Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Dienstag, Juni 18, 2024

    Lernbegleitung für EBA Lehrlinge

    Es gibt viele Lehrlinge, die unter Geldproblemen, Lernbehinderungen oder Problemen am Arbeitsplatz leiden. Die Lehrlinge, die zurzeit eine zweijährige berufliche Grundbildung mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) absolvieren, haben die Möglichkeit bei Bedarf auf eine fachkundige individuelle Begleitung (fiB) zurückzugreifen. (ch)

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  • Samstag, Juni 15, 2024

    Zentrum für Frühförderung in Baselstadt stark ausgelastet

    Am Zentrum für Frühforderung (ZFF) werden Kinder von Null bis vier Jahren in der Logopädie und Heilpädagogik unterstütz. Viele Kindergärtner/-innen haben heutzutage schon mit vier Jahren Bildungslücken aufgrund von Armut, engen Wohnverhältnissen oder psychischem Leiden der Eltern. (ch)

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  • Mittwoch, Mai 29, 2024

    Studierendenzahlen der Pädagogischen Hochschulen steigen

    In Zeiten des grossen Lehrpersonenmangels sind dies erfreuliche Nachrichten: Mehrere Pädagogische Hochschulen der Schweiz melden, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Personen die Ausbildung zur Lehrperson in Angriff nehmen. Da schlussendlich aber nicht alle im Klassenzimmer stehen und unterrichten, bleibt die Situation in den Schulen nach wie vor angespannt. (ai)

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  • Sonntag, Mai 19, 2024

    Hygienekits an öffentlichen Schulen

    Im September 2021 reichte Landrätin Miriam Locher ein Postulat ein für eine kostenlose und niederschwellige Abgabe von Hygieneartikel an öffentlichen Schulen. Die jetzige Regelung, dass Tampons und Binden nur auf Anfrage bei der Lehrperson oder beim Sekretariat herausgegeben werden, wenn die Produkte überhaupt vorhanden sind, ist ungenügend. (ch)

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  • Samstag, Mai 18, 2024

    Massnahme gegen heisse Klassenzimmer

    Im Sommer kommt es oft vor, dass Klassenzimmer so heiss werden, dass die Schüler/-innen dem Unterricht kaum mehr folgen können. Die Ergebnisse einer Studie im letzten Jahr im Baselbiet sind erschreckend: Temperaturen von bis zu 42 Grad Celsius wurden gemessen. Da eine Klimatisierung in öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulhäuser) verboten ist, fordert nun ein Vorstoss von Landrat Jan Kirchmayr, dass anderen Massnahmen ergriffen werden. (ch)

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  • Dienstag, Mai 07, 2024

    Kantonsbeiträge an die Volkshochschule beider Basel

    Die Stiftung Volkshochschule und Senioren Universität beider Basel (VHSBB) präsentiert ein abwechslungsreiches und aktuelles Angebot in den Sparten Natur/Medizin/Psychologie, Gesellschaft/Kultur, Grundbildung, Kreativität/Praxis, Sprachen & Kultur. Sie sorgt dafür, dass es für alle einen offenen Zugang zu anspruchsvoller Allgemeinbildung gibt. Sie wird auch jährlich mit finanzieller Unterstützung der beiden Halbkantonen versorgt. (ch)

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19.04.2023

Baselstadt stellt Lehrpersonen kein Arbeitsgerät mehr zur Verfügung

In den vergangenen Wochen haben sich mehrere Lehrpersonen, die in Basel-Stadt auf der Sekundarstufe 2 arbeiten, bei der Starken Schule beider Basel (SSbB) gemeldet. Sie kritisieren, dass an ihren Schulen Computer teilweise bereits verschwunden sind oder bis im Frühling 2024 verschwinden werden.

Die bisher von den Schulen zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, die beispielsweise in Vorbereitungsräumen oder in Unterrichtszimmern stationiert sind, sollen im Rahmen von BYOD (Bring Your Own Device) durch eigene Geräte ersetzt werden. Künftig sollen Lehrpersonen der Sekundarstufe 2 also einen eigenen Computer respektive Laptop zur Erfüllung des Berufsauftrags benutzen müssen. Dadurch kann der Kanton erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen sparen, auch wenn er den privaten Computer teilweise finanziert. Für den Unterhalt der Geräte muss der Arbeitgeber nicht mehr aufkommen, weil die Arbeitnehmenden selbst für das Lösen allfälliger Soft- und Hardwareprobleme verantwortlich sind. Die SSbB hat das folgende Interview mit dem Leiter Kommunikation des Kantons Basel-Stadt, Simon Thiriet, geführt.

SSbB: Auf der Sekundarstufe II sollen bis Frühling 2024 alle kantonseigenen Computer aus den Unterrichts- und Vorbereitungszimmern verschwinden. Welche Überlegungen führten das Erziehungsdepartement dazu, den Lehrpersonen keine Laptops mehr zur Verfügung zu stellen?

Simon Thiriet: BYOD ist flächendeckend an allen fünf Gymnasien und an der Fachmaturitätsschule umgesetzt. An den Hochschulen ist BYOD bereits weitgehend Alltag und die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen werden deshalb entsprechend an die Arbeitsweise im Studium herangeführt. An den Berufsfachschulen gibt es je nach den für die Berufe erforderlichen technischen Programmen und Applikationen auch weiterhin fixe Arbeitsstationen. 

Die Lehrpersonen müssen zur Erfüllung des Berufsauftrages mit ihren privaten Geräten arbeiten. Mit welchem Betrag werden die Lehrpersonen finanziell entschädigt?

An Schulen, an denen BYOD umgesetzt ist, werden die Kosten in Abhängigkeit des Anstellungsgrads der Lehrperson einmal alle vier Jahre mit maximal CHF 1000.- erstattet.

Erhalten die Lehrpersonen Support, wenn sie technische Probleme mit ihren Computern haben?

Der On-Site-Support der IT-Abteilung des Erziehungsdepartements kann bei Problemen im Zusammenhang mit der Verwendung der lokalen IT-Infrastruktur oder der Basis- und Schulapplikationen (inkl. Prüfungssoftware) kontaktiert werden. Die Unterstützung erfolgt nach Verfügbarkeit («best effort»). Es besteht kein Anrecht auf eine Lösung von Problemen mit den eigenen Geräten. Fällt ein Gerät vor oder während dem Unterricht aus, kann unter Umständen (d.h. wenn verfügbar) ein Leihgerät über den On-Site-Support vorübergehend zur Verfügung gestellt werden.» Für den pädagogischen Support sind die so genannten PICTS-Lehrpersonen an den Schulen (PICTS = Pädagogischer ICT-Support) zuständig.

Wie sind die Computer versichert, wenn sie in der Schule beschädigt oder gestohlen werden?

Die Fälle werden der Haftpflichtversicherung des Erziehungsdepartements eingereicht und einzeln geklärt.

Ist gewährleistet, dass die Lehrpersonen die Geräte in den Schulen während den Pausen oder einer Exkursion im Schulhaus sicher versorgen können, beispielsweise in einem abschliessbaren Schrank?

Es ist Sache der Lehrpersonen, ihr Gerät an einem sicheren Ort während Pausen oder Exkursionen zu versorgen analog zu anderen Wertgegenständen, für die es auch keine zentrale Regelung gibt.

Was geschieht, wenn eine Lehrperson keinen eigenen Computer besitzt und auch keinen Computer kaufen möchte oder seinen privaten Computer nicht für seine berufliche Tätigkeit verwenden möchte?

Die grosse Mehrheit der Lehrpersonen hat sich mittlerweile auf die Digitalisierung eingelassen. Die Unterrichtsvorbereitung ohne Computer ist in den allermeisten Fächern nicht möglich.

Ich stimme Ihnen zu, dass zur Vorbereitung des Unterrichtes ein Computer notwendig ist. Dies kann aber auch ein Familiencomputer sein, der von mehreren Familienmitgliedern zuhause genutzt wird und von einer Lehrperson verständlicherweise nicht in die Schule mitgenommen werden kann. Hat diese Lehrperson in der Schule Zugang zu einem Computer oder wird ihm vom Arbeitgeber ein Computer zur Verfügung gestellt?

Spätestens seit Corona haben die meisten Lehrpersonen ein portables Gerät, weil dies praktischer ist für die Kollaboration mit Schülerinnen und Schülern und anderen Lehrpersonen (Kamerafunktion, Videokonferenz, Projektarbeit draussen etc.). Meistens wird das Gerät zusammen mit einer Dockingstation daheim verwendet, um z.B. einen Monitor und weitere Peripheriegeräte anzuschliessen, d.h. fixe Arbeitsstationen wie früher gibt es kaum mehr. Den Lehrpersonen ist klar, dass der Computer Teil ihrer Arbeitsausrüstung ist und während der Arbeitszeit nicht von anderen Familienmitgliedern verwendet werden kann.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Lehrpersonen gezwungen werden können, ihre privaten Geräte zur Erfüllung des Berufsauftrages zu verwenden?

Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Die Bereitschaft der Lehrpersonen und Mitarbeitenden der Verwaltung, sich auf die Digitalisierung einzulassen, ist aber sehr hoch. In den wenigen Fällen, wo dies nicht so ist, kann über das MAG Verbindlichkeit zur Erfüllung der grundlegenden IT-Skills geschaffen werden, die für die Berufsausübung nötig sind. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob die Schule der Lehrperson ein Gerät zur Verfügung stellt.

Die Frage zielte nicht darauf ab, dass Lehrpersonen sich nicht auf die Digitalisierung einlassen, das tun sie gewiss. Klar ist auch, dass sie zuhause in der Regel über einen privaten Computer verfügen. Die Frage zielt vielmehr darauf ab, ob sie gezwungen werden können, diesen privaten Computer in die Schule mitzunehmen, um ihn in der Schule zur Erfüllung des Berufsauftrages zu verwenden.

Falls es wirklich mal zu einem Konflikt kommen sollte, finden die Schulleitungen sicher eine Lösung mit der betroffenen Lehrperson.