


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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20.01.2023
Bildung für alle – die sich einen Computer leisten können
Die Schweiz hat eines der besten Bildungssysteme. Wir können uns jederzeit weiterbilden oder auch neu orientieren. Der Staat steckt viel Geld in die Bildung, damit alle eine Chance haben, eine gute Ausbildung zu absolvieren. Doch auch die Bedürfnisse im Bildungsbereich haben sich verändert. Wieder einmal zum Nachteil der ärmeren Bevölkerung.
Gemäss Angaben des Bundesamtes für Statistik «[haben] im Jahr 2020 Bund, Kantone und Gemeinden 40,8 Milliarden Franken für Bildungszwecke ausgegeben.» [Quelle, 16.01.23]. Davon werden 5’880 Millionen Franken (14%) für die Sekundarstufe II ausgegeben und 9’376 Millionen Franken (23%) für die Tertiärstufe. Die Schweiz gibt bewusst viel Geld für die Bildung auch auf diesen Stufen aus (über einen Drittel der gesamten Finanzen fürs Bildungswesen), um es auch finanziell schwächer gestellten Familien zu ermöglichen, ihre Kinder in den Genuss einer höheren Bildung kommen zu lassen, ohne sich endlos zu verschulden. Die Digitalisierung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft, macht aber auch vor dem Bildungswesen nicht halt und bringt viele Jugendliche dazu, über sieben Stunden am Tag vor dem Computer zu sitzen, weil ihnen ein Grossteil der Aufgaben nur noch digital zur Verfügung gestellt werden. Während in der Sekundarstufe I die Geräte von der Schule zur Verfügung gestellt werden müssen und nach Austritt aus der Schule wieder eingesammelt werden, besteht diese Pflicht auf Sekundarstufe II nicht mehr. Seit dem Schuljahr 2022/23 gilt das BYOD-Prinzip (Bring Your Own Device), mit klaren Mindestanforderungen an das Gerät. So muss es mindestens Windows 10 als Betriebssystem haben, einen Touchscreen sowie einen Eingabestift. Die folgende Tabelle zeigt die detaillierten Anforderungen des benötigten IT-Gerätes [Quelle, 16.01.23] am Beispiel des Basler Gymnasium Kirschgarten.
Gerätebestandteile und Zubehör | Empfehlung |
Betriebssystem | Windows 10 (nicht Windows 10S!), Windows 11
macOS 12.x oder grösser |
Display | Touchscreen
12 - 15 Zoll (ab 15 Zoll wird das Gerät zu schwer) |
RAM (Arbeitspeicher) | 8GB oder mehr |
Prozessor | Windows: Intel Core 5i oder vergl. Prozessor von AMD usw.,
keine ARM Prozessoren
macOS: Apple M1 oder besser |
Harddisk (SSD) | 256 GB SSD oder mehr |
Akku-Laufzeit | 6 Stunden oder mehr |
Tastatur | zwingend erforderlich |
Stift | Eingabestift zwingend erforderlich |
WLAN | zwingend erforderlich |
Bluetooth | zwingend erforderlich |
Kopfhörer | zwingend erforderlich |
Video-Anschluss | HDMI intern oder HDMI-Adapter (vom selben Hersteller wie das
Gerät) bei anderen Anschlüssen |
Hat man ein Gerät, das die Stifteingabe nicht erfüllt, muss es durch ein Grafik-Tablet ergänzt werden. Nur ein Tablet anstelle eines Computers ist aber aufgrund des Lehrplans Informatik, der auch das Programmieren vorsieht, ebenfalls nicht zulässig.
Geräteanschaffung belastet viele Familienbudget
Geht man auf Google-Suche mit dem Suchbegriff «PC mit Touchscreen und Stift» ist das günstigste Angebot 429 Franken. Der Haken: Der RAM-Arbeitsspeicher ist mit 4GB halb so gross, wie gefordert. Das nächstgünstigste Angebot liegt bei 699 Franken und die darauffolgenden Angebote sind sie ohne Rabatt 1000 Franken aufwärts. Für eine durchschnittliche Familie mit zwei bis drei Kindern, die häufig altersmässig nahe beieinander liegen, sodass man den Computer nicht einfach «weitergeben» kann, falls er dann überhaupt noch den neuen technischen Ansprüchen gerecht wird, bedeutet dies, dass sie innerhalb von 4-6 Jahren 1400-3000 Franken ausgeben muss, nur damit ihre Kinder einen Computer zur weiterführenden Schule nehmen können. Der Unterhalt mit Software etc. ist da noch nicht einberechnet. Für viele ist das machbar, aber gerade die ärmeren Familien müssen sich dadurch nochmals überlegen, ob sie ihren Kindern eine höhere Ausbildung finanzieren können.
Finanzielle Unterstützung ermöglichen
Eine mögliche Lösung wäre, eine finanzielle Unterstützung an die Krankenkassenprämienvergünstigungsstufe zu koppeln, wie dies in Basel z.B. bei den Sprachintegrationskursen gemacht wird. Wer eine geringe Vergünstigung bekommt, empfängt auch einen kleinen Beitrag an den Computer. Wer hingegen in der höchsten Vergünstigungsstufe ist, erhält z.B. 80% des günstigsten valablen Geräts bezahlt. So würden die Familien gemessen am Familieneinkommen unterstützt, was eine sinnvolle Verteilung der Zuwendungen gewährleistet.
Der Verzicht von ärmeren Familien, ihre Kinder ans Gymnasium zu schicken, hat Folgen: Die Subventionen, welche für die finanziell schwächer Gestellten gedacht sind, kommen dort oft gar nicht an, da sie sich aus finanziellen Gründen gegen eine weiterführende Schule entscheiden und entsprechend nicht studieren gehen. Dadurch kommen die vergünstigten Studiengebühren hauptsächlich der Mittel- und Oberschicht zugute. Da stellt sich die Frage, ob Bildung in der Schweiz – wie es das Menschenrecht fordert – für alle ist oder nur für diejenigen, welche sich einen eigenen PC für jedes Kind leisten können.
Kathrin Zimmermann
Vorstand Starke Schule beider Basel