Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen

Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.  

Felix Schmutz, Allschwil

 

Inserat

 
 

News

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15.05.2020, aktualisiert am 11.6.2020

Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung

Der Landrat  an der Landratssitzung vom 11. Juni die vom Regierungsrat vorgeschlagene Vorlage "Bildungsqualität in der Volksschule stärken - Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung" mit 82 : 2 Stimmen bei zwei Enthaltungen sehr deutlich angenommen. Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum. 

Nachdem der Kanton Basel-Landschaft 2010 dem Sonderpädagogik-Konkordat beigetreten ist und die integrative Schulung nach und nach erweitert wurde, wird mit dieser Vorlage eine Änderung im Bildungsgesetz beantragt, damit die Bildungsqualität in der Speziellen Förderung und der Sonderschulung einerseits gesichert bleibt und gleichzeitig weitere Vereinfachungen in den Prozessen ermöglicht werden können.

Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung von Lektionen-Pools, welcher den Schulen im Verhältnis zur Anzahl Schüler/-innen zur Verfügung gestellt wird und über deren Einsatz sie grossteils selbst entscheiden können. Ziel soll es dabei sein, die administrativen und organisatorischen Abläufe zu vereinfachen und gezielt und effizient auf die schulspezifischen Bedürfnisse zu reagieren. So soll die Schulleitung selbst entscheiden können, ob die Förderung durch Schulische Heilpädagogik, Sozialpädagogik, Assistenz oder Regelpädagogik durchgeführt werden soll. Weiterhin liegt es in ihrer Entscheidung, ob die Ressourcen für Einzel- oder Gruppenförderungen oder für gezielte Unterstützung von Regelklassen eingesetzt werden sollen.

Isolierte und intensive Einzelmassen sollen reduziert und der Regelunterricht dafür gestärkt werden. Mit dem Pool kann die Schule personell so organisiert werden, dass Funktionen auf möglichst wenige Lehrpersonen pro Klasse gebündelt werden, was sich wiederum positiv auf eine starke Lernbeziehung auswirkt. 

Ganz generell zeigt sich mit den in der Vorlage angestrebten Anpassungen, dass der Einsatz der Speziellen Förderung vereinfacht und gezielter eingesetzt werden soll, damit der Lernerfolg aller Schüler/-innen gewährleistet wird.

Saskia Olsson, Vorstand Starke Schule beider Basel