese Chance vielleicht nicht. Die nicht beabsichtigte Folge: Die Schere im Bildungsmilieu öffnet sich weiter.
Carl Bossard, Gründungsrektor PH Zug, Stans
News
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Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
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Montag, Oktober 21, 2024
Der Schulabsentismus im Basler Stadtkanton nimmt immer wie mehr zu. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, findet im kommenden Monat eine vom Erziehungsrat organisierte Podiumsdiskussion statt, die das Thema kontrovers beleuchten soll. (as)
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Samstag, Oktober 12, 2024
Das A und O für einen erfolgreichen Lernprozess des Menschen ist die Repetition. Das Hirn muss trainiert werden und braucht Zeit sich Dinge einzuprägen. Vor allem Schulstoff, der emotional nicht als etwas Besonderes konnotiert ist und deshalb länger braucht, um erlernt zu werden, muss immer wieder gefestigt werden. Dies fehlt im heutigen Bildungssystem. Häufig wird die Priorität fast ausschliesslich auf zwischenmenschliche Fertigkeiten und das selbstständige Arbeiten und Lernen der Schülerinnen und Schüler gesetzt. Ob die Senkung des Leistungsniveaus an Schweizer Schulen damit zusammenhängt, gilt es zu untersuchen. (lbu)
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Dienstag, Oktober 01, 2024
Im Rahmen des Programms Politkids hatten Basler Primarschüler*innen die Möglichkeit, ihre Fragen im Grossen Rat einzubringen. Dabei war das Thema Hausaufgaben von Bedeutung, zu welchem die Kinder schlussendlich einen Vorstoss einreichten. (lh)
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Montag, September 30, 2024
Am 18.09.2024 fasste der Grosse Rat mit 92 zu 4 Stimmen den Beschluss, den Gegenvorschlag der "Förderklassen-Initiative" anzunehmen. Laut Medienberichten wird die Initiative nun durch das Komitee zurückgezogen. Die Initiative gilt rückwirkend bereits für das laufende Schuljahr. (lh)
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Donnerstag, September 12, 2024
In der Wanderausstellung "Mensch, du hast Recht(e)!" haben Schüler*innen vom 5. bis 21. November die Möglichkeit, sich mit den Inhalten Demokratie, Diskriminierung und Menschenrechte zu befassen. Nebst der Ausstellung finden auch Fragerunden statt, welche die Themen Rassismus, Geschlecht und Antisemitismus beinhalten. (lh)
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4127 Birsfelden
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20.01.2023
Bildung für alle – die sich einen Computer leisten können
Die Schweiz hat eines der besten Bildungssysteme. Wir können uns jederzeit weiterbilden oder auch neu orientieren. Der Staat steckt viel Geld in die Bildung, damit alle eine Chance haben, eine gute Ausbildung zu absolvieren. Doch auch die Bedürfnisse im Bildungsbereich haben sich verändert. Wieder einmal zum Nachteil der ärmeren Bevölkerung.
Gemäss Angaben des Bundesamtes für Statistik «[haben] im Jahr 2020 Bund, Kantone und Gemeinden 40,8 Milliarden Franken für Bildungszwecke ausgegeben.» [Quelle, 16.01.23]. Davon werden 5’880 Millionen Franken (14%) für die Sekundarstufe II ausgegeben und 9’376 Millionen Franken (23%) für die Tertiärstufe. Die Schweiz gibt bewusst viel Geld für die Bildung auch auf diesen Stufen aus (über einen Drittel der gesamten Finanzen fürs Bildungswesen), um es auch finanziell schwächer gestellten Familien zu ermöglichen, ihre Kinder in den Genuss einer höheren Bildung kommen zu lassen, ohne sich endlos zu verschulden. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft, macht aber auch vor dem Bildungswesen nicht halt und bringt viele Jugendliche dazu, über sieben Stunden am Tag vor dem Computer zu sitzen, weil ihnen ein Grossteil der Aufgaben nur noch digital zur Verfügung gestellt werden. Während in der Sekundarstufe I die Geräte von der Schule zur Verfügung gestellt werden müssen und nach Austritt aus der Schule wieder eingesammelt werden, besteht diese Pflicht auf Sekundarstufe II nicht mehr. Seit dem Schuljahr 2022/23 gilt das BYOD-Prinzip (Bring Your Own Device), mit klaren Mindestanforderungen an das Gerät. So muss es mindestens Windows 10 als Betriebssystem haben, einen Touchscreen sowie einen Eingabestift. Die folgende Tabelle zeigt die detaillierten Anforderungen des benötigten IT-Gerätes [Quelle, 16.01.23] am Beispiel des Basler Gymnasium Kirschgarten.
Gerätebestandteile und Zubehör | Empfehlung |
Betriebssystem | Windows 10 (nicht Windows 10S!), Windows 11
macOS 12.x oder grösser |
Display | Touchscreen
12 - 15 Zoll (ab 15 Zoll wird das Gerät zu schwer) |
RAM (Arbeitspeicher) | 8GB oder mehr |
Prozessor | Windows: Intel Core 5i oder vergl. Prozessor von AMD usw.,
keine ARM Prozessoren
macOS: Apple M1 oder besser |
Harddisk (SSD) | 256 GB SSD oder mehr |
Akku-Laufzeit | 6 Stunden oder mehr |
Tastatur | zwingend erforderlich |
Stift | Eingabestift zwingend erforderlich |
WLAN | zwingend erforderlich |
Bluetooth | zwingend erforderlich |
Kopfhörer | zwingend erforderlich |
Video-Anschluss | HDMI intern oder HDMI-Adapter (vom selben Hersteller wie das
Gerät) bei anderen Anschlüssen |
Hat man ein Gerät, das die Stifteingabe nicht erfüllt, muss es durch ein Grafik-Tablet ergänzt werden. Nur ein Tablet anstelle eines Computers ist aber aufgrund des Lehrplans Informatik, der auch das Programmieren vorsieht, ebenfalls nicht zulässig.
Geräteanschaffung belastet viele Familienbudget
Geht man auf Google-Suche mit dem Suchbegriff «PC mit Touchscreen und Stift» ist das günstigste Angebot 429 Franken. Der Haken: Der RAM-Arbeitsspeicher ist mit 4GB halb so gross, wie gefordert. Das nächstgünstigste Angebot liegt bei 699 Franken und die darauffolgenden Angebote sind sie ohne Rabatt 1000 Franken aufwärts. Für eine durchschnittliche Familie mit zwei bis drei Kindern, die häufig altersmässig nahe beieinander liegen, sodass man den Computer nicht einfach «weitergeben» kann, falls er dann überhaupt noch den neuen technischen Ansprüchen gerecht wird, bedeutet dies, dass sie innerhalb von 4-6 Jahren 1400-3000 Franken ausgeben muss, nur damit ihre Kinder einen Computer zur weiterführenden Schule nehmen können. Der Unterhalt mit Software etc. ist da noch nicht einberechnet. Für viele ist das machbar, aber gerade die ärmeren Familien müssen sich dadurch nochmals überlegen, ob sie ihren Kindern eine höhere Ausbildung finanzieren können.
Finanzielle Unterstützung ermöglichen
Eine mögliche Lösung wäre, eine finanzielle Unterstützung an die Krankenkassenprämienvergünstigungsstufe zu koppeln, wie dies in Basel z.B. bei den Sprachintegrationskursen gemacht wird. Wer eine geringe Vergünstigung bekommt, empfängt auch einen kleinen Beitrag an den Computer. Wer hingegen in der höchsten Vergünstigungsstufe ist, erhält z.B. 80% des günstigsten valablen Geräts bezahlt. So würden die Familien gemessen am Familieneinkommen unterstützt, was eine sinnvolle Verteilung der Zuwendungen gewährleistet.
Der Verzicht von ärmeren Familien, ihre Kinder ans Gymnasium zu schicken, hat Folgen: Die Subventionen, welche für die finanziell schwächer Gestellten gedacht sind, kommen dort oft gar nicht an, da sie sich aus finanziellen Gründen gegen eine weiterführende Schule entscheiden und entsprechend nicht studieren gehen. Dadurch kommen die vergünstigten Studiengebühren hauptsächlich der Mittel- und Oberschicht zugute. Da stellt sich die Frage, ob Bildung in der Schweiz – wie es das Menschenrecht fordert – für alle ist oder nur für diejenigen, welche sich einen eigenen PC für jedes Kind leisten können.
Kathrin Zimmermann
Vorstand Starke Schule beider Basel