Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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Abstimmungen vom 24. September 2017

Nein zur Streichung der Privatschulbeiträge

Der Staat will bei den Privatschulen sparen, indem er die kantonalen Beiträge für den Besuch von Privatschulen streicht. Laut Vorlage belaufen sich die Sparmassnahmen dabei auf 3.7 Mio. Franken. Ausser Acht wird jedoch die Tatsache gelassen, dass bei der Streichung der Beiträge, die heute an die Eltern der betroffenen Kinder ausgezahlt werden, künftig weniger Kinder die Privatschulen besuchen und dafür wieder mehr Kinder an die Volksschulen gehen.

Während der Kanton pro Kind, welches an eine Privatschule geht, CHF 2‘500.- einspart, muss er für die Kinder, die neu an die Volksschule gehen im Schnitt CHF 17‘500.- pro Jahr ausgeben. Der Staatshaushalt wird heute durch die Kinder, die an Privatschulen gehen (knapp 2‘000 Schüler/-innen) also eher entlastet als strapaziert. Auch der Regierungsrat rechnet mit zusätzlichen Klassenbildungen, wenn die Kantonsbeiträge gestrichen werden, da sich viele Eltern nur wegen diesen Beiträgen die Kosten für die Privatschulen leisten können

 

 

Volk lehnt Privatschulbeiträge ab

Bei den Abstimmungen am 24. September hat sich das Stimmvolk mit 58.69% für die Streichung der Privatschulbeiträge ausgesprochen. Bisher wurden jedem Kind, welches eine Privatschule besucht, ein Unterstützungsbeitrag von 2'500 Franken vom Kanton bezahlt. Künftig wird es nur noch für Schüler/-innen aus Familien mit kleinem Einkommen eine Unterstützung geben und diese wird sich mit Abstufungen auf maximal 2'500 Franken belaufen.

Auch wenn das Abstimmungsergebnis selbstverständlich zu akzeptieren ist, bedauert die Starke Schule beider Basel die Annahme dieser Gesetzesvorlage. Wir fordern, dass die Härtefallregelung fair ausgearbeitet und die Abstufungen der Beiträge für Familien mit niedrigen Einkommen gerecht vorgenommen wird, damit auch Schüler/-innen aus ärmeren Verhältnissen weiterhin die Möglichkeit haben, eine Privatschule zu besuchen.