


Leserkommentar
Soziale Medien sind für Jugendliche Fluch und Segen
Einerseits vereinfachen sie Kontakte, Absprachen, ständigen Austausch und schaffen damit eine soziale Dauerpräsenz der Beteiligten. Allerdings ist dies nur eine medial vermittelte Präsenz, letztlich eine Vortäuschung des Gruppenerlebnisses mit Avataren. Diese vermittelte Sozialität ist menschlich unvollständig, oft eine Art Rollenspiel, sie ist nur Ersatz für tatsächliche Präsenz und birgt wie alle Ersatzbefriedigungen Suchtgefahr. Anderseits leisten die sozialen Treffpunkte auch eine gesteigerte Möglichkeit zu unsozialem Verhalten: Ausgrenzung, Diskriminierung, Erniedrigung, Mobbing. Die Öffentlichkeit, welche die Medien schaffen, potenzieren die negative Wirkung solcher Praktiken, da sie nicht mehr auf einzelne Mitglieder einer Gruppe beschränkt sind, sondern das Opfer in aller medialen Breite zur Schau stellen. Angegriffene können auch nicht im direkten Austausch reagieren, sie müssen das Ungemach zunächst ohnmächtig über sich ergehen lassen. Ein Verbot während der frühen Teenagerzeit wäre deshalb eine bedenkenswerte Schutzmassnahme. Ob sie allerdings durchsetzbar und nicht leicht technisch zu umgehen ist, bleibt für mich fraglich.
Felix Schmutz, Allschwil
Inserat
News
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Dienstag, April 01, 2025
Elektroingenieur Marcel Hofmann leitet diesen Freitag der 14.03.2025 einen Vortrag über das Thema «Streitpunkt Smartphone» im Seniorenzentrum Schönthal in Füllinsdorf. Dabei soll besprochen werden wie wir unsere Kinder im Umgang mit dem Handy und Social Media begleiten könnten. (ch)
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Montag, März 31, 2025
Die Suche nach geeigneten Französischlehrpersonen für die Primar- und Sekundarschulen wird immer schwieriger. Der Lehrpersonenmangel ist seit längerem eines der dringenden Probleme im Bildungswesen, damit die Unterrichtsqualität nicht leidet. (ch)
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Dienstag, März 04, 2025
Die Sekundarschule Laufen im Kanton Baselland hat seit dem neuen Schuljahr ein allgemeines Handyverbot an der Schule eingeführt. Die Schüler:innen müssen ihr Handy zu Beginn des Schultags abgeben und erhalten es zum Unterrichtsschluss wieder. (as)
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Montag, Februar 17, 2025
Der Regierungsrat von Basel-Stadt beantragt eine Gesetzesänderung, um alters- und niveaudurchmischtes Lernen an allen Volksschulen in Basel-Stadt zu ermöglichen. Grundlage dafür ist eine mehrjährige Pilotphase an drei Schulen. (ai)
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Samstag, Februar 08, 2025
In Ferrara, einer italienischen Universität, müssen 362 Student*innen ihre Psychologieklausur nachholen, weil an der Prüfung mit KI getrickst wurde. (lb)
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Donnerstag, Januar 23, 2025
Aufgrund eines mangelnden Budgetplans werden die Schulkinder der Gemeinde Riehen in diesem Jahr keine Schulausflüge machen dürfen (as).
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Abstimmungen vom 24. September 2017
Nein zur Streichung der Privatschulbeiträge
Der Staat will bei den Privatschulen sparen, indem er die kantonalen Beiträge für den Besuch von Privatschulen streicht. Laut Vorlage belaufen sich die Sparmassnahmen dabei auf 3.7 Mio. Franken. Ausser Acht wird jedoch die Tatsache gelassen, dass bei der Streichung der Beiträge, die heute an die Eltern der betroffenen Kinder ausgezahlt werden, künftig weniger Kinder die Privatschulen besuchen und dafür wieder mehr Kinder an die Volksschulen gehen.
Während der Kanton pro Kind, welches an eine Privatschule geht, CHF 2‘500.- einspart, muss er für die Kinder, die neu an die Volksschule gehen im Schnitt CHF 17‘500.- pro Jahr ausgeben. Der Staatshaushalt wird heute durch die Kinder, die an Privatschulen gehen (knapp 2‘000 Schüler/-innen) also eher entlastet als strapaziert. Auch der Regierungsrat rechnet mit zusätzlichen Klassenbildungen, wenn die Kantonsbeiträge gestrichen werden, da sich viele Eltern nur wegen diesen Beiträgen die Kosten für die Privatschulen leisten können
Volk lehnt Privatschulbeiträge ab
Bei den Abstimmungen am 24. September hat sich das Stimmvolk mit 58.69% für die Streichung der Privatschulbeiträge ausgesprochen. Bisher wurden jedem Kind, welches eine Privatschule besucht, ein Unterstützungsbeitrag von 2'500 Franken vom Kanton bezahlt. Künftig wird es nur noch für Schüler/-innen aus Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung geben und diese wird sich mit Abstufungen auf maximal 2'500 Franken belaufen.
Auch wenn das Abstimmungsergebnis selbstverständlich zu akzeptieren ist, bedauert die Starke Schule beider Basel die Annahme dieser Gesetzesvorlage. Wir fordern, dass die Härtefallregelung fair ausgearbeitet und die Abstufungen der Beiträge für Familien mit niedrigen Einkommen gerecht vorgenommen wird, damit auch Schüler/-innen aus ärmeren Verhältnissen weiterhin die Möglichkeit haben, eine Privatschule zu besuchen.