28.12.2024
Immer weniger Lehrpersonen arbeiten 100%
In der Vergangenheit wurden im Kanton Basel-Landschaft mehrere Vorstösse zur Verhinderung von Kleinpensen eingereicht, die zu politischen Diskussionen geführt haben. Lehrpersonen sollen gemäss den Autoren "Vollschaffen", worunter man ein Arbeitspensum von mindestens 90% versteht.
Die Regierung hat diese Forderung bislang stets abgelehnt. Zwar anerkennt sie, dass grössere Pensen verschiedene Vorteile haben. Trotzdem beurteilt der Regierungsrat eine kantonale Festlegung eines Mindestpensums als Massnahme zur Bekämpfung des Fachkräftemangels an den Schulen nicht als zielführend. Er möchte den Handlungsspielraum und die Autonomie der kantonalen und kommunalen Schulleitungen in Bezug auf den Personaleinsatz nicht durch zusätzliche Reglementierungen einschränken. Kantonale Vorgaben bezüglich eines Mindestpensums sind in der Gesetzgebung derzeit nicht vorhanden - weder bei Verwaltungsangestellten noch bei den Lehrpersonen.
Mehrheit der Lehrpersonen arbeitet weniger als 80%
Per 31. März 2024 hat der Kanton Basel-Landschaft laut dem Personal-Informations-System (SAP) 5'909 Lehrpersonen an öffentlichen Schulen beschäftigt. Die Verteilung der Pensengruppen ist in der folgenden Tabelle nach Anzahl Personen und ihrer prozentualen Anstellung aufgezeigt.
Pensen in Stellenprozent per 31. März 2024
Schulstufen | < 20% | 20% - 40% | 40% - 60% | 60% - 80% | > 80% |
Musikschule | 74 | 128 | 125 | 82 | 32 |
Primarstufe | 137 | 444 | 770 | 682 | 1’195 |
Sekundarstufe I | 111 | 151 | 254 | 301 | 481 |
Sekundarstufe II | 112 | 115 | 168 | 258 | 330 |
Sonderschulung | - | 2 | 15 | 11 | 18 |
Total | 434 | 840 | 1’332 | 1’334 | 2’056 |
Zu beachten ist, dass die Anzahl 5'909 Festanstellungen nicht mit der Summe der letzten Zeile in der Tabelle übereinstimmt. Diese Differenz ist darauf zurückzuführen, dass einige Lehrpersonen in zwei Schulstufen unterrichten und in beiden Schulstufen gezählt wurden.
Wenige arbeiten weniger als 20%
Der Anteil der Angestellten mit einem Pensum < 20% ist eher gering. Bezogen auf die Gesamtzahl der Beschäftigten entsprechen diese 434 lediglich einem Prozentsatz von 7,3%. Ein Grossteil davon sind angehende Lehrpersonen, die zurzeit ihre Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule oder der Universität absolvieren. Ihnen wäre es gar nicht möglich mehr zu arbeiten. Ein Verbot von Kleinpensen hätte zur Folge, dass diese Studentinnen und Studenten entweder gar nicht mehr arbeiten könnten oder das Pensum aufstocken und damit die Ausbildungszeit verlängern müssten. Beides sind unerwünschte Effekte, zumal die Gefahr einer Verschärfung des Lehrermangels besteht, wenn die angehenden Lehrpersonen keine Kleinpensen mehr übernehmen können.
Anteil Vollpensum nimmt stetig ab
Die Anzahl Vollstellen hat in den letzten 14 Jahre um 8% abgenommen. Mit 18% verzeichnet die Sekundarstufe I die grösste Reduktion. Verantwortlich dafür dürfte die überdurchschnittliche Belastungssituation sein. Die geringste Abnahme mit nur 1% verzeichnet die Primarstufe. Auf der Sekundarstufe II sind es 8%.

Die SSbB lehnt ein Verbot ebenfalls ab
Die Starke Schule beider Basel (SSbB) teilt die Position der Bildungsdirektion und lehnt ein Verbot von Kleinstpensen ab. Die Vorteile von grossen Pensen sind zwar vorhanden, die Nachteile eines Verbots von Kleinstpensen überwiegen jedoch deutlich. Um den Lehrermangel zu beheben, wäre eine Attraktivitätssteigerung des Lehrberufes die wirksamere Lösung. Dass Ursachenforschung für den Rückgang der grossen Pensen betrieben und Hand geboten werden muss, ist dringend angezeigt. Ein Verbot der kleinen Pensen würde die Situation lediglich verschärfen.
Ich will daraus hinaus, dass man zuerst einmal herausfinden muss, woran es liegt, dass die LPs ihre Pensen sukzessive verkleinern. Freiwillig passiert dies wohl kaum.
Lavinia Beck
Sekretariat Starke Schule beider Basel