Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Schulinterne Weiterbildung für spannenden Geschichtsunterricht

Aus dem Kursprogramm für Sekundarschulen

  • Spannendes Erzählen mit Bildunterstützung
  • Einblicke in 22 kommentierte Unterrichtsreihen mit Meilensteinen zur Welt- und Schweizergeschichte
  • Unterstützendes Material für die Heftgestaltung
  • Diskussionsthesen für kontradiktorische Klassengespräche
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Leserbriefe

Auch in der Bildung gilt: Fokussieren.

In den letzten rund zwanzig Jahren hat sich im Bildungswesen in der Schweiz viel verändert. Wir alle wissen das, vor allem aber die Lehrpersonen, die täglich Schülerinnen und Schülern (SuS) ausbilden. Sicher gibt es verschiedene Ansätze, es gibt keine absolut richtigen Methoden.

Dennoch, was aus der kürzlich publizierten Umfrage der «Starke Schule beider Basel» hervor geht, bestätigt eigentlich nur den gesunden Menschenverstand. Auf den Punkt gebracht: Die verschiedenen Niveaus (A-Zug, P-Zug und E-Zug) teilen eben die SuS in verschiedene Niveaus ein. Die Grundlage zu dieser Einteilung ist das Können der einzelnen SuS. Dass dabei unterschiedliche Ausbildungsmethoden dem jeweils vorhandenen Können angewendet werden sollten, ist auch logisch.

Lehrpersonen sollten sich nicht in allen drei Niveaus besonders gut auskennen, das überfordert. Besser wäre es, wirklich in einem der Niveaus bestens unterrichten zu können, eben fokussieren – das fördert die SuS im jeweiligen Niveau viel besser, was schliesslich allen zugutekommt. Denken wir nur daran, dass alle SuS sich einmal im Berufsleben zurechtfinden müssen. Da kann nur die beste Methode dem Niveau angepasst das beste Ergebnis bringen.

Paul Hofer

 

News

  • Dienstag, Juni 06, 2023

    MINT-Bereich soll bereits in der Primarstufe gefördert werden

    Da es in vielen Fachbereichen an qualifiziertem Personal mangelt, wird auf der Sekundarstufe I und II mit verschiedenen Projekten versucht, die Schülerschaft für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) zu begeistern. Ein parlamentarischer Vorstoss thematisiert nun die Frühförderung, bei welcher auch Schüler/-innen der Primarstufe stärker mit diesen Bereichen in Berührung kommen sollen. (ai)

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  • Dienstag, Mai 30, 2023

    5'194 Lehrpersonen an Baselbieter Schulen

    Im Jahr 2022 arbeiteten an den öffentlichen Schulen im Kanton Basel-Landschaft 5'194 Lehrpersonen, die sich 3'432 Vollzeitstellen teilten. Gegenüber dem Vorjahr 2021 ist das eine Steigerung von rund 100 Vollzeitstellen (+3.1%). (ai)

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  • Samstag, Mai 13, 2023

    Schüler/-innen sollen Französisch abwählen dürfen

    In Basel-Stadt sollen die Fächer Mathematik und Deutsch gestärkt werden. Zwei Möglichkeiten stehen zur Diskussion: Die Schüler/-innen des Leistungsniveaus A sollen ab der 2. Sekundarklasse das oftmals unbeliebte Fach Französisch abwählen dürfen, um die Deutsch- und Mathematikkenntnisse zu stärken. Alternativ dazu könnte auch an den Primarschulen der Fokus vermehrt auf Deutsch und Mathematik gelegt werden, um dann in der Sekundarschule Französisch in allen drei Niveaus beibehalten zu können. (lb)

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  • Freitag, Mai 12, 2023

    Die Idee von Förderklassen auf Erfolgskurs

    An der Landratssitzung vom 11. Mai 2023 wurde der Vorstoss von Landrätin Anita Biedert mit überwältigendem Mehr überwiesen; 62 Ja-Stimmen standen nur gerade mal 2 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen gegenüber. Gefordert wird die Einführung von Förderklassen auf Primar- und Sekundarstufe I für verhaltensauffällige Schüler/-innen. Dies stiess parteiübergreifend auf grosse Zustimmung. (ab)

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  • Freitag, Mai 05, 2023

    Prävention gegen sexualisierte Gewalt soll bereits in der Schule beginnen

    Mitte April hat der Grosse Rat die Motion "Sexualisierte Gewalt: Prävention soll bereits in der Schule beginnen" dem Erziehungsdepartement Basel-Stadt überwiesen. Nun soll innerhalb von zwei Jahren ein Konzept für die Primar- und Sekundarschulen ausgearbeitet werden. (lh)

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Pressespiegel

Der schwierige Alltag der Basler Sekundarlehrer

Zwei Drittel der basel-städtischen Lehrerinnen und Lehrer geben in einer Umfrage an, in den vergangenen fünf Jahren Beschimpfungen und Beleidigungen erfahren zu haben. Die Freiwillige Schulsynode Basel (FSS) fordert vom Erziehungsdepartement diesbezüglich die Bildung einer Taskforce. Lesen Sie den Artikel hier.

[Quelle: BaZ vom 10.05.2023]

 

Bereits im Bruchrechnen kommen sie nicht mehr mit


Viele Jugendliche hätten Mühe mit Mathematik, sagt FDP-Landrätin Jacqueline Bader Rüedi.Derweil meint ein Experte: «Die Kompetenzen der Schüler werden sich durch technische Möglichkeiten verschieben müssen.» Lesen Sie den Artikel hier.

[Quelle: BaZ vom 24.04.2023]

 

Belastungstest für Spezielle Förderung

Ohne sie ist an einen geregelten Unterricht an vielen Schulen nicht mehr zu denken: Schulische Heilpädagogen, Sozialpädagogen oder Assistenzpersonen begleiten Kinder mit einem erhöhten Betreuungsbedarf. Wie diese Integrative Spezielle Förderung (ISF) personell ausgestattet ist, wurde in Baselland mit einer Änderung des Bildungsgesetztes vom Landrat neu geregelt. Lesen Sie den Artikel hier.

[Quelle: bz vom 03.04.2023]

 

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19.08.2022

Aescher Schulleitung droht ein Disziplinarverfahren

Vergangenen Juni verschickte ein Schulleitungsmitglied der Sekundarschule Aesch sensible Schülerdaten und vertrauliche Berichte der Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland (KJP BL) an alle Lehrpersonen. Unterdessen ist der Datenschutzbeauftragte des Kantons Baselland aktiv geworden und hat bei der Schulleitung eine Stellungnahme eingefordert. Dem verantwortlichen Schulleitungsmitglied droht eine personalrechtliche Disziplinarstrafe.

Eine Mutter eines betroffenen Kindes, von dem sensible Daten verschickt wurden, bedankte sich bei der Starken Schule beider Basel (SSbB) für die Offenlegung dieses Faux-pas. Von der Schulleitung sei sie enttäucht. Extrem besorgniserregend sei für sie auch die Tatsache, dass die Weiterleitung des testpsychologischen Berichtes ihres Kindes von KJP BL an die Sekundarschule Aesch ohne ihre Einwilligung erfolgte. Deswegen stellt sich die Frage, ob die verantwortliche Ärztin der KJP BL eine Datenschutzverletzung begangen hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Gemäss den Datenschutzrichtlinien sollen zudem Ergebnisse von testpsychologischen Gutachten nicht an die nächste Schulstufe weitergeleitet werden. Auch bezüglich dieses Punktes ist möglicherweise der Datenschutz verletzt worden, indem Berichte von einzelnen Primarschulen an die Sekundarschule Aesch verschickt wurden.

Die SSbB hat sich in der Zwischenzeit mit dem Datenschutzbeauftragten Markus Brönnimann unterhalten und ihm einige Fragen gestellt:

Welche Daten von Schüler/-innen fallen unter die Datenschutzrichtlinien des Kantons?
Die Bearbeitung sämtlicher Informationen über Schülerinnen und Schüler durch kommunale oder kantonale Schulen in Basel-Landschaft richten sich nach den Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG). Dieses gibt die Rahmenbedingungen für die Datenbearbeitungen vor. Welche Daten von wem zu welchem Zweck bearbeitet werden dürfen, ist stets den Fachgesetzen und den sie konkretisierenden Verordnungen und allfällig vorhanden Weisungen zu entnehmen. Für die vorliegende Konstellation stehen dabei das Bildungsgesetz und seine Verordnungen im Vordergrund.

Können Sie uns die relevanten Paragraphen im Bildungsgesetz sowie in den Verordnungen nennen?
Die direkte Grundbestimmung für die Bearbeitung von Personendaten im schulischen Bereich ist § 4a des kantonalen Bildungsgesetzes. Die Rechtmässigkeit einer Datenbearbeitung kann sich aber auch daraus ergeben, dass sie zur Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe notwendig ist. Dies ist gegenwärtig (auch) Gegenstand unserer Abklärungen.

Wie müssen Schulen mit solchen Daten und Berichten umgehen?
Einerseits dürfen die Personendaten nur gemäss den rechtlichen Vorgaben bearbeitet werden, andererseits müssen sie «angemessen» geschützt werden (§ 8 IDG). Den jeweiligen Lehrpersonen dürfen und sollen alle Informationen zur Verfügung stehen, die sie brauchen, um ihre Aufgabe, welche in den gesetzlichen Vorgaben definiert sind, erfüllen zu können. Informationen, die sie für ihre Aufgabenerfüllung nicht benötigen dürfen sie auch nicht einsehen. Bei der Festlegung der dazu erforderlichen Schutzmassnahmen ist insbesondere auch der Schutzbedarf der bearbeiteten Daten zu berücksichtigen. Bei gewissen Kategorien von Personendaten besteht eine erhöhte Gefahr einer Grundrechtsverletzung, weshalb solche Daten besonders sorgfältig geschützt werden müssen. Welche Massnahmen dabei getroffen werden müssen, ist nur schwer in allgemeiner Weise zu beschreiben, es kommt dabei stets auf die konkreten Umstände an.

Wie können solche «erforderlichen Schritte» aussehen, falls die rechtlichen Bestimmungen tatsächlich verletzt sein sollten?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Als Aufsichtsorgan können wir Empfehlungen abgeben und bei schwerwiegenden Fällen eine Weisung in Form einer Verfügung erlassen. Die Anstellungsbehörde kann personalrechtliche Schritte einleiten.

Werden Sie in diesem Fall aktiv? Welche Schritte unternehmen Sie?
Wir haben eine Sachverhaltsabklärung eingeleitet sowie die Sekundarschule Aesch um eine Stellungnahme gebeten. Nach Erhalt dieser Unterlagen werden wir prüfen, ob eine Verletzung der rechtlichen Bestimmungen vorliegt und – sollte dies der Fall sein – die erforderlichen Schritte einleiten.

Welche möglichen Konsequenzen kann dies für die Schulleitung der Sekundarschule haben?
Die aufsichtsrechtlichen Aufgaben und Kompetenzen der Aufsichtsstelle Datenschutz (ASD) gibt das IDG vor. Allfällige personalrechtliche Massnahmen könnten dabei nicht von der ASD, sondern den zuständigen Schulbehörden getroffen werden.

Wie können Sie Schulleitungen und Lehrpersonen unterstützen, damit der Umgang mit sensiblen Schülerdaten innerhalb der Datenschutzlinien liegt. Ist eine Aufklärungskampagne geplant? Wenn ja, in welcher Form?
Die Datenbearbeitungen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Schule, die sie vornimmt. Es ist auch Bestandteil ihre Führungsaufgabe, die Lehrpersonen entsprechend zu instruieren und sensibilisieren. Primäre Anlaufstation bei Unklarheiten und allfälligen Vorgaben für Schulen und Lehrpersonen der Sekundarschulen ist die BKSD. Als Aufsichtsbehörde hat die ASD unter anderem auch einen gesetzlichen Beratungsauftrag und steht im Rahmen dieser Aufgabe in Kontakt mit den Bildungsbehörden. Bei diesem Austausch mit der BKSD und mit den Schulen stehen Fragen rund um den Datenschutz und der Informationssicherheit im Zentrum.

Im Fall der Sekundarschule Aesch handelt es sich bereits um den zweiten Fall innert wenigen Tagen, in welchem mutmasslich Datenschutzrichtlinien missachtet wurden. Was haben Ihre Abklärungen im ersten Fall ergeben?
Die beiden Fälle sind nach unserer Einschätzung jeweils anders gelagert. Aktuell gehen wir davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt und nicht um ein systematisches Versagen. Wir stellen aber auch fest, dass die zunehmende Digitalisierung die Schulen immer wieder vor grössere Herausforderungen stellt. Mit der BKSD prüfen wir nun parallel, ob und wie das Risiko solcher Vorfälle reduziert werden könnte.

Lena Bubendorf
Sekretariat Starke Schule beider Basel