Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


News

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    Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).

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    Am Freitag, 9. Mai 2025 findet die dritte Industrienacht in der Region Basel statt. Rund 40 Unternehmen geben von 17–24 Uhr exklusive Einblicke in ihren Arbeitsalltag, ihre Kultur, ihre Geschichte. Für Schüler*innen, Lernende und Studierende ist der Eintritt gratis. (lh)

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  • Donnerstag, Januar 16, 2025

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    Das Basler Jugendbücherschiff ladet mit rund 1'000 neu erschienen Kinder- und Jugendbüchern zum lesen und stöbern ein. Vom 21. Januar bis 11. Februar liegt es an der Schifflände und bietet Veranstaltungen für Schulklassen, Tagesstrukturen und Familien an. (lh)

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  • Mittwoch, Januar 15, 2025

    Jahres- statt Semesterzeugnisse im Kanton BS

    Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten die Schüler*innen der 6. Primarklasse im Kanton Basel-Stadt ein Jahreszeugnis Mitte April. Dieses ersetzt die üblichen Semesterzeugnisse, die vorher jeweils im Januar und Juni ausgestellt wurden. So entschied der Regierungsrat am 7. Januar 2025. (lh)

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Statements an der Pressekonferenz vom 27.10.2016

Rückzug der Harmos-Ausstiegsinitiative

Im Jahr 2006 haben die Stimmberechtigen mit grosser Mehrheit zu einer Harmonisierung der Schulen ja gesagt. Die Schulkinder sollten bei einem Umzug in einen anderen Kanton keine fachlichen Schwierigkeiten erhalten. Hinter diesem Ziel, um das es damals ging, steht die Starke Schule Baselland.

Die Initiative „Ja zum Austritt aus dem gescheiterten und überteuerten Harmos-Konkordat“ wurde im Februar 2014 lanciert. Auslöser für die Lancierung war das Schreiben von alt Regierungsrat Urs Wüthrich vom Januar 2014 an alle Lehrpersonen im Kanton, in welchem er mitteilte: «Der Lehrplan 21 ist verbindlicher Auftrag aus dem Harmos-Konkordat.» Und: «Die Grundsätze des Lehrplans 21 (Zyklen, Kompetenzorientierung, Beurteilung und Bewertung, Fachbereiche) sind nicht in Frage gestellt …»

Gemäss diesem Schreiben war ein Abweichen vom Lehrplan 21 für die Harmos-Kantone nicht möglich. Das hätte bedeutet, dass der Kanton Basel-Landschaft den Lehrplan 21 unverändert mit folgenden Vorgaben hätte übernehmen müssen: Sammelfächer, Zyklen statt Jahresziele, 3‘500 z.T. abstrakte und diffuse Kompetenzbeschreibungen und keine Ausrichtung auf die drei Leistungsprofile A, E und P. Nur mit einem Ausstieg aus dem Harmos-Konkordat hätten wir zum Beispiel die Einführung von Sammelfächern verhindern können. Dies war der Grund für die Lancierung der Harmos-Ausstiegsinitiative.

Erfreulicherweise hat die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) ihre Position aufgrund der heftigen Kritik und der Lancierung von zahlreichen Initiativen in der ganzen Schweiz geändert. Heute ist der Lehrplan 21 nur noch eine unverbindliche Mustervorlage, wie Regierungsrätin Monica Gschwind in einem Interview in der Tageswoche vom 31. Mai 2016 bestätigte: „Der Lehrplan 21 ist eine Mustervorlage, an die sich die Kantone anlehnen können, in der Ausgestaltung der eigenen Lehrpläne aber frei sind."

Vom Januar 2014 bis im Mai 2016 hat die EDK ihre Position betreffend verpflichtender Einführung des Lehrplans 21 also grundsätzlich geändert. Diese positive Entwicklung ist auch Regierungsrätin Monica Gschwind zu verdanken, die in der EDK darauf hingearbeitet hat und uns nun ermöglicht, auch als Harmos-Kanton vom Lehrplan 21 abzuweichen.

Die Harmos-Ausstiegsinitiative ist die wichtigste und zugleich erfolgreichste Initiative der Starken Schule Baselland. Wir konnten mit diesem Volksbegehren den Widerstand gegen die unsäglichen Bildungsreformen weit über die Kantonsgrenzen anstossen. Die Initiative, so wertvoll und wichtig sie damals war, ist heute faktisch irrelevant geworden. Ob wir im Harmos-Konkordat dabei sind oder nicht, hat praktisch keinen Einfluss mehr auf unsere künftige Bildungspolitik.

Der Vorstand der Starken Schule Baselland befürwortet den Rückzug. Den definitiven Entscheid fällen jedoch die Mitglieder des Initiativkomitees.

Alina Isler, Vorstand Starke Schule Baselland
 

Initiative zum Lehrplan 21 eingereicht

Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat den Volkswillen für eine Harmonisierung der Schulen zum Anlass genommen, den kompetenzorientierten Lehrplan 21 zu entwickeln, mit welchem eine völlig neue Unterrichtsphilosophie propagiert wird. Am 18. März 2010 hat die Plenarversammlung der deutschsprachigen EDK-Regionen das „Grundlagenpapier für den Lehrplan 21“ verabschiedet. Darin wird die neue Unterrichtsphilosophie wie folgt beschrieben: «Mit Kompetenzorientierung ergibt sich eine veränderte Sichtweise auf den Unterricht. Lernen wird verstärkt als aktiver, selbstgesteuerter, reflexiver, situativer und konstruktiver Prozess verstanden»

Zu dieser Unterrichtsphilosophie gehört das „selbstgesteuerte Lernen“ in einem Grossraum-Zimmer (beschönigend Lernlandschaft oder Lernatelier genannt), in welchem bis zu 72 Schulkinder weitgehend sich selbst überlassen arbeiten sollen. Die Schüler/-innen haben ihren persönlich eingerichteten, mit Wänden abgeschotteten Arbeitsplatz. Kontrollen der Lehrpersonen, ob ein Kind konzentriert arbeitet oder nicht, sind kaum möglich. Zu unübersichtlich ist der Schulraum. In Baselland gibt es in Pratteln und Frenkendorf solche Grossraum-Zimmer.

Um dieser Unterrichtsphilosophie zum Durchbruch zu verhelfen, liess die EDK hinter verschlossenen Türen im stillen Kämmerlein den Lehrplan 21 entwickeln. Die Teilnehmenden wurden sorgfältig ausgewählt, Kritiker rausgeekelt oder mundtot gemacht.

Der Lehrplan 21 baut auf 3‘500 Kompetenzbeschreibungen auf. Stoffinhalte sind nur exemplarisch angegeben, ein roter Faden fehlt. Exemplarisch das folgende Beispiel einer diffusen Kompetenzbeschreibung: „Schülerinnen und Schüler können allein oder im Gespräch die kommunikative und ästhetische Wirkung und Qualitäten ihrer Texte mithilfe von Kriterien differenziert einschätzen.“

Der Lehrplan 21 stellt einen Paradigmenwechsel dar, der die pädagogische Ausrichtung der Volksschule fundamental verändert. Dies ohne jegliche Legitimation durch das Stimmvolk aber auch ohne jegliche Not, denn das schweizerische Bildungssystem hat die letzten Jahrzehnte sehr gut funktioniert  und ist Garant für die gute Bildung unserer Gesellschaft. Dieses Bildungssystem fundamental zu verändern, ohne wissenschaftliche Begleitung oder Versuchsprojekte, ist fahrlässig.

Zurzeit ist die Bildungsdirektion an der Erarbeitung des neuen Lehrplans Volksschule Baselland. Zwei Modelle, wie der neue Lehrplan aussehen könnte, stehen politisch zur Diskussion:

  1. Der neue Lehrplan Volksschule Baselland besteht aus zwei gleichwertigen Teilen. Teil A beinhaltet Kompetenzbeschreibungen, wie sie der Lehrplan 21 vorsieht. Hierbei würden einzelne Anpassungen gegenüber dem Lehrplan 21 gemacht, wie zum Beispiel das Aufteilen der darin vorgesehenen Sammelfächer in Einzelfächer. Teil B bestünde aus Stoffinhalten und Themen, welche Jahresziele formulieren und die unterschiedliche Ausrichtung der drei Leistungsprofile A, E und P berücksichtigt. Beide Teile wären verbindlich und bilden zusammen den neuen Lehrplan Volksschule Baselland. Dieses Modell erfüllt die Auflagen der Motion „Lehrpläne mit transparenten Stoffinhalten“ von Landrätin Regina Werthmüller. Der Nachteil dieses Modells wäre jedoch, dass die Kompetenzbeschreibungen eine beachtliche Bedeutung hätten. Die von uns kritisierte neue Unterrichtsideologie des Lehrplans 21 wäre weiterhin möglich.
  2. Der neue Lehrplan Volksschule Baselland besteht aus Stoffinhalten und Themen, welche verbindlich sind. In einem unverbindlichen Anhang werden Kompetenzen aufgelistet, die den Lehrpersonen als Hilfestellung dienen. Dieses Modell rückt die Kompetenzbeschreibungen in den Hintergrund. Der neuen Unterrichtsideologie, wie sie der Lehrplan 21 vorsieht, würde die Basis entzogen. Das Grundlagenpapier zum Lehrplan 21, welches die Plenarversammlung der D-EDK am 18.3.2010 verabschiedet hat, wäre für unseren Kanton nicht mehr relevant.

Unsere Initiative „Ja zu Lehrplänen mit klar definierten Stoffinhalten und Themen“ strebt dieses zweite Modell an. Heute reichen wir diese Initiative mit 2'602 Unterschriften ein.

Saskia Olsson, Geschäftsleiterin Starke Schule Baselland