Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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20.06.2020

BKSD anerkennt Irrelevanz von Kompetenzbeschreibungen

Der Lehrplan Volksschule Baselland besteht seit August 2018 aus zwei Teilen: Teil A trägt den Titel «Stoffinhalte und Themen», Teil B besteht aus 3’536 Kompetenzbeschreibungen, wobei auch Teil A trotz des irreführenden Titels zahlreiche Kompetenzbeschreibungen enthält. In der Zwischenzeit kristallisiert sich jedoch immer stärker heraus, dass der Lehrplanteil B mit seinen 3'536 Kompetenzbeschreibungen von den Lehrpersonen gar nicht beachtet wird.

Im September 2018 hat die Starke Schule beider Basel die Initiative «Die gigantische und unerfüllbare Anzahl von 3‘500 Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen auf ein vernünftiges Mass reduzieren» lanciert. Angestrebtes Ziel ist es, die Anzahl Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen der Primarstufe und der Sekundarstufe 1 auf unter 1'000 zu reduzieren. Unbrauchbare und unsinnige Kompetenzbeschreibungen sollen gestrichen werden.

Brisant ist nun die folgende Aussage der BKSD in ihrer Medienmitteilung vom 17. Juni 2020: Der Baselbieter Regierungsrat erachtet «das Anliegen der Gesetzesinitiative zur Reduktion der Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen der Volksschule bereits als erfüllt». Damit bringt die BKSD zum Ausdruck, dass die massgebende Anzahl Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen bereits unter 1'000 betrage. Die Starke Schule beider Basel sieht zwei mögliche Interpretationen dieser Verlautbarungen:

  1. Die BKSD informiert tatsachenwidrig, indem sie behauptet, das Anliegen der Initiative sei erfüllt. Die im Lehrplanteil B vorhandenen 3'536 Kompetenzbeschreibungen kann jeder nachzählen und damit leicht feststellen, dass es deutlich mehr sind als die in der Initiative geforderte Beschränkung auf 1’000. Die BKSD täuscht damit gegebenenfalls Medien und Öffentlichkeit.
  2. Die BKSD zählt die 3'536 Kompetenzbeschreibungen des Lehrplanteils B nicht mehr zum Lehrplan Volksschule Baselland. Dies tut sie möglicherweise deshalb, weil der Lehrplanteil B von den Lehrpersonen gemäss Rückmeldungen in der Tat ignoriert wird. Die BKSD zählt deshalb nur noch die Kompetenzbeschreibungen, die im Lehrplanteil A festgeschrieben sind, und kommt so auf weniger als 1'000 Kompetenzbeschreibungen. Die BKSD bestätigt damit aber auch die Untauglichkeit und Irrelevanz des Lehrplanteils B, was die Starke Schule begrüsst.

Alina Isler
Vorstandsmitglied Starke Schule beider Basel