Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

  • Montag, Februar 17, 2025

    Bald alters- und niveaudurchmischter Unterricht in BS?

    Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)

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  • Samstag, Februar 08, 2025

    Uniprüfungen müssen wiederholt werden

    In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)

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  • Donnerstag, Januar 23, 2025

    Keine ausserschulischen Aktivitäten für Schulkinder der Gemeinde Riehen

    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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  • Freitag, Januar 17, 2025

    Industrienacht bietet Einblick in Arbeitswelt

    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

    Das Jugendbücherschiff legt wieder an

    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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09.10.2024

Abschaffung der Hausaufgaben bedeutet Rückschritt                         

Die Kritik: Hausaufgaben stellen eine ungebührliche Belastung sowohl für die Schülerinnen und Schüler, als auch für die Eltern dar.

Die Kritik an den schulischen Hausaufgaben flammt immer wieder auf. Im Wesentlichen werden folgende Punkte genannt:

  • Den Eltern wird aufgebürdet, bei den Hausaufgaben zu helfen. Da nicht alle dazu in der Lage sind, besteht eine krasse Chancenungerechtigkeit.
  • Hausaufgaben stehlen den Schülerinnen und Schülern Freizeit, die sie zur Erholung und für schulunabhängige Aktivitäten (Sport, Musik, Tanz, etc.) benötigen.
  • Die Schule ist der Ort des Lernens. Alle notwendigen Arbeiten sollten deshalb in der Schule unter Aufsicht und Betreuung durch die Lehrpersonen ausgeführt werden.

Sind diese Vorhaltungen gerechtfertigt?

Zunächst fällt an diesem kritischen Rundumschlag auf, dass Hausaufgaben pauschal und undifferenziert abgelehnt werden. Weder wird nach der Art von Aufgaben unterschieden, noch werden die unterschiedlichen Altersstufen der Kinder und Jugendlichen bezüglich Hausarbeiten separat betrachtet. Alles wird in denselben Topf geworfen. Eine solche Pauschalität ist unqualifiziert, populistisch und einer ernsthaften Diskussion nicht würdig. Bei einer medizinischen Therapie würden sofort alle einsehen, dass es manchmal genügt, ein Mittel einzunehmen oder sich einer Massagesitzung zu unterziehen. Oft reicht dies jedoch nicht aus und Patientinnen und Patienten müssen auch ausserhalb der Praxis noch zusätzliche und zeitaufwändige Anstrengungen unternehmen, um gesund zu werden. 

Das Lernen wird automatisch einer beruflichen Tätigkeit gleichgestellt, die im Büro, in der Fabrik, auf der Baustelle oder in einer ÖV-Fahrerkabine erledigt werden kann. Wenn die Arbeit erledigt ist, kann man abschalten und erholt sich zu Hause. Ein gewaltiger psychologischer Irrtum, tägliche Berufsarbeit auf schulisches Lernen zu übertragen! Lernen unterscheidet sich von einer Arbeitsleistung dadurch, dass sich Schülerinnen und Schüler grundsätzlich neue Dinge zu eigen machen müssen. Sie erfahren Neues, müssen dieses ausprobieren, im Gedächtnis verankern, mit früher Gelerntem verknüpfen, anwenden, wiederholen und üben, schliesslich sich damit in einer Prüfung bewähren. Lernen lässt sich nicht einfach wie Berufsarbeit «erledigen» und vom privaten Leben abzirkeln. Das Gesagte spricht nicht gegen Freizeitaktivitäten und Erholungsphasen, bei denen Schülerinnen und Schüler auch einmal abschalten dürfen.

Ein Teil der Kritik ist durchaus gerechtfertigt

Hausaufgaben können unergiebige Formen annehmen, wenn sie z.B. als Strafe konzipiert werden, wenn sie eine reine Beschäftigungstherapie darstellen, wenn sie Unterricht ersatzweise vermitteln sollen, weil die Zeit in der Schule dafür gefehlt hat, wenn sie Fähigkeiten voraussetzen, die noch nicht vorhanden sein können, wenn von Anfang an klar ist, dass sie nur mit elterlicher Hilfe zu bewältigen sind etc. Dies sind professionelle Fehler, die Hausaufgaben leicht in Verruf bringen und zu Recht angeprangert werden.

Hausaufgaben müssen gewisse Standards einhalten

  1. Aufgaben müssen für die jeweilige Alters- und Niveaugruppe aus dem Unterricht erwachsen und deshalb ohne elterliche Hilfe lösbar sein.
  2. Aufgaben müssen eine sinnvolle Lernleistung im Zusammenhang mit dem Unterricht darstellen: z.B. Übungssequenzen, Wörter einprägen, behandelte Überlegungen auf Neues übertragen, Stoff für Prüfungen wiederholen, etc.
  3. Aufgaben müssen einen angemessenen zeitlichen Rahmen einhalten, der dem Alter und der Reife angepasst ist.
  4. Aufgaben haben erst einen Sinn, wenn Kinder in der Lage sind, diese in ihrem Zweck zu verstehen und sie als notwendigen Teil des Lernvorganges zu akzeptieren.
  5. Die Hilfe der Eltern sollte sich darauf beschränken, für einen ruhigen Arbeitsplatz zu sorgen und ihren Kindern eine Tagesstruktur dafür zu ermöglichen.
  6. Aufgaben können sich sowohl auf den vorangehenden Unterricht beziehen, wenn es darum geht, Stoff zu verarbeiten, als auch auf künftige Lektionen, wenn es darum geht, gedankliche Vorleistungen zu erbringen, die im kommenden Unterricht genutzt werden können.

Funktion der Hausaufgaben

Im Sinne dieser sechs Punkte stellen Hausaufgaben in bestimmten Phasen einen wichtigen Teil des Lernprozesses dar, besonders in höheren Schulstufen der Primarschule und der Sekundarstufe. Lernen findet nämlich idealerweise in einem Wechselspiel statt: Einerseits braucht es den sozialen Rahmen der kundigen Anleitung und des Austausches mit der Lerngruppe im Unterricht. Anderseits ist Lernen eine persönliche Hirnleistung, die nicht ausgelagert werden kann und rein individuell ablaufen muss. Hier können Hausaufgaben eine wichtige Stütze bilden.

Daneben sind Hausaufgaben ein wichtiger Beitrag zum selbstständigen Umgang mit der eigenen kognitiven Entwicklung. Sie fördern die Fähigkeit und das Selbstvertrauen, die nötig sind, um zu erkennen, dass man Lernen nicht auf andere abschieben oder zeitlich abzirkeln kann, sondern dass mit dem Lernen eine ganzheitliche Veränderung der eigenen Person einhergeht, die das Leben bereichert. Es ist stossend, dass ausgerechnet die Kreise, die individuelles und selbstständiges Lernen propagieren, Hausaufgaben abschaffen wollen, obwohl diese tatsächlich einen wichtigen Schritt hin zu eigenverantwortlicher Tätigkeit darstellen und damit ein Baustein in der Entwicklung zur Selbstständigkeit sind.   

Felix Schmutz