Starke Schule beider Basel (SSbB)

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Leserkommentar

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Das Baselbieter Personalgesetz öffnet der Willkür Tür und Tor, indem es Vorgesetzte ermächtigt, Angestellte zu drangsalieren, ohne dass diese sich zur Wehr setzen können. Eine solche Gesetzgebung erinnert an totalitäre Regime und steht damit in krassem Widerspruch zu einer demokratischen Staatsordnung. Darüber hinaus verhindert dieses Gesetz eine Selbstkorrektur kantonaler Einrichtungen. Paradebeispiel in diesem Zusammenhang ist die Volksschule. Diese wurde durch eine die Realität ignorierende linke Bildungspolitik kaputt reformiert. Wer wäre hier besser geeignet, auf bestehende Missstände im Schulbetrieb aufmerksam zu machen, als Lehrkräfte? Doch diese bringen ihren Mund nicht auf, weil er durch erwähntes Personalgesetz geknebelt ist. Jüngstes Beispiel sind die vom LCH verheimlichten negativen Ergebnisse zur Umfrage betreffend Abschaffung der Leistungszüge und der Noten. Doch Whistleblower, die auf die Unterschlagung aufmerksam machen, wollen anonym bleiben, «weil sie mit Repressionen ihrer Schulleitungen rechnen...» (http://starke-schule-beider-basel.ch/archiv/Archiv_Artikel/WashatderLCHzuvertuschen.aspx), wenn diese eine weitere schulische Grossreform befürworten.

Felix Hoffmann, Sekundarlehrer
 
 

Zum Artikel «Fataler Fehler im Baselbieter Personalgesetz»

Der Artikel nennt ein gravierendes Problem beim Namen. Danke, dass das mal jemand aufs Tapet bringt! Und seien wir ehrlich: Wenn leichtfertig mit Verwarnungen gedroht wird oder solche gar ausgesprochen werden, trifft es meistens die Falschen. Entscheidend bei Verwarnungen ist häufig nicht der mangelnde Einsatz oder die ungenügende Arbeitsleistung, sondern bloss, welche Beziehung jemand zum Schulleiter hat. Wenn ein Lehrer es sich sehr einfach macht und den Unterricht kaum vorbereitet, aber einen guten Draht zum Rektor hat, passiert ihm garantiert nichts. Das System ist in seiner Willkür total unfair. Wer engagiert ist, aber eine Verwarnung erhält, nur weil der Schulleiter ihn oder sie persönlich nicht mag, wird völlig verunsichert. Eine Verwarnung ist eine krasse Massnahme, mit der man nicht gedankenlos um sich schlagen sollte. Man muss immer bedenken, welche Folgen das haben kann.

(Name der Redaktion bekannt)

 


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7. März 2021

Klarer Entscheid des Stimmvolkes

Das Baselbieter Stimmvolk möchte im Bildungsgesetz keine Beschränkung der Anzahl Kompetenzbeschreibungen im Lehrplan Volksschule Baselland auf maximal 1'000 festschreiben. Die Starke Schule beider Basel (SSbB) akzeptiert diesen Volksentscheid von heute Sonntag.

Der Baselbieter Lehrplan besteht aus zwei Teilen, welche die Titel «Stoffinhalte und Themen» (Lehrplanteil A) respektive «Kompetenzbeschreibungen» (Lehrplanteil B) tragen. Seit längerer Zeit kritisiert die SSbB, dass in allen Fächern (ausser in Englisch und Französisch) die Lehrplanteile «Stoffinhalte und Themen» deutlich zu umfangreich sind und ebenfalls – wie der Lehrplanteil B – weitgehend aus Kompetenzbeschreibungen bestehen.

Der Volksentscheid vom Juni 2018 für klar definierte Stofflehrpläne wurde nicht umgesetzt. Dies war der Auslöser für die Lancierung der Initiative zur Beschränkung der Anzahl Kompetenzbeschreibungen mit dem Ziel, den politischen Druck auf das Amt für Volksschulen (AVS) und den damaligen Bildungsrat zu erhöhen.

Neu zusammengesetzter Bildungsrat greift korrigierend ein

Der neu zusammengesetzte Bildungsrat hat in der Zwischenzeit u.a. auch aufgrund der breiten Kritik der Lehrpersonen aller drei Schulstufen (Primarstufe, Sek. 1 und Sek. 2) die Notwendigkeit der Überarbeitung des Lehrplans Volksschule Baselland gemäss der von den Lehrpersonen geäusserten Kritik anerkannt und kürzlich das AVS beauftragt, die Lehrplanteile «Stoffinhalte und Themen» in zahlreichen Fächern (Deutsch, Mathematik, Geschichte und Geografie) zu überarbeiten und betreffend Struktur und Umfang dem stark reduzierten Französisch-Lehrplan anzupassen. Folgend ein vom AVS verdankenswerterweise zur Verfügung gestellter Auszug des neu erarbeiteten Lehrplanteils «Stoffinhalte und Themen» für das Fach Deutsch, der ab Schuljahr 2022/23 in Kraft treten soll.

Abb. 1: Auszug aus dem vom AVS neu vorgeschlagenen Lehrplanteil A für das Fach Deutsch

Zusätzlich beauftragte der Bildungsrat das AVS auch die Methodenfreiheit des Unterrichtens bei der Überarbeitung entsprechend zu berücksichtigen. Die Methodenfreiheit ist eine grundsätzliche Forderung, welche für die SSbB sowie den Lehrerinnen- und Lehrerverein nicht verhandelbar war und nun ebenfalls in den Lehrplänen Einzug findet.

Signifikante Verbesserung des Lehrplans

Diese neu erarbeitete Version stellt im Vergleich zur aktuellen eine bemerkenswert signifikante Verbesserung dar. Sollte der gesamte Deutschlehrplan sowie auch die anderen Fächer betreffend Struktur, Klarheit und Reduktion des Umfangs entsprechend überarbeitet werden, so beurteilt die SSbB dies als sehr guten Kompromissvorschlag.

Die SSbB begrüsst die vom Bildungsrat getroffenen Aufträge an das AVS und nimmt die positive Entwicklung der letzten Wochen und Monate betreffend Lehrplan erfreut zur Kenntnis. Wir sind überzeugt, dass den Lehrpersonen dank der getroffenen Entscheide des neu zusammengesetzten Bildungsrates ab dem Schuljahr 2022/23 in allen Fächern gute Lehrplanteile «Stoffinhalte und Themen» zur Verfügung stehen werden.

Lehrpersonen können frei wählen, ob sie mit dem Lehrplanteil A oder B arbeiten wollen

Zur erfreulichen Entwicklung beigetragen hat auch der kürzlich publizierte massgebende Entscheid von Regierungsrätin Monica Gschwind, dass die Lehrpersonen frei entscheiden, mit welchem der beiden Lehrplanteile «Stoffinhalte und Themen» oder «Kompetenzbeschreibungen» sie arbeiten wollen. Bereits heute wird der Lehrplanteil B «Kompetenzbeschreibungen» aufgrund seines unübersichtlichen Umfangs und seiner mangelnden Qualität von einer grossen Mehrheit der Lehrpersonen ignoriert. Diese Haltung wird nun mit dem regierungsrätlichen Entscheid legitimiert.

Faktisch bedeutet dies auch, dass die 3'536 Kompetenzbeschreibungen des Lehrplans 21 im Kanton Basel-Landschaft zwar Bestandteil des Lehrplans bleiben, jedoch aufgrund der Nichtbeachtung durch die Lehrpersonen zur legalisierten Makulatur geworden sind. Dies ist möglicherweise auch der Grund, weshalb sich Regierungsrätin Monica Gschwind dahingehend geäussert hat, dass die Ziele der Initiative zur Beschränkung der Anzahl Kompetenzbeschreibungen im Kern faktisch erfüllt werden: "Der Baselbieter Regierungsrat erachtet das Anliegen der Gesetzesinitiative zur Reduktion der Kompetenzbeschreibungen in den Lehrplänen der Volksschule bereits als erfüllt." [Quelle]

Summa summarum

Einmal mehr zeigt sich, dass die Lancierung einer formulierten Volksinitiative, verbunden mit einer konsequenten Politik und Beharrlichkeit einen ausreichend grossen Druck erzeugen kann, der in der Sache positive Veränderungen bereits Wochen und Monate vor der Abstimmung einleitet. Deshalb haben möglicherweise die etablierten Parteien und das Stimmvolk darauf verzichtet, die mit der Initiative angestrebten Veränderungen im Bildungsgesetz explizit zu verankern und selbst die SSbB beurteilt die Entwicklung sowie die erreichten Zwischenziele als positiv.

Soeben aufgeschaltet

Eine fundierte Analyse zur Entwicklung des Lehrplans können Sie im Artikel "Lehrpläne: Ein Lehrstück in politischer Strategie" von Felix Hoffmann. Klicken Sie hier.