


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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28.11.2020
BYOD an weiterführenden Schulen
Ab dem Schuljahr 2021/22 führen die weiterführenden Schulen (FMS und Gymnasien) des Kantons Basel-Landschaft das Prinzip «Bring Your Own Device», kurz BYOD, aufsteigend ein. Alle Schüler/-innen bringen ihr persönliches Gerät in den Unterricht mit. Damit soll die Digitalisierung an den Schulen intensiviert werden.
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) befürwortet BYOD, denn der versierte Umgang mit digitalen Geräten muss in der heutigen Welt gelernt sein. Problematisch hingegen ist, dass dies einen grossen finanziellen Aufwand für die Schüler/-innen resp. deren Familien bedeutet, weil die Schulen hohe Anforderungen an die Geräte stellen, zum Beispiel Laptop mit Touchscreen. Mit einem dazugehörigen Stift kann auf solchen Computern von Hand direkt auf dem Bildschirm geschrieben werden. Ein Computer oder Tablet, welches diesen Anforderungen gerecht wird, kostet zwischen 1’000 und 2'000 Franken und stellt so einen grösseren Budgetposten für Jugendliche resp. deren Eltern dar.
Momentan müssen die Schüler/-innen die von der Schule generierten Kosten vollständig selber tragen, was die SSbB ablehnt. Für Jugendliche mit einer Lehrstelle, die monatlich bereits mehrere hundert Franken verdienen, sind solche Anschaffungen besser verkraftbar. Schüler/-innen der weiterführenden Schulen hingegen haben im Normalfall kein Einkommen. Deshalb ist eine Subvention unabdingbar. So könnte beispielsweise zu Beginn des Schuljahres ein Betrag basierend auf einem durchschnittlichen Gerätepreis ausgezahlt werden, womit ein entsprechendes Gerät neu gekauft werden kann.
Alina Isler
Vorstand Starke Schule beider Basel