Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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13.04.2023

Ausbildung an die unterschiedlichen Niveaus anpassen

Das Thema Ausbildung der Lehrpersonen der Sekundarstufe I ist omnipräsent. Dies, weil die Situation derzeit unbefriedigend ist: Lehrpersonen müssen heute alle drei Leistungsprofile A (allgemeines Niveau), E (erweitertes Niveau) und P (progymnasiales Niveau) unterrichten, was sich zunehmend als Problem erweist. Die Anforderungen an Lehrpersonen im Niveau P sind andere als im Niveau A. Demnach sollten die Lehrpersonen eine niveauspezifische Ausbildung erhalten, um allen Schüler/-innen gerecht zu werden.

Die heutige Ausbildung der Sekundarlehrpersonen zielt darauf ab, dass die Pädagoginnen und Pädagogen alle drei Leistungsniveaus unterrichten, wobei die Ausbildung auf zwei Arten erfolgen kann.

Integrativer und konsekutiver Ausbildungsweg

Der integrative Ausbildungsweg fordert eine gymnasiale Maturität oder eine vergleichbare Ausbildung. Die gesamte Ausbildung wird an einer Pädagogischen Hochschule (PH) absolviert. Kernelement ist das Studium in drei Schulfächern mit anschliessender Vertiefungsphase in zwei dieser drei Fächer. Der Fokus liegt stark auf der pädagogischen, didaktischen, methodischen und sozialen Ausbildung. Insgesamt dauert die Ausbildung mindestens neun Semester, also 4.5 Jahre.

Die konsekutive Variante fordert ebenfalls eine gymnasiale Maturität oder eine vergleichbare Ausbildung. Nach einem Bachelorabschluss an einer Universität oder einer Fachhochschule, die mindestens drei Jahre dauert, und die fachwissenschaftliche Ausbildung in ein oder zwei Schulfächern beinhaltet, absolvieren die Studentinnen und Studenten eine zweijährig pädagogische, didaktische und methodische Ausbildung an einer PH.

Egal, welche der beiden Ausbildungsmöglichkeiten die angehenden Lehrpersonen absolvieren, sie sind anschliessend berechtigt, alle drei Leistungsniveaus der Sekundarstufe I zu unterrichten.

Auch früher gab es zwei Ausbildungsmöglichkeiten

Früher konnten die angehenden Lehrpersonen der Sekundarstufe I entweder die sogenannte Reallehrer- oder die Sekundarlehrerausbildung absolvieren.

Die Reallehrerausbildung, welche heute dem integrativen Ausbildungsweg ähnelt, berechtigte zum Unterrichten der Realschule (= Niveau A der heutigen Sekundarstufe I). Sie berechtigte jedoch nicht zum Unterrichten der höheren Leistungsniveaus. Die Ausbildung erfolgte an einem «Lehrerseminar» und der Fokus lag auf einer fundierten pädagogischen, didaktischen und sozialen Ausbildung. Die Lehrpersonen durften praktisch alle Schulfächer unterrichten, was für die persönliche Entwicklung und die Berufswahl der Schüler/-innen der Realschulen wichtig war. Die Lernenden konnten dadurch von derselben Lehrperson auf ihrem Weg eng begleitet werden.

Die Sekundarlehrerausbildung von früher entspricht teilweise der heutigen konsekutiven Ausbildung. Die angehenden Lehrpersonen absolvierten zuerst eine dreijährige fachwissenschaftliche Ausbildung an einer Universität in drei Fächern und besuchten anschliessend ein Jahr das sogenannte «Lehrerseminar». Diese Ausbildung befähigte die Lehrpersonen zum Unterrichten in den heutigen Niveaus E und P.

Heutige Ausbildung der Lehrpersonen bedeutet ‘Einheitstopf’

Der heutige ‘Einheitstopf’ der Lehrpersonen stellt sich zunehmend als inadäquat für die jeweiligen Bedürfnisse der Schüler/-innen heraus. Die Lehrpersonen des Niveaus A haben andere Anforderungen betreffend Fähigkeiten und Wissen zu erfüllen als Lehrpersonen, welche das Niveau P unterrichten. Im Niveau A sind die pädagogischen und sozialen Anforderungen an die Lehrpersonen sehr hoch, währenddessen im Niveau P die fachlichen Anforderungen an die Lehrpersonen essenzieller sind und die pädagogischen und sozialen Aspekte weniger fundiert vorhanden sein müssen. Im Niveau E ist ein Mittelweg gefragt.

Die unterschiedliche Gewichtung der Anforderungen resultiert aus der Häufigkeit an sozialen und familiären Problemen und Verhaltensauffälligkeiten bei Schüler/-innen. Im Leistungsniveau A treten diese öfter und intensiver auf als in den beiden anspruchsvolleren Niveaus E und P. Dies liegt nicht zuletzt auch am durchschnittlich höheren Interesse seitens der Eltern an einer intensiven und guten Schulausbildung ihrer Kinder.

Gefordert ist eine auf die unterschiedlichen Leistungsniveaus angepasste Ausbildung

Die Anforderungen an die Lehrpersonen der Sekundarstufe I hängt stark davon ab, in welchem Niveau sie unterrichten. Deswegen sollte die Ausbildung der Lehrpersonen spezifiziert werden. Beispielsweise, dass die angehenden Lehrpersonen je nach Ausbildungsweg die Berechtigung für die Leistungsniveaus E und P oder für Niveaus A und E erhalten. Damit können die Lehrpersonen den Bedürfnissen aller Schüler/-innen gerecht werden.

Mit dem integrativen und dem konsekutiven Weg sind die Grundlagen dafür bereits vorhanden. Weil beim integrativen Weg die pädagogische und soziale Ausbildung deutlich intensiver ist, sollte dieser Ausbildungsweg zur Unterrichtsberechtigung der Niveaus A und E führen. Lehrpersonen hingegen, welche den konsekutiven Ausbildungsweg absolvieren, bei welchem der fachwissenschaftliche Teil betreffend Quantität deutlich umfangreicher ist, sollte hingegen in den Niveaus E und P unterrichten.  

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel