Baselland duldet weiterhin Machtmissbrauch an Schulen
Keine Sanktion führt in der Arbeitswelt zu mehr Konflikten und Folgeproblemen wie ausgesprochene oder angedrohte Verwarnungen von Vorgesetzten gegenüber Mitarbeitenden. Der Grund dafür ist einfach: Verwarnungen gelten im Arbeits- und Personalrecht in der Schweiz, insbesondere im öffentlichen Dienst, gemeinhin als letzte Zurechtweisung bei ungenügenden Leistungen oder ungebührlichem Verhalten, bevor es zur Kündigung kommt.