Zwei kantonale Volksinitiativen in Baselland
Initiative 1
Zwei Fremdsprachen an der Primarschule sind zu viel
Zwei Fremdsprachen an der Primarschule überfordern viele Schulkinder. Sie können die Lernziele insbesondere in Französisch nicht erreichen und sind demotiviert und frustriert. Der Einstieg in den Fremdsprachenunterricht erfolgt zu früh. Sinnvoller ist es, an den Primarschulen auf eine Fremdsprache zu verzichten und dafür mehr Zeit in Deutsch und Mathematik zu investieren.
Die Initiative fordert, dass an der Primarschule nur eine Fremdsprache unterrichtet wird. Sofern der Bund nichts anderes vorgibt, soll der Englischunterricht in der 5. Primarklasse und der Französischunterricht an den Sekundarschulen beginnen.
Ich unterstütze diese Initiative mit einem einmaligen finanziellen Beitrag.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Initiative 2
Keine digitalen Geräte in den ersten vier Primarschuljahren
Primarschulkinder werden durch digitale Geräte (Laptops, Tablets, Handys) abgelenkt und können sich nicht auf die Lerninhalte konzentrieren. Deshalb ist es sinnvoll, den Einsatz solcher Geräte an den Primarschulen einzuschränken. Zu diesem Zweck sollen die Primarschülerinnen und Primarschüler nicht mit persönlichen digitalen Geräten in der Schule ausgerüstet werden. Ein punktueller Einsatz schuleigener Laptops oder Tablets in nur wenigen Lektionen pro Woche bleibt ab der 5. Primarklasse erlaubt.
Die Initiative fordert, dass die Primarschulkinder in der Schule keine persönlichen digitalen Geräte erhalten. Ein beschränkter Einsatz von schuleigenen Laptops und Tablets soll ab der 5. Primarklasse in wenigen Lektionen pro Woche jedoch erlaubt sein.
Ich unterstütze diese Initiative mit einem einmaligen finanziellen Beitrag.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Merkblatt Unterschriftenbögen
Wer darf unterschreiben?
- Nur stimmberechtigte Personen im Kanton Basel-Landschaft
(Schweizer Bürger:innen, mind. 18 Jahre alt, politisch nicht entmündigt). - Die Person muss in der angegebenen Gemeinde stimmberechtigt sein.
Unterschriftenbogen – formale Regeln
- Pro Unterschriftenbogen nur eine Gemeinde
- Gemeindename muss korrekt und vollständig angegeben sein
(offizielle Schreibweise, keine Abkürzungen). - Jede Person füllt ihre Zeile vollständig selbst und handschriftlich aus
- Keine Gänsefüsschen („ “), dito-Zeichen oder Wiederholungsstriche
- Keine Bleistifte verwenden – nur Kugelschreiber oder Tinte.
Typische Fehler vermeiden
- Falsche oder unvollständige Adresse (z. B. nur Strasse ohne Hausnummer).
- Spitznamen oder nur Initialen statt amtlichem Namen.
- Unleserliche Schrift.
- Gemeinde stimmt nicht mit Wohnort überein.
- Eine Person unterschreibt mehrmals (zählt nur einmal, Rest ungültig).
- Unterschrift ausserhalb der vorgesehenen Zeile oder Randnotizen.