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Primarschule Allschwil

Primarschule Allschwil

«D Lehrerschaft lauft drvoo» – Primarschule Allschwil schafft es an die Fasnacht, 18.02.2026 von Lena Bubendorf

Die diesjährige Allschwiler Fasnacht fand unter dem Motto «D’Lehrerschaft lauft drvoo» statt. Das zeigt, wie sehr die Geschehnisse an der Primarschule Allschwil das ganze Dorf beschäftigen. Auf der Website der Allschwiler Fasnacht erklären die Fasnächtler, dass dieses Motto zum Nachdenken anregen soll. «Alle Beteiligten sollen gemeinsam die Situation ruhig, professionell und lösungsorientiert bereinigen, damit die Primarstufe Allschwil in ruhigere Gewässer findet».

Bild: Allschwiler Fasnacht

Die Plaketten sind natürlich passend zum Motto gestaltet. Sie zeigen wütende Lehrpersonen auf der Flucht. Im Hintergrund (ganz links) steht ein ahnungslos aussehender «Clown», welcher «den Schulrat und die Schulleitung symbolisiert». Der «Waggislehrer» hantiert mit einer Kündigung, eine «Lehrerin im Kostüm» ist sichtlich erschüttert über ihren Abtritt und ganz vorne die wütende «Alti Dante», die schon ihre Schulsachen gepackt hat und davonstampft.

Die Allschwiler Fasnacht wurde von tausenden Leuten besucht. Dementsprechend wird das Thema Primarschule Allschwil und das weitere Vorgehen diesbezüglich noch mehr im Blick der Öffentlichkeit stehen. Die bedenklichen Zustände an der Primarschule Allschwil hat die Starke Schule beider Basel im Juni 2025 mit dem Artikel «Führungsstil der Schulleitung löst Flut von Kündigungen aus» publik gemacht. Das Medienecho war enorm.

AVS wird betreffend aufsichtsrechtlicher Anzeige aktiv, 14.12.2025 von Alina Isler

Im November 2025 reichte die Starke Schule beider Basel (SSbB) eine aufsichtsrechtliche Anzeige wegen möglicher Verletzungen der Fürsorgepflicht sowie der Personalgesetzgebung gegen die Schulleitung und den Schulrat der Primarschule Allschwil ein. Nun reagiert das Amt für Volksschulen (AVS).

Auslöser der Anzeige war ein aussergewöhnlich hoher Abgang von rund dreissig Lehrpersonen der Primarschule Allschwil letzten Sommer. Diese aussergewöhnlich hohe Fluktuation deutet auf gravierende strukturelle Probleme hin. Die SSbB hat von zahlreichen Lehrpersonen Informationen und Dokumente betreffend Mobbing, Schikanen und Missachtung der Personalgesetzgebung an der Primarschule erhalten. Insbesondere werden rechtswidrige Befristungen von Arbeitsverträgen beanstandet, die wiederholt verlängert wurden, ohne dabei die in der Personalverordnung vorgesehenen Voraussetzungen dafür zu erfüllen.

In einem Schreiben an den Schulrat der Primarschule Allschwil hält das AVS Folgendes fest: «Die Prüfung, ob sich die erhobenen Mängel gegen die Verwaltungseinheit richten, die von der BKSD zu beaufsichtigen ist, hat ergeben, dass im Fall der angezeigten Missachtung des Personalgesetzes und der Personalverordnung mit Bezug auf den Abschluss von befristeten Arbeitsverhältnissen durch die Schulleitung ein vermeintliches Fehlverhalten gerügt wird. Gemäss § 82 Abs. 1 Bstb.b des Bildungsgesetzes ist der Schulrat Anstellungsbehörde der Schulleitung. Damit ist auch der Schulrat für die Überprüfung des vermeintlichen Fehlverhaltens der Schulleitung zuständig.»

Aus diesem Grund hat das AVS die aufsichtsrechtliche Anzeige der SSbB an den Schulrat der Primarstufe Allschwil weitergeleitet «mit der Aufforderung (…) ggf. erforderliche Schritt einzuleiten».

Weiter teilt das AVS mit: «Für eine vermeintliche Verletzung der Fürsorgepflicht der Primarschule Allschwil allgemein, die neben der Schulleitung auch den Schulrat betrifft, liegt die Zuständigkeit für die Behandlung der Anzeige bei der BKSD. Diese wird in absehbarer Zeit dazu Stellung nehmen.»

Der Schulrat muss nun die Anzeige betreffend arbeitsrechtlichen Fehlverhalten der Schulleitung bearbeiten und ggf. erforderliche Schritte einleiten. Betreffend Verletzung der Fürsorgepflicht der Primarstufe Allschwil liegt die Zuständigkeit bei der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD). Diese wird in nächster Zeit zur aufsichtsrechtlichen Anzeige Stellung nehmen.

Die SSbB erwartet, dass das AVS künftig konsequent sicherstellen wird, dass Personalgesetz sowie Personalverordnung eingehalten werden, um allen Mitarbeitenden ein rechtskonformes Arbeitsumfeld bieten zu können.

SSbB reicht aufsichtsrechtliche Anzeige ein, 12.11.2025 von Jürg Wiedemann

Die Starke Schule beider Basel (SSbB) hat vor wenigen Tagen erfahren, dass an der Primarschule Allschwil weiterhin Lehrpersonen nur über befristete Arbeitsverträge verfügen, obwohl sie gemäss Personalgesetz und Personalverordnung Anspruch auf unbefristete Verträge hätten. Aus diesem Grund reicht die SSbB bei der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion eine aufsichtsrechtliche Beschwerde ein, folgend der Wortlaut:

Aufsichtsrechtliche Anzeige gemäss § 43 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG BL) gegen die Schulleitung und den Schulrat der Primarschule Allschwil wegen systematischer Verletzungen des Personalrechts, Missmanagements und Führungsversagens.

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Primarschule Allschwil verzeichnete im Sommer einen beispiellosen Abgang von rund dreissig Lehrpersonen, darunter zahlreiche langjährig angestellte Pädagoginnen und Pädagogen. Diese aussergewöhnlich hohe Fluktuation deutet auf gravierende strukturelle Probleme hin, die nicht allein durch individuelle Faktoren erklärt werden können. Lehrpersonen berichten von Mobbing, Schikanen, Vetternwirtschaft und Missachtung der Personalgesetzgebung, und dies nicht erst seit dem letzten Schuljahr.

Verletzung der Fürsorgepflicht

Das Klima an der Schule sei vergiftet, die Arbeitsbelastung hoch und die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden gefährdet. Der SSbB sind Erkrankungen von Lehrpersonen bekannt, die in direktem Zusammenhang mit den beschriebenen Missständen stehen. Dies stellt eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers dar.

Missachtung des Personalgesetzes und der Personalverordnung

Die Ombudsstelle Basel-Landschaft stellte bereits 2023 fest, dass an verschiedenen Schulen rechtswidrige befristete Arbeitsverträge ausgestellt wurden. Gemäss § 5 der Personalverordnung ist der Arbeitsvertrag in der Regel unbefristet abzuschliessen; § 6 nennt nur drei zulässige Ausnahmen (befristete Aufgabe, Stellvertretung, unvollständige Ausbildung).

In Allschwil wurden jedoch Verträge wiederholt befristet verlängert, ohne dass diese Bedingungen erfüllt waren. Teilweise wurden die 48-Monats-Höchstgrenze sowie die maximale Anzahl von drei aufeinanderfolgenden Befristungen überschritten. Dies stellt einen klaren Verstoss gegen geltendes Recht dar. Darüber hinaus wurde berichtet, dass befristete Verträge gezielt eingesetzt wurden, um die gesetzlich vorgeschriebene Probezeit innerhalb eines unbefristeten Arbeitsvertrages zu umgehen. Statt der maximal zulässigen sechsmonatigen Probezeit wird neuen Lehrpersonen ein sogenanntes „Probejahr“ in Form eines befristeten Vertrages auferlegt. Ein solches Vorgehen stellt eine Umgehung der Personalverordnung dar und ist rechtlich unzulässig.

Aufarbeitung des Fehlverhaltens

Statt diese Missstände aufzuarbeiten, verbreiteten Schulrat und Schulleitung ein Schreiben an alle Mitarbeitenden, das mit inhaltsleeren Floskeln von „Weiterentwicklung“ und „Stärkung“ ablenkt, ohne die Ursachen für die massive Fluktuation zu benennen. Eine glaubwürdige Zukunftsinvestition setzt jedoch eine schonungslose Ursachenanalyse voraus: Klärung der Verantwortlichkeiten, Aufarbeitung von Fehlverhalten und Wiederherstellung eines rechtskonformen, gesundheitsförderlichen Arbeitsumfelds. Solange dies nicht geschieht, verstärkt jede Rede von Weiterentwicklung das Misstrauen.

Die SSbB verlangt daher die sofortige Einleitung einer formellen aufsichtsrechtlichen Untersuchung durch die BKSD, das AVS sowie den Rechtsdienst des Personalamts.

Gegenstand der Untersuchung haben sämtliche Personalentscheide der letzten fünf Jahre zu sein, insbesondere die Rechtmässigkeit aller befristeten Arbeitsverträge gemäss § 5 und § 6 der Personalverordnung (Dauer, Anzahl, Begründung).

Behebung der Missstände

Wir fordern unverzügliche Korrekturmassnahmen: Allen betroffenen Lehrpersonen sind unbefristete Verträge rückwirkend ab dem Zeitpunkt anzubieten, ab dem der gesetzliche Anspruch bestand. Zudem ist die Eignung der Schulleitung, insbesondere des Rektors und sämtlicher Konrektorinnen, sowie die Funktionsfähigkeit des gesamten Schulrats zu überprüfen.

Von besonderer Dringlichkeit ist die Einhaltung der Fürsorgepflicht: Angesichts der uns bekannten Krankheitsfälle ist ein Eingreifen erforderlich, um künftig gesundheitliche Schäden bei Mitarbeitenden zu verhindern.

Erweist sich ein Führungsversagen oder eine systematische Missachtung von Rechtsnormen, sind personelle Konsequenzen zu ziehen, bis hin zu Abberufungen oder Rücktritten der verantwortlichen Funktionsträger.

Die SSbB ist überzeugt, dass sofortiges Handeln zwingend ist, um weiteren gesundheitlichen, pädagogischen und organisatorischen Schaden von Lehrpersonen, Eltern und Kindern abzuwenden.

Ombudsstelle kritisiert rechtswidrige Verträge an Schulen, 07.09.2025 von Lena Bubendorf

Im Jahresbericht 2023 berichtete die Ombudsstelle über systematisch erfolgte rechtswidrige Vertragsausstellungen an Baselbieter Schulen. Dabei wies sie klar darauf hin, in welchen Ausnahmefällen und wie lange befristete Verträge ausgestellt werden dürfen. Folglich mussten das Amt für Volksschulen (AVS) und die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) bereits vor einem Jahr von solchen Unrechtmässigkeiten Kenntnis haben.

Die Ombudsstelle berichtete über mehrere Klagen von Mitarbeitenden, vor allem im pädagogischen Bereich, die stets mit neuen befristeten Arbeitsverträgen angestellt wurden. Dies, obwohl für Lehrpersonen mit abgeschlossener Ausbildung gemäss §5 der Personalverordnung gilt: «Der Arbeitsvertrag ist in der Regel unbefristet abzuschliessen». Ausnahmen regelt §6 der Personalverordnung. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nur dann zulässig, wenn eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt ist:

a. für Anstellungen, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung befristet sind;
b. für den befristeten Einsatz in einer Stellvertretungsfunktion;
c. für Anstellungen von Lehrpersonen, wenn die Ausbildung unvollständig ist.

Ist keine dieser Ausnahmen gegeben, besteht ein Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Zudem darf ein befristeter Vertrag mit derselben Funktion nicht mehr als dreimal hintereinander abgeschlossen werden. Ebenso beträgt die Gesamtdauer aller befristeten Verträge grundsätzlich nicht mehr als 48 Monate.

Ombudsstelle spricht Klartext

Weiter beschreibt die Ombudsstelle zwei «Konstellationen» bei denen besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist:

Es ist unzulässig, dass Vorgesetzte neue Mitarbeitende für ein Jahr befristet anstellen um herauszufinden, ob sie für den Job qualifiziert sind und ins Team passen. «Ein solches Probejahr stellt eine Umgehung der Probezeitvorschriften dar und ist rechtlich unzulässig», betont die Ombudsstelle. Der Kanton etwa sieht bei Lehrpersonen eine Probezeit von 6 Monaten vor.

Die zweite Konstellation wird als «einfache Beendigung des Vertrages» deklariert. So muss der befristet angestellten Person nicht gekündigt werden, sondern die Vorgesetzten können einfach darauf warten, bis der Vertrag ausläuft. Die Ombudsstelle schreibt dazu: «Man kann so die Kündigungsvorschriften umgehen. Dies ist selbstverständlich kein zulässiger Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages.»

Fazit

AVS und BKSD mussten spätestens nach Erscheinen des Jahresberichts der Ombudsstelle 2024 Kenntnis von rechtswidrigen Vertragsausstellungen an gewissen Schulen haben. Es stellt sich die Frage, weshalb der Kanton nicht längst gehandelt und dafür gesorgt hat, dass Personalgesetz und Personalverordnung an allen Schulen konsequent eingehalten werden.

Die Starke Schule beider Basel fordert AVS und BKSD auf, die rechtswidrige Praxis bei der Ausstellung von befristeten Verträgen zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass den betroffenen Lehrpersonen rückwirkend auf den 1. August 2025 unbefristete Verträge angeboten werden.

Überforderter Allschwiler Schulrat uneinsichtig, 29.08.2025 von Jürg Wiedemann

Hochtrabendes Geschwurbel, bestehend aus lauter leeren Floskeln, aber ohne jeglichen Informationsgehalt ‒ dies ein Schreiben des Schulrats der Primarschule Allschwil von dieser Woche an alle Lehrpersonen und Mitarbeitenden der Primarstufe.

Hintergrund: Rund dreissig Lehrpersonen haben im Sommer die Primarschule verlassen. Ihre Kritik ist heftig: Mobbing, Schikanen, Vetternwirtschaft und Missachtung von Personalgesetz und Personalverordnung, verantwortet durch Schulleitungsmitglieder, geduldet durch den Schulrat. Die SSbB und mehrere Medien berichteten ausführlich.

Das Schreiben des Schulrats

Das von Schulratspräsidentin Nicole Morellini und dem Vize-Präsidenten Martin Imoberdorf unterzeichnete Schreiben, welches der Starken Schule beider Basel (SSbB) vorliegt, verharmlost die Situation und wirft Nebelkerzen. Anstelle von Einsicht in Bezug auf offenkundige Fehlentwicklungen und anstelle der Herstellung eines Mindestmasses an Transparenz versteckt man sich hinter einem nichtssagendem Bürokratenjargon, wie er in mittelprächtigen Management-Kursen vermittelt wird:

«Im Rahmen interner und externer Evaluationen werden derzeit für die Primarstufe Allschwil Handlungsfelder und Entwicklungsmassnahmen aufgezeigt. Es ist uns ein Anliegen, unsere weiteren Schritte auf dieser Grundlage zu planen. Wir stehen vor einer wichtigen Phase der Weiterentwicklung und wollen gestärkt aus dieser Situation gehen. Im Zentrum der Weiterentwicklung der Primarstufe Allschwil stehen die Präzisierung zentraler schulischer Prozesse sowie die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, Schulleitung, Schulrat und Gemeinderat. Eine Vertretung des Amts für Volksschulen wird die Primarstufe Allschwil in diesem Prozess begleiten und die lösungsorientierte Weiterentwicklung gezielt unterstützen. Schulrat und Schulleitung sehen darin eine Chance und begrüssen die Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksschulen, um die Qualität und Kontinuität unserer Schule weiter zu stärken.»

Schulrat signalisiert Vertuschung der Probleme und betreibt Augenwischerei

Wer „Entwicklung“ ruft, bevor die Ursachen klar sind, signalisiert, dass er Probleme vertuschen will, statt sie zu lösen. In Allschwil haben rund dreissig teilweise langjährig unterrichtende Lehrpersonen gekündigt oder den Vertrag nicht mehr verlängert, ein Vorgang, der zwingend nach einer schonungslosen Ursachenanalyse verlangt. Bevor nicht offengelegt wird, weshalb es zu diesen Abgängen kam, und solange die Missstände nicht konsequent bekämpft und letztlich behoben werden, erweckt jede Rede von „Weiterentwicklung“ den Eindruck von Augenwischerei. Es ist wohlfeil zu behaupten, man wolle «gestärkt aus der Situation gehen», wenn die Probleme und deren Ursachen nicht einmal im Ansatz erkannt und mit klaren Worten benannt werden. Offenkundig versucht man, die Lehrpersonen mit solchen inhaltsleeren Worthülsen für dumm zu verkaufen.

Wenn das Fundament bröckelt, bringt ein Entwicklungspaket nichts. Erst wenn das Fundament stabilisiert ist, kann man sinnvoll überhaupt über Zukunft reden. Lehrpersonen, Eltern und die Öffentlichkeit erkennen sehr genau, ob Probleme nur überdeckt oder tatsächlich bearbeitet werden.

Entwicklung ohne Aufarbeitung wirkt lächerlich und verstärkt das Misstrauen

Eine echte Zukunftsinvestition setzt voraus, dass Ursachen benannt, Verantwortlichkeiten geklärt und Missstände beseitigt werden. Nur auf dieser Grundlage lässt sich neues Vertrauen gewinnen und nur dann kann die Rede von Weiterentwicklung glaubwürdig sein.

Der Schulrat ist in der Pflicht, seine Aufgaben, die er von Amtes wegen hat, wahrzunehmen. Dazu gehört auch, die Eignung der Schulleitungsmitglieder, insbesondere diejenige des Rektors Martin Münch, kritisch zu prüfen und erforderlichenfalls die notwendigen personalrechtlichen Entscheide zu fällen, auch wenn diese unangenehm sind. Ist der Schulrat dazu nicht fähig, wofür einiges spricht, wäre ein vorzeitiger Rücktritt ein Zeichen der Stärke, nicht der Schwäche.

Primarschule Allschwil — Kritik reisst nicht ab, 31.07.2025 von Kathrin Zimmermann

Der von der Starken Schule beider Basel (SSbB) veröffentlichte Artikel zu den Missständen an der Primarschule Allschwil löste ein enormes Echo aus, sowohl bei den Medien als auch in der Bevölkerung. Unterdessen meldeten sich weitere unterrichtende und ehemalige Lehrpersonen, welche Vetternwirtschaft, Schikanen, Machtgehabe und Missachtung des Personalgesetzes anprangern.  

Das grosse Interesse am Thema zeigt sich auch darin, dass der von der SSbB publizierte Artikel «Führungsstil von Schulleitungen löst Flut von Kündigungen aus» innert weniger Tage mit 2’534-mal sehr oft angewählt wurde. Dieses Echo verdeutlicht die Brisanz und die Dringlichkeit des Problems.

Auch die neuen Zuschriften bestätigen die Kritikpunkte

Die seit Ferienbeginn eingetroffenen weiteren Zuschriften, sieben an der Zahl, bestätigen die Kritikunkte: Mehrere Lehrpersonen schreiben, dass sie aufgrund des Verhaltens des Rektors die Primarschule Allschwil verlassen haben, teilweise bereits vor Jahren. Eine Lehrperson mit einem unbefristeten Vertrag wurde dazu gedrängt, die Kündigung einzureichen.

Nachfolgend auszugsweise einige Rückmeldungen im Wortlaut:

  • «Ich habe die Primarschule Allschwil [bereits früher] verlassen, habe eigentlich auch damit abgeschlossen. Da ich aber einige kenne, die immer noch stark von der Willkür und der Vetternwirtschaft betroffen sind, wollte ich mich doch melden. (…) Ich habe verschiedene Dinge vom Rektor versprochen erhalten, aber auch von der einen Schulleiterin, die nicht eingehalten wurden. Das ergab für mich eine finanzielle Einbusse, aber auch emotionale Probleme. Darum habe ich Allschwil verlassen».
  • «Viele haben langjährige befristete Verträge, fünf bis sieben Jahre.» Gemäss Personalgesetz und Personalverordnung ist dies klar nicht zulässig. Nach drei Jahren in der gleichen Funktion müssen Lehrpersonen einen unbefristeten Vertrag erhalten.
  • Eine «Heilpädagogin wollte in einer Integrationsklasse bleiben, als diese einen Lehrpersonenwechsel hatte. Auch die [neue] Klassenlehrperson wollte mit dieser Heilpädagogin arbeiten, auch mit den Kindern lief es gut. Da ja alle anderen Bezugspersonen wechselten, wäre es wichtig gewesen, dass diese Person [gemeint ist die Heilpädagogin] in der Klasse hätte bleiben können. Sie musste aber wechseln und zwar in die Klasse der Tochter der Schulleiterin. Das Schulkind steht absolut nicht im Zentrum, sondern die Vetternwirtschaft.» Profiteurin dieser Zwangsversetzung ist die Tochter der Schulleiterin, welche nun durch eine erfahrene und «tolle Heilpädagogin» unterstützt wird.
  • Eine Lehrperson betont die herrschende «Vetternwirtschaft». Wer eine gute Beziehung mit der Schulleitung pflegt oder mit ihr befreundet ist, wird belohnt. Jene Lehrpersonen, die sich auch mal kritisch äussern, bekommen dies schnell zu spüren und werden zu «Einzelgesprächen» vorgeladen.
  • Ich «habe Allschwil (…) verlassen, da ich mich nur noch über die Schulleitung aufgeregt habe. Ich hoffe, dass die Schulleitung endlich ersetzt wird!!!»

Auf Anfrage der Starken Schule beider Basel teilt die Schulratspräsidentin Nicole Morellini mit: «Der Schulrat nimmt eingehende Vorwürfe ernst und geht diesen nach. Auskünfte zu internen Prozessen werden nicht erteilt.»

Personeller Neuanfang ist notwendig

Es zeigt sich, dass ein personeller Neuanfang unabdingbar ist, damit sich die Machtverhältnisse und der Umgang mit der operativen Macht an der Primarschule Allschwil ändern.

Im September wird die Starke Schule beider Basel (SSbB) das Thema in einem Austauschgespräch mit Regierungsrätin Monica Gschwind und Beat Lüthy, Leiter Amt für Volksschulen (AVS), besprechen. Ziel muss es sein, dass auch an der Primarschule Allschwil Personalgesetz und Personalverordnungen sowie die Weisungen und Richtlinien des AVS eingehalten werden. Vetternwirtschaft, Schikanen und Missachtung der Gesetze haben an Baselbieter Schulen nichts zu suchen. Ein Klima gegenseitigen Respekts und Vertrauens sind entscheidend für ein funktionierendes Schulleben.

Führungsstil der Schulleitung löst Flut von Kündigungen aus, 24.06.2025 von Jürg Wiedemann

14 teils langjährige und erfahrene Primarlehrpersonen haben ihr Arbeitsverhältnis an der Primarschule Allschwil auf Ende dieses Schuljahres gekündigt – dies teilte die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) auf Anfrage im Landrat mit. Hinzu kommen alle Lehrpersonen, die eine Verlängerung ihres auslaufenden Arbeitsvertrages ablehnten.

Die Vorwürfe vieler Lehrpersonen an die Adresse der Schulleitung wiegen schwer: willkürliches, schikanöses und gesetzwidriges Verhalten, Mobbing, Vetternwirtschaft mit der Bevorzugung von Familienangehörigen eines Schulleitungsmitgliedes, sowie ein autoritärer, teils diktatorischer Führungsstil.

Primarlehrpersonen erhalten Maulkorb

Der Starken Schule beider Basel (SSbB) sind in den vergangenen Tagen E-Mails, Briefe und verschiedene Dokumente von rund einem Dutzend Lehrerinnen und Lehrern zugestellt worden – mit brisantem Inhalt: Die Zustände an der Primarschule Allschwil seien laut mehreren Zuschriften sehr belastend. 

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Seit einiger Zeit, so berichten Betroffene, sei eine freie Meinungsäusserung im Konvent kaum mehr möglich. Lehrpersonen, die es dennoch wagten, wurden vom Rektor zitiert und zurechtgewiesen. Vieles deutet darauf hin, dass den Primarlehrpersonen stillschweigend ein Maulkorb verpasst wurde – offenbar eine Überreaktion eines Schulleitungsmitglieds.  

Der Rektor soll inzwischen seit Wochen krankgeschrieben sein. Nun ist er auf Tauchstation: Antworten auf Fragen der SSbB oder eine klärende Stellungnahme? Fehlanzeige. Wir hätten seine Darstellung gerne in diesem Artikel berücksichtigt.

Vetternwirtschaft – eine üble Sache

Es scheint kein Einzelfall zu sein: Schulleitungsmitglieder sollen bei Anstellungen und Stundenwünschen systematisch Familienangehörige, deren Freundinnen und Bekannte bevorzugen. Eine Lehrperson teilt uns mit, dass die Tochter einer Schulleiterin eine Unterstufenklasse erhielt und in dasjenige Schulhaus wechseln darf, in welchem ihre Mutter die Schulleiterin ist.

Eine andere Lehrperson schreibt in einem längeren Brief an die SSbB deutlich und ausführlich, dass eine solche Bevorteilung eigener Familienangehörigen und Freunden nicht haltbar sei.

Demgegenüber würden Wünsche von langjährigen und erfahrenen Lehrpersonen, die sich auch mal kritisch äussern, von der Schulleitung ignoriert oder sie würden sogar als Strafmassnahme aus ihren gut funktionierenden Teams herausgerissen, in ein anderes Schulhaus zwangsversetzt und das Ganze als Führungsmassnahme deklariert.

Ein Klima der Angst und Verunsicherung

Eine Primarlehrperson beschreibt uns die Situation wie folgt: «An der Primarschule Allschwil herrscht, aufgrund der Handlungen der Schulleitung, ein Klima voller Angst und Verunsicherung. Dieser belastende Zustand besteht nun seit fast zwei Jahren und verschärft sich zusehends». Zugespitzt habe sich die Situation, «nachdem sich das Kollegium für eine Kollegin starkgemacht hat, die ein Jahr lang vom Rektor (…) einen unbefristeten Vertrag versprochen bekam, diesen aber nicht erhalten hat». Solche «wiederholten Versprechen seitens der Schulleitung, die nicht eingehalten wurden», würden dem «Schulklima schaden».

Eine andere Lehrperson beschreibt den Führungsstil des Schulleiters als autoritär, bisweilen diktatorisch und prangert eine erhebliche Vetternwirtschaft an. Sie empfinde den Rektor als «empathielos».

Wird kantonales Recht missachtet? Streit um Entlastungslektionen.

Seit dem Schuljahr 2023/24 erhalten Klassenlehrpersonen der Primarstufe eine Jahreslektion zur Entlastung für administrative Aufgaben im Rahmen ihrer Klassenführung. Der Umgang mit dieser Entlastungslektion ist im kantonalen «Merkblatt Entlastungslektion Klassenlehrpersonen Primarstufe» durch das Amt für Volksschulen (AVS) geregelt. Insbesondere bei Teilpensen und geteilten Klassenlehrfunktionen im Jobsharing hält das Merkblatt unmissverständlich fest: «Eine Auszahlung der Entlastungslektion ist nicht möglich». (siehe folgende Darstellung aus dem Merkblatt) 

Nicht so in Allschwil: Lehrpersonen mussten sich laut mehreren E-Mails diese Entlastungsstunden auszahlen lassen – entgegen den unmissverständlichen Vorgaben des kantonalen Merkblatts. Eine Gutschrift in der Stundenbuchhaltung wurde ihnen verweigert. Warum die Schulleitung diese klare Weisung des AVS ignoriert, bleibt offen. Eine entsprechende Anfrage der SSbB bei der Schulleitung blieb unbeantwortet. Eine Schulleiterin verweigerte die Auskunft und verwiess lapidar auf die Schulratspräsidentin.

Kettenverträge sind meist unzulässig – die rechtliche Situation

Für Lehrpersonen mit abgeschlossener Ausbildung gilt gemäss §5 der Personalverordnung: «Der Arbeitsvertrag ist in der Regel unbefristet abzuschliessen». Ausnahmen regelt §6 der Personalverordnung. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nur dann zulässig, wenn eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt ist:

a. für Anstellungen, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung befristet sind;
b. für den befristeten Einsatz in einer Stellvertretungsfunktion;
c. für Anstellungen von Lehrpersonen, wenn die Ausbildung unvollständig ist.

Ist keine dieser Ausnahmen gegeben, besteht ein Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Zwei typische Beispiele für rechtlich zulässige Befristungen gemäss §6 der Personalverordnung sind: Wenn eine Klasse vorübergehend eröffnet und dafür eine zusätzliche Lehrperson benötigt wird (lit. a.) oder wenn es sich um eine Vertretung z.B. bei einem Mutterschaftsurlaub handelt (lit. b.).

Wenn keine Ausnahmeregel vorliegt, bedeutet das faktisch: Lehrpersonen mit abgeschlossener Ausbildung werden in der Regel unbefristet angestellt. Während der ersten sechs Monate gilt die gesetzlich vorgesehene Probezeit, in der das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unter erleichterten Bedingungen gekündigt werden kann.

Für Lehrpersonen, die ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben, sind in §6 die Abs. 2 und 5 relevant: Absatz 2 legt fest, dass die Gesamtdauer aller befristeten Arbeitsverhältnisse in der Regel 48 Monate nicht überschreiten soll. In Absatz 5 wird ergänzt, dass befristete Arbeitsverträge für dieselbe Funktion mit derselben Person in der Regel höchstens dreimal hintereinander abgeschlossen werden dürfen.

Für Lehrpersonen bedeutet das konkret: Da sie in der Regel keinen Funktionswechsel durchlaufen, ergibt sich faktisch eine maximale Befristungsdauer von 36 Monaten (drei aufeinanderfolgende Einjahresverträge in derselben Funktion).

Bei einem Funktionswechsel, was bei Lehrpersonen im Normalfall nicht vorkommt, wäre die 48-Monatsregel gemäss §6, Abs. 2 der Personalverordnung wirksam. Eine fortgesetzte Befristung ohne gesetzliche Grundlage ist daher rechtswidrig.

Missachtung von Personalgesetz und Personalverordnung

Zahlreiche Mails und Briefe belegen, dass sich der Rektor der Primarschule Allschwil wiederholt über die Vorgaben des Personalgesetzes und Personalverordnung hinwegsetzt. Gleichzeitig scheint die Schulratspräsidentin nicht in der Lage, die Einhaltung der personalrechtlichen Bestimmungen durch die Schulleitung wirksam durchzusetzen. Nachfolgend ein exemplarischer Fall:

«Nachdem ich nun meinen fünften Arbeitsvertrag mit der Primarschule Allschwil erhalten soll und mir Herr (…) [genannt wird der Name des Rektors] mehrmals einen unbefristeten Vertrag zugesichert hat, war ich sehr irritiert und enttäuscht (…) zu erfahren, dass der Arbeitsvertrag wieder nur ein befristeter sein soll.» Nach einem klärenden Gespräch mit der Schulleitung, wurde der Lehrperson eröffnet, «dass sie möglicherweise gar keinen Vertrag mehr erhalten» wird. Und dies, obwohl der Stundenplan bereits an die Eltern verschickt und das «zugesagte Pensum in SAL eingetragen» wurde und der Rektor der Lehrperson «ein Budget von Fr. 1´800.- zugesprochen» hat «für ein Projekt mit der neuen Klasse im neuen Jahr».

Die Drohung der Schulleitung, dieser Lehrperson keinen neuen Vertrag zu erteilen, stellt ein klares Zeichen mangelnder Führungskultur dar und eine grobe Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben.

Der eingeschaltete Lehrerinnen- und Lehrerverband Baselland (LVB) reagiert mit einer «Anzeige arbeits- und führungsrechtlicher Missstände in der Schulleitung der Primarstufe Allschwil» und weist auf «schwerwiegende Führungsmängel im Schulbetrieb Allschwil» hin, die«nicht nur individualrechtlich, sondern auch aufsichtsrechtlich und systematisch Relevanz entfaltet». Das vom LVB treffend und brillant verfasste Schreiben deckt die «widersprüchliche Personalführung, strukturelle Benachteiligung und systematische Verunsicherung» auf.

Und weiter: «Der Führungsstil der Schulleitung Allschwil zeichnet sich gemäss mehreren Rückmeldungen durch hohen Druck, mangelnden Respekt gegenüber Mitarbeitenden und fehlender Gesprächskultur auf. In den letzten zwei Jahren haben zahlreiche engagierte und langjährige Mitarbeitende die Schule verlassen – ein Umstand, der nicht etwa zur Reflexion führte, sondern zur Verschärfung der Kontrolle und Ausgrenzung seitens der Führungsverantwortlichen.»

Das oben dargestellte Beispiel ist nur eines von vielen, das die fortgesetzte Missachtung des Personalgesetzes und der Personalverordnung dokumentiert.

Die Schulleitung bedient sich sogenannter Kettenverträge (= jährlich befristeter Arbeitsverhältnisse), die über mehrere Jahre hinweg fortgesetzt werden, ohne dass ein unbefristeter Vertrag ausgestellt wird. Auch wenn eine rechtliche Qualifikation als „Kettenvertrag“ erst im Einzelfall durch ein Gericht erfolgen würde, deutet die systematische Praxis auf ein strategisches Machtmittel hin: Lehrpersonen, die als kritisch gelten, erhalten schlicht keinen neuen Vertrag.

Ausweichmanöver statt Aufsicht – eine überforderte Schulratspräsidentin

Die SSbB hat die Schulratspräsidentin mit konkreten Fragen zur Personalkrise an der Primarschule Allschwil konfrontiert. Ihre Antwort offenbart eine klare Verweigerungshaltung: Anstatt auf die nachweislich dokumentierten Vorwürfe oder die 14 Kündigungen einzugehen, versteckt sie sich hinter formalen Floskeln. Mit Verweis auf Datenschutz und Amtsgeheimnis weicht sie sämtlichen substanziellen Fragen aus – obwohl eine grundsätzliche Stellungnahme zur Arbeitssituation ohne Offenlegung personenbezogener Daten problemlos möglich wäre.

Besonders bezeichnend ist ihre Rückfrage nach dem «Zusammenhang» der Anfrage der SSbB, obwohl dieser angesichts der zahlreichen Kündigungen und eingegangenen Beschwerden offensichtlich ist.

Die pauschale Delegation der Verantwortung an den Kanton wirkt wie ein Ablenkungsmanöver einer Amtsträgerin, die entweder nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, zu den schwerwiegenden Vorwürfen von Mobbing und der Rechtsverletzungen Stellung zu beziehen.

Fazit

Die dokumentierten Führungsschwächen in der Schulleitung offenbaren gravierende systemische Defizite, verschärft durch eine überforderte und wenig durchsetzungsfähige Schulaufsicht. Wo Kontrollinstanzen versagen und destruktive Führungspraktiken toleriert oder gar gefördert werden, entsteht ein toxisches Arbeitsumfeld, das die Schulqualität gefährdet und Lehrpersonen, Schüler/-innen sowie Eltern nachhaltig belastet.

Der Fall zeigt exemplarisch, wie schwerwiegende und teils irreversible Schäden durch personelle Fehlbesetzungen in Leitungsfunktionen entstehen können. Eine funktionierende Schule braucht integre, kompetente und kooperationsfähige Führungspersönlichkeiten, die das Wohl der Institution über Eigeninteresse stellen.

Angesichts der dokumentierten Missstände ist ein personeller Neuanfang unvermeidlich. Sowohl in der Schulleitung als auch im Schulrat müssen die verantwortlichen Personen zum Wohl der Schule ihre Ämter niederlegen und durch charakterlich geeignete, professionell ausgewiesene Personen ersetzt werden. Mit dem Ziel einer transparenten, respektvollen und konstruktiven Führungskultur. Nur so kann das beschädigte Vertrauen wiederhergestellt und eine positive Entwicklung der Primarschule Allschwil ermöglicht werden.