Starke Schule beider Basel (SSbB)

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News

  • Samstag, September 06, 2025

    Neues Lehrmittel zur Stadtkunde

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zu Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Samstag, August 30, 2025

    Hitzeschutzstrategie an Basler Schulen

    Die Basler Regierung befürwortet die Ausarbeitung einer Hitzeschutzstrategie für Schulen. Die zunehmende Belastung der Schülerinnen und Schüler und aller Mitarbeitenden soll gedämmt werden und somit wieder ein lernförderliches Umfeld sichergestellt sein. (lbu)

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  • Freitag, August 29, 2025

    Amok-Fehlalarm an Basler Primarschule

    Am vergangenen Dienstagmorgen ging bei der Basler Polizei ein Amokalarm der Primarschule Lysbüchel ein. Folglich fuhr die Polizei mit einem Grossaufgebot zur Schule, wo sich schnell herausstellte, dass es sich um einen Fehlalarm handelte. (lbu)

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  • Sonntag, August 24, 2025

    Frei verfügbares Stadtkunde-Lehrmittel

    Unter der Leitung von PD Dr. Alexandra Binnenkade hat ein Team von Basler Lehrpersonen und externen Fachleuten ein digitales Lehrmittel zur Stadtkunde entwickelt. Es ersetzt den Stadtkunde-Ordner und ist unter www.stadtkunde.ch erreichbar. (ch)

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  • Sonntag, Juli 27, 2025

    Überarbeitung des Stipendiensystems

    Grossrat Raoul I. Furlano (LDP) kritisiert das Stipendiensystem der Universität Basel. In seiner Motion thematisiert er das Problem, dass die finanzielle Unterstützung für Studierende häufig erst Monate nach Studienbeginn ausgezahlt wird und deswegen Betroffene auf eigenständig organisierte Übergangslösungen angewiesen sind. (lbu)

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  • Samstag, Juli 26, 2025

    Erhöhung des Freibetrags für Stipendienbeziehende

    Aktuell dürfen Studierende nur bis zu 6'000 Franken jährlich, also 500 Franken monatlich verdienen, um den vollen Stipendienbetrag zu erhalten. Dieser Betrag wirkt einerseits abschreckend, um praktische Erfahrungen zu sammeln und verhindert andererseits, dass Studierende für ihre Zukunft nach dem Studium sparen oder gar ihren derzeitigen Lebensunterhalt zu sichern. (lbu)

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07.09.2025

Ombudsstelle kritisiert rechtswidrige Verträge an Schulen

Im Jahresbericht 2023 berichtete die Ombudsstelle über systematisch erfolgte rechtswidrige Vertragsausstellungen an Baselbieter Schulen. Dabei wies sie klar darauf hin, in welchen Ausnahmefällen und wie lange befristete Verträge ausgestellt werden dürfen. Folglich mussten das Amt für Volksschulen (AVS) und die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) bereits vor einem Jahr von solchen Unrechtmässigkeiten Kenntnis haben.

Die Ombudsstelle berichtete über mehrere Klagen von Mitarbeitenden, vor allem im pädagogischen Bereich, die stets mit neuen befristeten Arbeitsverträgen angestellt wurden. Dies, obwohl für Lehrpersonen mit abgeschlossener Ausbildung gemäss §5 der Personalverordnung gilt: «Der Arbeitsvertrag ist in der Regel unbefristet abzuschliessen». Ausnahmen regelt §6 der Personalverordnung. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nur dann zulässig, wenn eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt ist:

a. für Anstellungen, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung befristet sind;
b. für den befristeten Einsatz in einer Stellvertretungsfunktion;
c. für Anstellungen von Lehrpersonen, wenn die Ausbildung unvollständig ist.

Ist keine dieser Ausnahmen gegeben, besteht ein Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Zudem darf ein befristeter Vertrag mit derselben Funktion nicht mehr als dreimal hintereinander abgeschlossen werden. Ebenso beträgt die Gesamtdauer aller befristeten Verträge grundsätzlich nicht mehr als 48 Monate.

Ombudsstelle spricht Klartext

Weiter beschreibt die Ombudsstelle zwei «Konstellationen» bei denen besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist:

Es ist unzulässig, dass Vorgesetzte neue Mitarbeitende für ein Jahr befristet anstellen um herauszufinden, ob sie für den Job qualifiziert sind und ins Team passen. «Ein solches Probejahr stellt eine Umgehung der Probezeitvorschriften dar und ist rechtlich unzulässig», betont die Ombudsstelle. Der Kanton etwa sieht bei Lehrpersonen eine Probezeit von 6 Monaten vor.

Die zweite Konstellation wird als «einfache Beendigung des Vertrages» deklariert. So muss der befristet angestellten Person nicht gekündigt werden, sondern die Vorgesetzten können einfach darauf warten, bis der Vertrag ausläuft. Die Ombudsstelle schreibt dazu: «Man kann so die Kündigungsvorschriften umgehen. Dies ist selbstverständlich kein zulässiger Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages.»

Fazit

AVS und BKSD mussten spätestens nach Erscheinen des Jahresberichts der Ombudsstelle 2024 Kenntnis von rechtswidrigen Vertragsausstellungen an gewissen Schulen haben. Es stellt sich die Frage, weshalb der Kanton nicht längst gehandelt und dafür gesorgt hat, dass Personalgesetz und Personalverordnung an allen Schulen konsequent eingehalten werden.

Die Starke Schule beider Basel fordert AVS und BKSD auf, die rechtswidrige Praxis bei der Ausstellung von befristeten Verträgen zu unterbinden und dafür zu sorgen, dass den betroffenen Lehrpersonen rückwirkend auf den 1. August 2025 unbefristete Verträge angeboten werden.

Lena Bubendorf
Vorstand Starke Schule beider Basel