Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Schulinterne Weiterbildung für spannenden Geschichtsunterricht

Aus dem Kursprogramm für Sekundarschulen

  • Spannendes Erzählen mit Bildunterstützung
  • Einblicke in 22 kommentierte Unterrichtsreihen mit Meilensteinen zur Welt- und Schweizergeschichte
  • Unterstützendes Material für die Heftgestaltung
  • Diskussionsthesen für kontradiktorische Klassengespräche
  • Kostenlose Abgabe aller Kursunterlagen an die Teilnehmenden

 

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Leserbriefe

Auch in der Bildung gilt: Fokussieren.

In den letzten rund zwanzig Jahren hat sich im Bildungswesen in der Schweiz viel verändert. Wir alle wissen das, vor allem aber die Lehrpersonen, die täglich Schülerinnen und Schülern (SuS) ausbilden. Sicher gibt es verschiedene Ansätze, es gibt keine absolut richtigen Methoden.

Dennoch, was aus der kürzlich publizierten Umfrage der «Starke Schule beider Basel» hervor geht, bestätigt eigentlich nur den gesunden Menschenverstand. Auf den Punkt gebracht: Die verschiedenen Niveaus (A-Zug, P-Zug und E-Zug) teilen eben die SuS in verschiedene Niveaus ein. Die Grundlage zu dieser Einteilung ist das Können der einzelnen SuS. Dass dabei unterschiedliche Ausbildungsmethoden dem jeweils vorhandenen Können angewendet werden sollten, ist auch logisch.

Lehrpersonen sollten sich nicht in allen drei Niveaus besonders gut auskennen, das überfordert. Besser wäre es, wirklich in einem der Niveaus bestens unterrichten zu können, eben fokussieren – das fördert die SuS im jeweiligen Niveau viel besser, was schliesslich allen zugutekommt. Denken wir nur daran, dass alle SuS sich einmal im Berufsleben zurechtfinden müssen. Da kann nur die beste Methode dem Niveau angepasst das beste Ergebnis bringen.

Paul Hofer

 

News

  • Dienstag, Juni 06, 2023

    MINT-Bereich soll bereits in der Primarstufe gefördert werden

    Da es in vielen Fachbereichen an qualifiziertem Personal mangelt, wird auf der Sekundarstufe I und II mit verschiedenen Projekten versucht, die Schülerschaft für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zu begeistern. Ein parlamentarischer Vorstoss thematisiert nun die Frühförderung, bei welcher auch Schüler/-innen der Primarstufe stärker mit diesen Bereichen in Berührung kommen sollen. (ai)

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  • Dienstag, Mai 30, 2023

    5'194 Lehrpersonen an Baselbieter Schulen

    Im Jahr 2022 arbeiteten an den öffentlichen Schulen im Kanton Basel-Landschaft 5'194 Lehrpersonen, die sich 3'432 Vollzeitstellen teilten. Gegenüber dem Vorjahr 2021 ist das eine Steigerung von rund 100 Vollzeitstellen (+3.1%). (ai)

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  • Samstag, Mai 13, 2023

    Schüler/-innen sollen Französisch abwählen dürfen

    In Basel-Stadt sollen die Fächer Mathematik und Deutsch gestärkt werden. Zwei Möglichkeiten stehen zur Diskussion: Die Schüler/-innen des Leistungsniveaus A sollen ab der 2. Sekundarklasse das oftmals unbeliebte Fach Französisch abwählen dürfen, um die Deutsch- und Mathematikkenntnisse zu stärken. Alternativ dazu könnte auch an den Primarschulen der Fokus vermehrt auf Deutsch und Mathematik gelegt werden, um dann in der Sekundarschule Französisch in allen drei Niveaus beibehalten zu können. (lb)

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  • Freitag, Mai 12, 2023

    Die Idee von Förderklassen auf Erfolgskurs

    An der Landratssitzung vom 11. Mai 2023 wurde der Vorstoss von Landrätin Anita Biedert mit überwältigendem Mehr überwiesen; 62 Ja-Stimmen standen nur gerade mal 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen gegenüber. Gefordert wird die Einführung von Förderklassen auf Primar- und Sekundarstufe I für verhaltensauffällige Schüler/-innen. Dies stiess parteiübergreifend auf grosse Zustimmung. (ab)

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  • Freitag, Mai 05, 2023

    Prävention gegen sexualisierte Gewalt soll bereits in der Schule beginnen

    Mitte April hat der Grosse Rat die Motion "Sexualisierte Gewalt: Prävention soll bereits in der Schule beginnen" dem Erziehungsdepartement Basel-Stadt überwiesen. Nun soll innerhalb von zwei Jahren ein Konzept für die Primar- und Sekundarschulen ausgearbeitet werden. (lh)

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Pressespiegel

Der schwierige Alltag der Basler Sekundarlehrer

Zwei Drittel der basel-städtischen Lehrerinnen und Lehrer geben in einer Umfrage an, in den vergangenen fünf Jahren Beschimpfungen und Beleidigungen erfahren zu haben. Die Freiwillige Schulsynode Basel (FSS) fordert vom Erziehungsdepartement diesbezüglich die Bildung einer Taskforce. Lesen Sie den Artikel hier.

[Quelle: BaZ vom 10.05.2023]

 

Bereits im Bruchrechnen kommen sie nicht mehr mit


Viele Jugendliche hätten Mühe mit Mathematik, sagt FDP-Landrätin Jacqueline Bader Rüedi.Derweil meint ein Experte: «Die Kompetenzen der Schüler werden sich durch technische Möglichkeiten verschieben müssen.» Lesen Sie den Artikel hier.

[Quelle: BaZ vom 24.04.2023]

 

Belastungstest für Spezielle Förderung

Ohne sie ist an einen geregelten Unterricht an vielen Schulen nicht mehr zu denken: Schulische Heilpädagogen, Sozialpädagogen oder Assistenzpersonen begleiten Kinder mit einem erhöhten Betreuungsbedarf. Wie diese Integrative Spezielle Förderung (ISF) personell ausgestattet ist, wurde in Baselland mit einer Änderung des Bildungsgesetztes vom Landrat neu geregelt. Lesen Sie den Artikel hier.

[Quelle: bz vom 03.04.2023]

 

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19.04.2023

Baselstadt stellt Lehrpersonen kein Arbeitsgerät mehr zur Verfügung

In den vergangenen Wochen haben sich mehrere Lehrpersonen, die in Basel-Stadt auf der Sekundarstufe 2 arbeiten, bei der Starken Schule beider Basel (SSbB) gemeldet. Sie kritisieren, dass an ihren Schulen Computer teilweise bereits verschwunden sind oder bis im Frühling 2024 verschwinden werden.

Die bisher von den Schulen zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, die beispielsweise in Vorbereitungsräumen oder in Unterrichtszimmern stationiert sind, sollen im Rahmen von BYOD (Bring Your Own Device) durch eigene Geräte ersetzt werden. Künftig sollen Lehrpersonen der Sekundarstufe 2 also einen eigenen Computer respektive Laptop zur Erfüllung des Berufsauftrags benutzen müssen. Dadurch kann der Kanton erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen sparen, auch wenn er den privaten Computer teilweise finanziert. Für den Unterhalt der Geräte muss der Arbeitgeber nicht mehr aufkommen, weil die Arbeitnehmenden selbst für das Lösen allfälliger Soft- und Hardwareprobleme verantwortlich sind. Die SSbB hat das folgende Interview mit dem Leiter Kommunikation des Kantons Basel-Stadt, Simon Thiriet, geführt.

SSbB: Auf der Sekundarstufe II sollen bis Frühling 2024 alle kantonseigenen Computer aus den Unterrichts- und Vorbereitungszimmern verschwinden. Welche Überlegungen führten das Erziehungsdepartement dazu, den Lehrpersonen keine Laptops mehr zur Verfügung zu stellen?

Simon Thiriet: BYOD ist flächendeckend an allen fünf Gymnasien und an der Fachmaturitätsschule umgesetzt. An den Hochschulen ist BYOD bereits weitgehend Alltag und die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen werden deshalb entsprechend an die Arbeitsweise im Studium herangeführt. An den Berufsfachschulen gibt es je nach den für die Berufe erforderlichen technischen Programmen und Applikationen auch weiterhin fixe Arbeitsstationen. 

Die Lehrpersonen müssen zur Erfüllung des Berufsauftrages mit ihren privaten Geräten arbeiten. Mit welchem Betrag werden die Lehrpersonen finanziell entschädigt?

An Schulen, an denen BYOD umgesetzt ist, werden die Kosten in Abhängigkeit des Anstellungsgrads der Lehrperson einmal alle vier Jahre mit maximal CHF 1000.- erstattet.

Erhalten die Lehrpersonen Support, wenn sie technische Probleme mit ihren Computern haben?

Der On-Site-Support der IT-Abteilung des Erziehungsdepartements kann bei Problemen im Zusammenhang mit der Verwendung der lokalen IT-Infrastruktur oder der Basis- und Schulapplikationen (inkl. Prüfungssoftware) kontaktiert werden. Die Unterstützung erfolgt nach Verfügbarkeit («best effort»). Es besteht kein Anrecht auf eine Lösung von Problemen mit den eigenen Geräten. Fällt ein Gerät vor oder während dem Unterricht aus, kann unter Umständen (d.h. wenn verfügbar) ein Leihgerät über den On-Site-Support vorübergehend zur Verfügung gestellt werden.» Für den pädagogischen Support sind die so genannten PICTS-Lehrpersonen an den Schulen (PICTS = Pädagogischer ICT-Support) zuständig.

Wie sind die Computer versichert, wenn sie in der Schule beschädigt oder gestohlen werden?

Die Fälle werden der Haftpflichtversicherung des Erziehungsdepartements eingereicht und einzeln geklärt.

Ist gewährleistet, dass die Lehrpersonen die Geräte in den Schulen während den Pausen oder einer Exkursion im Schulhaus sicher versorgen können, beispielsweise in einem abschliessbaren Schrank?

Es ist Sache der Lehrpersonen, ihr Gerät an einem sicheren Ort während Pausen oder Exkursionen zu versorgen analog zu anderen Wertgegenständen, für die es auch keine zentrale Regelung gibt.

Was geschieht, wenn eine Lehrperson keinen eigenen Computer besitzt und auch keinen Computer kaufen möchte oder seinen privaten Computer nicht für seine berufliche Tätigkeit verwenden möchte?

Die grosse Mehrheit der Lehrpersonen hat sich mittlerweile auf die Digitalisierung eingelassen. Die Unterrichtsvorbereitung ohne Computer ist in den allermeisten Fächern nicht möglich.

Ich stimme Ihnen zu, dass zur Vorbereitung des Unterrichtes ein Computer notwendig ist. Dies kann aber auch ein Familiencomputer sein, der von mehreren Familienmitgliedern zuhause genutzt wird und von einer Lehrperson verständlicherweise nicht in die Schule mitgenommen werden kann. Hat diese Lehrperson in der Schule Zugang zu einem Computer oder wird ihm vom Arbeitgeber ein Computer zur Verfügung gestellt?

Spätestens seit Corona haben die meisten Lehrpersonen ein portables Gerät, weil dies praktischer ist für die Kollaboration mit Schülerinnen und Schülern und anderen Lehrpersonen (Kamerafunktion, Videokonferenz, Projektarbeit draussen etc.). Meistens wird das Gerät zusammen mit einer Dockingstation daheim verwendet, um z.B. einen Monitor und weitere Peripheriegeräte anzuschliessen, d.h. fixe Arbeitsstationen wie früher gibt es kaum mehr. Den Lehrpersonen ist klar, dass der Computer Teil ihrer Arbeitsausrüstung ist und während der Arbeitszeit nicht von anderen Familienmitgliedern verwendet werden kann.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Lehrpersonen gezwungen werden können, ihre privaten Geräte zur Erfüllung des Berufsauftrages zu verwenden?

Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Die Bereitschaft der Lehrpersonen und Mitarbeitenden der Verwaltung, sich auf die Digitalisierung einzulassen, ist aber sehr hoch. In den wenigen Fällen, wo dies nicht so ist, kann über das MAG Verbindlichkeit zur Erfüllung der grundlegenden IT-Skills geschaffen werden, die für die Berufsausübung nötig sind. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob die Schule der Lehrperson ein Gerät zur Verfügung stellt.

Die Frage zielte nicht darauf ab, dass Lehrpersonen sich nicht auf die Digitalisierung einlassen, das tun sie gewiss. Klar ist auch, dass sie zuhause in der Regel über einen privaten Computer verfügen. Die Frage zielt vielmehr darauf ab, ob sie gezwungen werden können, diesen privaten Computer in die Schule mitzunehmen, um ihn in der Schule zur Erfüllung des Berufsauftrages zu verwenden.

Falls es wirklich mal zu einem Konflikt kommen sollte, finden die Schulleitungen sicher eine Lösung mit der betroffenen Lehrperson.