


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
News
-
Freitag, Mai 23, 2025
In einer Sonderausstellung im Museum Tinguely behandelt die Künstlerin Suzanne Lacy in ihrem Werk "By your own hand" das Thema sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Das Museum bietet Workshops für Schulklassen an, in welchen nebst dem Werk auch mit einer Fachperson der Opferhilfe beider Basel Gefahren und Möglichkeiten der Prävention besprochen werden können. (lh)
-
Donnerstag, Mai 22, 2025
Muttenz erhält einen neuen Schulcampus, in welchem das neue Berufsbildungszentrum Baselland, das Gymnasium Muttenz und das Zentrum für Brückenangebote vereint werden. Der Landrat bewilligte die Ausgabe von 188 Millionen Franken. Gestartet wird nun mit dem Bau des neuen Berufsbildungszentrums, welches 2028 bezugsbereit sein soll. (lh)
-
Dienstag, Mai 20, 2025
Im Jahr 2019 führte die Stadt erstmals das Modell der Bilingue-Klassen ein. Der Unterricht in diesen Klassen wird zur Hälfte auf Deutsch und zur anderen Hälfte auf Französisch unterrichtet. Diese Klassen werden jetzt aber bereits sechs Jahre nach der Einführung wieder abgeschafft (as).
-
Sonntag, Mai 18, 2025
Viele Studierende berichten über einen beachtlichen Stress, welchem sie während des Studiums an der ETH Zürich ausgesetzt sind. Rund ein Viertel leidet unter Depressionen, wie die NZZaS soeben berichtete. Ab 2027 plant der ETH-Direktor ein neues Curriculum, welches die Studentinnen und Studenten entlasten soll.(ch)
-
Montag, Mai 05, 2025
Ab August 2025 gilt an allen Primar-wie auch Sekundarschulen des Kantons Nidwalden ein Handyverbot. (lbe)
-
Freitag, April 25, 2025
Grossrätin Anina Ineichen (Grüne) hat kürzlich einen Vorstoss bezüglich logopädischer Versorgung auf der Sekundarstufe 2 eingereicht. Während die Versorgung in der obligatorischen Schulzeit in der Sonderpädagogikverordnung geregelt ist, besteht für die nachobligatorische Schulzeit keinerlei logopädisches Angebot. Diese logopädische Versorgungslücke ist ungünstig, weil die Betroffenen eine Therapie selbst finanzieren müssen und damit die Bildungs- und Chancengleichheit nicht gewährleistet ist. (lbu)
Spenden
Wir freuen uns über Ihre Spende.
Starke Schule beider Basel
4127 Birsfelden
PC 60-128081-8
IBAN CH98 0900 0000 6012 8081 8
19.04.2023
Baselstadt stellt Lehrpersonen kein Arbeitsgerät mehr zur Verfügung
In den vergangenen Wochen haben sich mehrere Lehrpersonen, die in Basel-Stadt auf der Sekundarstufe 2 arbeiten, bei der Starken Schule beider Basel (SSbB) gemeldet. Sie kritisieren, dass an ihren Schulen Computer teilweise bereits verschwunden sind oder bis im Frühling 2024 verschwinden werden.
Die bisher von den Schulen zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte, die beispielsweise in Vorbereitungsräumen oder in Unterrichtszimmern stationiert sind, sollen im Rahmen von BYOD (Bring Your Own Device) durch eigene Geräte ersetzt werden. Künftig sollen Lehrpersonen der Sekundarstufe 2 also einen eigenen Computer respektive Laptop zur Erfüllung des Berufsauftrags benutzen müssen. Dadurch kann der Kanton erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen sparen, auch wenn er den privaten Computer teilweise finanziert. Für den Unterhalt der Geräte muss der Arbeitgeber nicht mehr aufkommen, weil die Arbeitnehmenden selbst für das Lösen allfälliger Soft- und Hardwareprobleme verantwortlich sind. Die SSbB hat das folgende Interview mit dem Leiter Kommunikation des Kantons Basel-Stadt, Simon Thiriet, geführt.
SSbB: Auf der Sekundarstufe II sollen bis Frühling 2024 alle kantonseigenen Computer aus den Unterrichts- und Vorbereitungszimmern verschwinden. Welche Überlegungen führten das Erziehungsdepartement dazu, den Lehrpersonen keine Laptops mehr zur Verfügung zu stellen?
Simon Thiriet: BYOD ist flächendeckend an allen fünf Gymnasien und an der Fachmaturitätsschule umgesetzt. An den Hochschulen ist BYOD bereits weitgehend Alltag und die Schülerinnen und Schüler der Mittelschulen werden deshalb entsprechend an die Arbeitsweise im Studium herangeführt. An den Berufsfachschulen gibt es je nach den für die Berufe erforderlichen technischen Programmen und Applikationen auch weiterhin fixe Arbeitsstationen.
Die Lehrpersonen müssen zur Erfüllung des Berufsauftrages mit ihren privaten Geräten arbeiten. Mit welchem Betrag werden die Lehrpersonen finanziell entschädigt?
An Schulen, an denen BYOD umgesetzt ist, werden die Kosten in Abhängigkeit des Anstellungsgrads der Lehrperson einmal alle vier Jahre mit maximal CHF 1000.- erstattet.
Erhalten die Lehrpersonen Support, wenn sie technische Probleme mit ihren Computern haben?
Der On-Site-Support der IT-Abteilung des Erziehungsdepartements kann bei Problemen im Zusammenhang mit der Verwendung der lokalen IT-Infrastruktur oder der Basis- und Schulapplikationen (inkl. Prüfungssoftware) kontaktiert werden. Die Unterstützung erfolgt nach Verfügbarkeit («best effort»). Es besteht kein Anrecht auf eine Lösung von Problemen mit den eigenen Geräten. Fällt ein Gerät vor oder während dem Unterricht aus, kann unter Umständen (d.h. wenn verfügbar) ein Leihgerät über den On-Site-Support vorübergehend zur Verfügung gestellt werden.» Für den pädagogischen Support sind die so genannten PICTS-Lehrpersonen an den Schulen (PICTS = Pädagogischer ICT-Support) zuständig.
Wie sind die Computer versichert, wenn sie in der Schule beschädigt oder gestohlen werden?
Die Fälle werden der Haftpflichtversicherung des Erziehungsdepartements eingereicht und einzeln geklärt.
Ist gewährleistet, dass die Lehrpersonen die Geräte in den Schulen während den Pausen oder einer Exkursion im Schulhaus sicher versorgen können, beispielsweise in einem abschliessbaren Schrank?
Es ist Sache der Lehrpersonen, ihr Gerät an einem sicheren Ort während Pausen oder Exkursionen zu versorgen analog zu anderen Wertgegenständen, für die es auch keine zentrale Regelung gibt.
Was geschieht, wenn eine Lehrperson keinen eigenen Computer besitzt und auch keinen Computer kaufen möchte oder seinen privaten Computer nicht für seine berufliche Tätigkeit verwenden möchte?
Die grosse Mehrheit der Lehrpersonen hat sich mittlerweile auf die Digitalisierung eingelassen. Die Unterrichtsvorbereitung ohne Computer ist in den allermeisten Fächern nicht möglich.
Ich stimme Ihnen zu, dass zur Vorbereitung des Unterrichtes ein Computer notwendig ist. Dies kann aber auch ein Familiencomputer sein, der von mehreren Familienmitgliedern zuhause genutzt wird und von einer Lehrperson verständlicherweise nicht in die Schule mitgenommen werden kann. Hat diese Lehrperson in der Schule Zugang zu einem Computer oder wird ihm vom Arbeitgeber ein Computer zur Verfügung gestellt?
Spätestens seit Corona haben die meisten Lehrpersonen ein portables Gerät, weil dies praktischer ist für die Kollaboration mit Schülerinnen und Schülern und anderen Lehrpersonen (Kamerafunktion, Videokonferenz, Projektarbeit draussen etc.). Meistens wird das Gerät zusammen mit einer Dockingstation daheim verwendet, um z.B. einen Monitor und weitere Peripheriegeräte anzuschliessen, d.h. fixe Arbeitsstationen wie früher gibt es kaum mehr. Den Lehrpersonen ist klar, dass der Computer Teil ihrer Arbeitsausrüstung ist und während der Arbeitszeit nicht von anderen Familienmitgliedern verwendet werden kann.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass Lehrpersonen gezwungen werden können, ihre privaten Geräte zur Erfüllung des Berufsauftrages zu verwenden?
Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Die Bereitschaft der Lehrpersonen und Mitarbeitenden der Verwaltung, sich auf die Digitalisierung einzulassen, ist aber sehr hoch. In den wenigen Fällen, wo dies nicht so ist, kann über das MAG Verbindlichkeit zur Erfüllung der grundlegenden IT-Skills geschaffen werden, die für die Berufsausübung nötig sind. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob die Schule der Lehrperson ein Gerät zur Verfügung stellt.
Die Frage zielte nicht darauf ab, dass Lehrpersonen sich nicht auf die Digitalisierung einlassen, das tun sie gewiss. Klar ist auch, dass sie zuhause in der Regel über einen privaten Computer verfügen. Die Frage zielt vielmehr darauf ab, ob sie gezwungen werden können, diesen privaten Computer in die Schule mitzunehmen, um ihn in der Schule zur Erfüllung des Berufsauftrages zu verwenden.
Falls es wirklich mal zu einem Konflikt kommen sollte, finden die Schulleitungen sicher eine Lösung mit der betroffenen Lehrperson.