Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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22.09.2021

Besorgte Eltern reichen Petition in Basel-Stadt ein

Am 14. September haben besorgte Eltern in Basel-Stadt eine Petition für einen wirksameren Schutz der Schüler/-innen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus eingereicht. Die Massnahmen sollen gelten, bis eine Impfung für Kinder unter 12 Jahren empfohlen wird.

Grund für die Petition ist die Reduktion der Schutzmassnahmen nach den Sommerferien. Im Hinblick auf die nach wie vor hohen Ansteckungszahlen mit der Delta-Variante – von welcher auch viele Jugendliche betroffen sind – sollen die Schutzmassnahmen wieder verstärkt werden.

Die Eltern verstehen nicht, dass zu Beginn der Pandemie mit grossen Anstrengungen ein Konzept zum Schutz der Erwachsenen unternommen wurde, welches nun, da ein Grossteil dieser geimpft ist, zum Nachteil der Kinder fallengelassen wurde. Zwei weitere Argumente sind die nach wie vor hohen Ansteckungszahlen an den Schulen und die fehlende Datenlage für Spätfolgen bei Kindern und Jugendlichen.

Da die Schutzkonzepte keine grossen Mehrkosten verursachen, sollen diese wieder aufgenommen werden: Die Petition verlangt u.a. die Wiedereinführung der Maskenpflicht sowie die Erarbeitung eines Konzepts für das Lüften in den Wintermonaten.

Die Petentinnen und Petenten verlangen, dass diese Massnahmen mindestens so lange gelten, bis auch für Kinder unter 12 Jahre eine Impfmöglichkeit besteht.

Saskia Olsson
Vorstand Starke Schule beider Basel