Gastbeitrag
Es lebe der Widerspruch!
Diejenigen, welche Noten und unterschiedliche Leistungszüge abschaffen wollen, strengen gleichzeitig die Abschaffung von Hausaufgaben an. Die angestrebte Aufhebung verschiedener Niveaus verstärkt jedoch die Leistungsheterogenität in den Klassen und damit den Bildungszerfall. Letzterer lässt sich durch Hausaufgaben immerhin etwas minimieren. Doch genau dies soll nun durch ein Hausaufgaben-Verbot verhindert werden. Und durch die Beendigung der Notengebung entfallen auch noch einer für Lernende wichtiger Leistungsanreiz und Orientierungspunkt. Also keine Leistungsanreize, keine Orientierung, dafür aber Leistungs- und Bildungsrückgang?!? Was praktizierenden Lehrkräften und überhaupt allen mit gesundem Menschenverstand als nackter Wahnsinn erscheint, ist seitens der Reformprediger todernst gemeint, und zwar im wahrsten Sinnes des Wortes «Tod». Es hat den Anschein nämlich, dass es den Abschaffungsfetischisten letztlich um die Beseitigung jeglicher Bildung geht. Denn Bildung schafft aufgrund individuell unterschiedlicher Empfänglichkeit Ungleichheit und Ungleichheit wiederum gilt es im verqueren Weltbild der Gleichheitsapostel um jeden Preis zu verhindern. Es entbehrt nicht der Ironie, dass die Jünger der uniformen Ignoranz gleichzeitig einer möglichst individualisierten und diversen Gesellschaft frönen mit wachsender Anzahl Geschlechter. Es lebe der Widerspruch!
Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
News
-
Mittwoch, November 20, 2024
Depressionen, Sucht und Essstörungen sind nur ein Bruchteil der psychischen Probleme, welche durch starken Social-Media-Konsum vor allem bei noch sehr jungen Personen ausgelöst werden können. Australiens Regierung verkündete daher, den Zugang zu sozialen Medien für unter 16 Jährige zu verbieten. Sie ist damit noch radikaler als Frankreich anfangs des Jahres, welche die Altersgrenze auf ab 13 Jahren setzten will. (lh)
-
Samstag, November 16, 2024
Diskussionen um ein neues Schwerpunktfach an den Gymnasien im Stadtkanton. Nun ist klar, der vorgesehene neue Schwerpunkt Ernährung/Gesundheit/Sport (EGS) wird doch nicht eingeführt. (as)
-
Freitag, November 15, 2024
Seit dem neuen Herbstsemester bietet die PH FHNW ein neues Modul an, bei welchem es den Studierenden ermöglicht wird, ihre Kompetenzen in der Sonderpädagogik zu vertiefen. Der neue Schwerpunkt ist für die Lehrpersonen Sekundarstufe I ausgelegt und trifft auf grosses Interesse. (as)
-
Samstag, November 02, 2024
Die Migrant*innensession 2024 fordert die beiden Basler Halbkantone zur Teileingliederung von heimatlichen Sprach- und Kulturkursen an öffentlichen Schulen auf. (lbe)
-
Montag, Oktober 28, 2024
Lehrpersonen sind in der Schweiz im Durchschnitt unzufriedener geworden und geraten immer mehr an ihre eigenen Grenzen, so die Berichterstattung der NZZ vom August. Seit geraumer Zeit berichtet die Zeitung regelmässig und ausführlich über bildungspolitische Themen und die Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Meinungen: Die einen sehen das Problem des Leistungsabbaus an unseren Schulen in der integrativen Schule und der Digitalisierung, während die anderen die bildungspolitischen Reformen der vergangenen Jahre verteidigen. (as)
-
Dienstag, Oktober 22, 2024
An der kommenden Landratssitzung vom 31.10.2024 werden folgende Bildungsgeschäfte behandelt, welche die Universität, Volkshochschulen, Primarschulen und die Wirtschaft betreffen. (lbe)
Spenden
Wir freuen uns über Ihre Spende.
Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden
PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8
06.01.2023
"Besondere Personendaten bergen immer eine erhöhte Gefahr"
Zwei Massenmails mit hochsensiblen Daten der Sekundarschule Aesch, welches an rund einhundert Lehrpersonen verschickt wurde, löste bei zahlreichen Eltern Unverständnis und Verärgerung aus. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat darüber berichtet (siehe hier) und konnte nun mit der Stellvertretenden Datenschutzbeauftragten dipl. phil. II Priscilla Dipner-Gerber, welche die Fachverantwortung Informationssicherheit bei der Aufsichtsstelle Datenschutz (ASD) hat, das folgende Interview führen. Die Fragen stellte Lena Heitz.
Hat die ASD Kenntnis vom Massenmail vom 30. Juni 2022 mit sensiblen Daten, welches ein Schulleitungsmitglied der Sekundarschule Aesch verschickt hat?
Die ASD wurde zwei Tage vor dem Eintreffen Ihres Fragenkatalogs auf den Eintrag auf der Webseite der SSbB aufmerksam gemacht.
Meine Frage bezog sich weniger auf unseren Artikel auf der Webseite, sondern vielmehr auf das Massenmail der Sekundarschule Aesch vom 30. Juni 2022. Wann erfuhr die ASD erstmalig von diesem Massenmail?
Die ASD wurde zwei Tage vor dem Eintreffen Ihres Fragenkatalogs auf den Eintrag auf der Webseite der SSbB aufmerksam gemacht. Vorher hatte sie keine Kenntnis von dem erwähnten Mail der Sekundarschule Aesch.
Wie beurteilen Sie dieses Mail, welches nicht nur an Lehrpersonen der Sekundarschule Aesch ging, sondern auch an Personen im Umfeld der Primarschulen Duggingen und Aesch?
Uns liegt das Originalmail inkl. Beilagen nicht vor, damit auch nicht der exakte Verteiler. Die Unterlagen scheinen besondere Personendaten zu beinhalten an einen Verteiler, der nicht jede dieser Unterlagen zur Erfüllung seiner Aufgabe zu benötigen scheint.
Haben Sie Verständnis dafür, dass sich die betroffenen Eltern ärgern und kein Vertrauen mehr in den Schulrat und die Schulleitung haben?
Wir haben durchaus Verständnis, wenn sich betroffene Eltern über eine nicht datenschutzkonforme Datenbearbeitung ärgern. Ob und inwieweit dies Auswirkungen auf das grundsätzliche Vertrauen in den Schulrat und die Schulleitung hat, vermögen wir nicht zu beurteilen. Wir möchten jedoch erwähnen, dass unsere Kontakte mit beiden Behörden im Rahmen der Sachverhaltsabklärung betreffend das Mail vom 5. Juli 2022 stets konstruktiv waren, mit dem klaren Bestreben, die Prozesse zu verbessern.
Was raten Sie diesen Eltern?
Wir beziehen diese Frage auf die vom Mailversand vom 30.6.2022 betroffenen Eltern. Die Schulleitung, der Schulrat und das Amt für Volksschulen haben uns im Nachgang zu unseren Empfehlungen zum Vorfall vom 5. Juli 2022 zugesichert, dass solche Datenschutzverletzungen künftig durch entsprechende Massnahmen verhindert werden sollen. Allfällige konkrete datenschutzrechtliche Ansprüche von Betroffenen werden in §§ 24-26 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG, SGS 162) beschrieben und sind grundsätzlich an die verantwortliche Behörde zu richten.
Welche Möglichkeiten hat die ASD, um das gesamte Ausmass der Datenschutzverletzungen der Sekundarschule Aesch zu eruieren?
Unsere Möglichkeiten sind im IDG beschrieben. Aufgrund dessen, dass wir auf der Basis der Mail vom 5. Juli 2022 bereits mit der Sek Aesch den Sachverhalt geklärt und Massnahmen empfohlen haben, die eine Praxisänderung zur Folge hat, ist so kurz nach unserer Kenntnisnahme noch nicht klar, ob und welche zusätzlichen Empfehlungen wir aussprechen müssen. Der Versand des neu zur Diskussion stehenden E-Mails erfolgte vor dem Vorfall des 5. Juli 2022 und somit auf Basis der damaligen Praxis. Wir werden sicherlich die Schulleitung darauf hinweisen, dass sie auch in diesem Fall sicherstellen muss, dass unrechtmässig erhaltene Mails und Anhänge von den jeweiligen Empfängern und Empfängerinnen in ihrem Mailkonto und allfälligen Dateiablagen vernichtet werden.
Sind Sie der Auffassung, dass die Schulleitung resp. der Schulrat der Sek. Aesch die Direktbetroffenen über das Ausmass der Datenschutzverletzungen und über den Inhalt dieser persönlichen Daten informieren soll?
Selbst wenn auch hier zumindest nach einer ersten Einschätzung eine Datenschutzverletzung vorliegt und die notwendige Praxisänderung beim Versand bestätigt, so erscheint das Schadensausmass bisher als nicht zu einem grossen Risiko für die Grundrechte der betroffenen Person zu führen, da hier die Empfänger (Lehrpersonen) aufgrund ihrer Unterstellung unter das Amtsgeheimnis die ihnen fälschlicherweise zugetragenen Informationen unter Strafandrohung nicht weitergeben dürfen. Wir empfehlen aber eine allgemeine Information der Schulleitung an die Eltern, in welchem auf die Korrektur der bisherigen Praxis hingewiesen wird.
In einem Anhang des Massenmails vom 30. Juni erfahren rund 100 Lehrpersonen und weitere Angestellte, welcher Vater unter Verdacht stand, im Kindergarten ein Schulkind misshandelt zu haben, welche Mutter bei der Geburt ein Kind verloren hat und welche Erziehungsberechtigte depressiv ist. Solche Informationen können doch selbsterklärend zu einem hohen Risiko mit nachteiligen Folgen führen, wenn sich diese Personen beispielsweise für eine neue Stelle bewerben. Sehen Sie dies anders?
Besondere Personendaten wie Informationen zur Gesundheit von Kindern oder Erziehungsberechtigten bzw. zu Kindswohlgefährdungen bergen immer eine erhöhte Gefahr der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und allenfalls einer Stigmatisierung. Wir haben dem Schulrat der Sekundarschule Aesch deshalb am 22. Dezember 2022 mitgeteilt, dass bzgl. der Mail vom 30. Juni 2022 gestützt auf unsere Empfehlungen zum Mailversand vom 5. Juli 2022 zu verfahren sei.
Insbesondere die Antworten der Stellvertretenden Datenschutzbeauftragten auf die zweite und letzte Frage lassen brisante Rückschlüsse zu: Offensichtlich hat die Schulleitung und der Schulrat der Sekundarschule Aesch die Existenz des Massenmails vom 30. Juni 2022 der ASD nicht mitgeteit. Vor der Berichterstattung der SSbB hatte die ASD «keine Kenntnis von dem erwähnten Mail», bestätigte nun Priscilla Dipner nun. Dies ist insbesondere deswegen stossend, weil gerade die Anhänge dieses Mail sehr intime Informationen über Eltern enthielt, beispielsweise welche Mutter depressiv ist und welcher Vater im Kindergarten verdächtigt wurde, ein Kind misshandelt zu haben. Weil die Anhänge dieser Mail hochsensible Daten enthielt, welche «eine erhöhte Gefahr der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und allenfalls einer Stigmatisierung» bedeuten, wie Priscilla Dipner im Interview bestätigt, hätte die Schulleitung oder der Schulrat in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde der Sekundarschule Aesch gemäss Datenschutzgesetz die Verletzung der Datenschutzrichtlinien melden müssen. Dass die Schulbehörde unter ihrem Präsidenten Erich Wyss und ihrem Sprecher Rolf Coray dies unterlassen hat, trägt wenig zur Wiedererlangung des Vertrauens der Eltern bei.
Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel